Der Verfassungsgerichtshof hat bekanntgegeben, dass die Klage gegen das von ÖVP und FPÖ im Landtag beschlossene Bettelverbot abgewiesen wird. SPÖ und Grüne in Oberösterreich hatten die Klage eingebracht.
Vertreter beider Parteien waren der Ansicht, dass Teile der Verordnung verfassungswidrig seien. Es wurde kritisiert, dass das Bettelverbot zu unpräzise, in der Praxis untauglich und widersprüchlich sei. Zudem werden auch friedliche Formen des Bettelns bestraft.
Frage der Kontrolle
Ein weiterer Knackpunkt war die Frage der Kontrolle. In Linz kontrolliert mit der Stadtwache ein privates Organ das Bettelverbot. Unterstützung holten sich Rot und Grün vom Linzer Uniprofessor Bruno Binder, und schließlich ging man mit einer Klage vor den Verfassungsgerichtshof. Und dort bekam man jetzt nicht Recht – die Klage wurde abgewiesen.
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Ausschussbericht: Den bundesverfassungsrechtlichen Vorgaben soll mit dem vorliegenden Landesgesetz für den bisherigen Präsidenten sowie die bisherigen Mitglieder des Unabhängigen Verwaltungssenats entsprochen werden. Damit soll möglichst rasch Rechtssicherheit geschaffen und eine problemlose Vorbereitung auf die notwendigen Umstellungen ermöglicht werden
Gerichtssachverständige fordern von der Politik, künftig besser sie einzusetzen.

