Schutzverantwortung: Manche Völkerrechtler sehen einen Paradigmenwechsel in ihrem Rechtsgebiet gekommen, manche sehen ihn erst kommen.
BENEDIKT KOMMENDA (Die Presse)
„R2P“ ist ein Hoffnungsträger im Völkerrecht. Der Begriff, der auf Deutsch mit „Schutzverantwortung“ übersetzt wird, steht für eine neue Denkfigur, die sich im Recht der Staatengemeinschaft breitmacht und keinen Raumschiffen zugute kommen soll, sondern den Menschenrechten. Manche Völkerrechtler sehen einen Paradigmenwechsel in ihrem Rechtsgebiet gekommen, manche sehen ihn erst kommen. Fest steht aber: Es wird umgedacht.