Nach den Ländern Oberösterreich und Tirol hat nun auch das Land Steiermark einen Entwurf in Begutachtung gegeben, mit dem eine möglichst rasche Umsetzung der B-VG-Novelle gewährleistet werden soll.
Den bisher ausgesendeten Entwürfen ist gemeinsam, dass sie eine Überleitung der UVS-Mitglieder zu Richtern der neuen Landesverwaltungsgerichte bis Ende Februar 2013 vorsehen. Damit soll, wie in den Erläuterungen zu den Gesetzen betont wird, Rechtssicherheit geschaffen werden.
Tirol: SPÖ begrüßt Einrichtung des Tiroler Landesverwaltungsgerichtes
Ausschussbericht: Den bundesverfassungsrechtlichen Vorgaben soll mit dem vorliegenden Landesgesetz für den bisherigen Präsidenten sowie die bisherigen Mitglieder des Unabhängigen Verwaltungssenats entsprochen werden. Damit soll möglichst rasch Rechtssicherheit geschaffen und eine problemlose Vorbereitung auf die notwendigen Umstellungen ermöglicht werden
Gerichtssachverständige fordern von der Politik, künftig besser sie einzusetzen.
