Richterdienstrecht: Reform der Besetzungsverfahren vom Tisch, Greco-Empfehlungen weiter nicht umgesetzt

Der Reformeifer der Bundesregierung zur Umsetzung der GRECO-Empfehlungen ist nur von kurzer Dauer gewesen. War in der zur Begutachtung ausgesendeten Novelle zum Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz (RStDG) – unter ausdrücklicher Bezugnahme auf den jüngsten GRECO-Umsetzungsbericht – noch vorgesehen worden, dass zukünftig Personalsenate die Besetzungsvorschläge für Präsident/in und Vizepräsident/in des OGH erstatten sollen und in die Übernahme in den richterlichen Vorbereitungsdienst eingebunden sind, ist in der nun ins Parlament eingebrachten Dienstrechts-Novelle 2022 davon keine Rede mehr. Damit hat Österreich nach wie vor nur zwei von neunzehn „GRECO“-  Empfehlungen umgesetzt (Siehe dazu: Österreich rutscht im Korruptionsindex weiter ab)

Siehe dazu auch: Dachverband der Verwaltungsrichter/innen fordert Reform bei der Besetzung von Leitungsfunktionen an den Verwaltungsgerichten

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COVID-19: Neuerungen bei Kontaktnachverfolgung und Verkehrsbeschränkungen

Der Gesundheitsausschuss brachte bereits am 8. Juni mit den Stimmen von ÖVP und Grünen zahlreiche Neuerungen im Epidemiegesetz und im COVID-19-Maßnahmengesetz auf den Weg. Um die Gesundheitsbehörden zu entlasten und flexibel auf Entwicklungen in der Pandemie reagieren zu können, soll der Gesundheitsminister etwa künftig Verkehrsbeschränkungen allgemein per Verordnung festlegen dürfen. In der Kontaktnachverfolgung sollen Gesundheitsbehörden künftig zu Spitzenzeiten priorisieren und einschränken dürfen. Weitere coronabedingte Sonderregelungen werden bis Ende des Jahres verlängert.

Änderungen im Epidemiegesetz und im COVID-19-Maßnahmengesetz

Durch einen umfassenden Abänderungsantrag haben ÖVP und Grüne zahlreiche Neuerungen im Epidemiegesetz und im COVID-19-Maßnahmengesetz auf den Weg gebracht. Eine wesentliche Änderung betrifft die Kontaktnachverfolgung durch die Gesundheitsbehörden. Die Omikron-Welle im Frühjahr 2022 habe gezeigt, dass die Fallabklärung bei sehr hohen Infektionszahlen an ihre Grenzen stoße. Eine durchgängige Kontaktnachverfolgung sei auch bei mehr Ressourcen nicht möglich. Deshalb sollen Gesundheitsbehörden künftig die Fallabklärung einschränken und priorisieren dürfen – allerdings nur, wenn sie den Aufwand objektiv nicht bewältigen können, etwa während Spitzen von Infektionswellen.

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„Whistleblower“-Gesetz in Begutachtung

Mit dem ausgesendeten Entwurf eines HinweisgeberInnenschutzgesetzes soll die Richtlinie 2019/1937/EU zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Whistleblower-Richtlinie), umgesetzt werden.

Vorrangiges Ziel des Gesetzes ist die Schaffung interner und externer Meldestellen für den privaten und öffentlichen Sektor zur Hinweisgebung sowie Schutzmaßnahmen für Hinweisgeber gegen Vergeltungsmaßnahmen. Dazu werden eigene Verwaltungsstraftatbestände geschaffen.

Die Bundesdisziplinarbehörde soll für alle Verwaltungsstellen des Bundes zur gemeinsamen internen Meldestelle werden, ausgenommen das BM für Justiz und das BM für Landesverteidigung. Diese sind jeweils gemeinsame interne Stelle. Die Meldestellen haben die näheren Bedingungen für die Einrichtung des internen Hinweisgebersystems festzulegen.

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Mit der 40. KFG-Novelle sollen illegales Tuning gestoppt und Straßenrowdys bestraft werden

Mit dieser Novelle werden bestimmte Verhaltensweisen bei der Verwendung von Kraftfahrzeugen, die speziell im Rahmen von Treffen der Tuner-Szene beobachtet werden können,  ausdrücklich für unzulässig erklärt (z.B. die Durchführung von in motorsportähnlicher Art und Weise ausgeführten starken Anfahrbeschleunigungen, abrupte Abbremsungen, Schleuderbewegungen, Driften oder schnelles Kreisenlassen des Fahrzeugs um die eigene Achse am Stand oder künstlich herbeigeführte Fehlzündungen, die zu großer Lärmbelastung führen). Die §§ 58 und 102 KFG werden daher um diese unerwünschten Verhaltensweisen ergänzt und unter Strafe gestellt. 

Im Rahmen von Treffen der Tuner-Szene werden Verhaltensweisen mit den Kraftfahrzeugen an den Tag gelegt, die im normalen Straßenverkehr nichts verloren haben, wie zB die Durchführung von in motorsportähnlicher Art und Weise ausgeführten starken Anfahrbeschleunigungen, abrupten Abbremsungen, Schleuderbewegungen, Driften, oder schnelles Kreisenlassen des Fahrzeugs um die eigene Achse am Stand oder künstlich herbeigeführte Fehlzündungen, die zu großer Lärmbelastung führen.

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Urteil des EuGH zu Grenzkontrollen im Sinne des Schengener Grenzkodex

Österreich hat mit Mitte September 2015 – vor dem Hintergrund der Migrationskrise – Kontrollen an seinen Grenzen zu Slowenien und Ungarn wiedereingeführt. Diese Kontrollen sind mehrfach wiedereingeführt worden. Dabei hat Österreich sich zunächst vom 16.05.2016 bis zum 10.11.2017 auf vier aufeinanderfolgende Empfehlungen des Rates der EU gestützt, ab dem 11.11.2017 jedoch auf eigene Initiative für mehrere aufeinanderfolgende Zeiträume von sechs Monaten Kontrollen an seinen Grenzen wiedereingeführt.

Im August und November 2019 wurde WN aufgrund dieser Wiedereinführung am Grenzübergang Spielfeld kontrolliert und wurde über ihn eine Geldstrafe von 36€ verhängt, da er sich geweigert hatte seinen Reisepass vorzuzeigen. In der Beschwerde an das LVwG Stmk brachte NW vor, dass die Kontrollen an der Grenze sowie die verhängte Geldstrafe unionsrechtswidrig seien, und insbesondere gegen den Schengener Grenzkodex verstießen.

Das LVwG Stmk setzte das Verfahren aus und richtet ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH, da es im Wesentlichen Zweifel hatte, ob der Schengener Grenzkodex Österreich erlaubt, auf eigene Initiative Grenzkontrollen über eine Gesamthöchstdauer von sechs Monaten hinaus einzuführen.

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Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz: Auswahlentscheidung für Richteramtsanwärter/innen soll künftig durch Personalsenaten erfolgen

Die zur Begutachtung ausgesendeten Novelle zum Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz (RStDG) sieht unter Bezugnahme auf den jüngsten vorläufigen GRECO-Umsetzungsbericht eine Änderung des Aufnahmeverfahrens in den sog. Richterlichen Vorbereitungsdienst vor, das ist die Übernahme von Rechtspraktikant/innen als Richteramtsanwärter/innen.   

Kollegiale Justizverwaltung entscheidet

In dem genannten GRECO-Bericht war kritisiert worden, dass in der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Österreich die Entscheidung über die Aufnahme in den richterlichen Vorbereitungsdienst „in den Händen einer Person“, nämlich der Präsidentin oder des Präsidenten des Oberlandesgerichts, liege. Laut den Erläuterung lasse es sich nicht von der Hand weisen, dass im Gegensatz zu der weit überwiegenden Mehrzahl der sonstigen Ernennungsverfahren eine formale Einbindung der kollegialen Justizverwaltung in diesen Fällen nicht erfolgt.

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2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung bringt weitreichende Lockerungen

Durch die Entspannung der epidemiologischen Lage wurden mit 16. April einige Schutzmaßnahmen gelockert. Die neuen Regeln gelten bis 8. Juli.

Hier die wesentlichsten Änderungen:

  • Die FFP2-Maskenpflicht gilt nur noch in geschlossenen Räumen von Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten bei Parteienverkehr, von Krankenanstalten, Alten- und Pflegeheimen, in öffentlichen Verkehrsmitteln und deren Haltestellen sowie in Taxis, in den Kundenbereichen des lebensnotwendigen Handels, bei Einrichtungen zur Religionsausübung, außer diese werden zwecks einer religiösen Zusammenkunft wie z.B. einer Messe betreten.
  • 3-G-Nachweise müssen nur noch von Besucher:innen, Mitarbeiter:innen und Dienstleister:innen in Krankenanstalten, Alten- und Pflegeheimen und vergleichbaren Settings erbracht werden.
  • Die Gültigkeitsdauer von Impfzertifikaten über eine weitere Impfung (3. Impfung) wurde auf 365 Tage verlängert.

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Neue COVID-19 Regelungen ab 24. März 2022

Die Bundesregierung hat vor rund einem Monat weitreichende Lockerungen beschlossen, die am 5. März in Kraft getreten sind. Die laut dem Gesundheitsminister neue Prognoserechnung komme zu einer deutlich anderen Einschätzung als die bisherigen Prognosen. Demnach werde erst in den nächsten Wochen ein Rückgang der aktuellen Zahlen erwartet. Die angespannte Situation werde also noch deutlich länger dauern als bisher erwartet.

Auf dieser Grundlage und um einen weiteren Anstieg bei den Spitalsbetten zu bremsen sowie das Spitalspersonal zu entlasten, hat der Gesundheitsminister die 1. Novelle zur COVID-19-Basismaßnahmenverordnung nach langwieirigen Vernhandlungen gestern erlassen:

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Hauptausschuss genehmigt Aufenthaltsrecht für Vertriebene aus der Ukraine

Vertriebenen-Verordnung regelt Aufenthaltsrecht für Menschen aus der Ukraine

Mit den Stimmen von ÖVP, Grünen, SPÖ und NEOS genehmigte der Hauptausschuss die sogenannte Vertriebenen-Verordnung (166/HA). Sie gewährt Personen, die ab dem 24. Februar 2022 aufgrund des Krieges aus der Ukraine flüchten mussten, ein Aufenthaltsrecht in Österreich. Dazu zählen ukrainische StaatsbürgerInnen und Drittstaatsangehörige oder Staatenlose, die vor dem 24. Februar einen Schutzstatus in der Ukraine hatten. Auch Familienangehörige, also EhepartnerInnen, minderjährige Kinder und sonstige enge Verwandte, sind vom Aufenthaltsrecht umfasst. Ukrainische Staatsangehörige, die bereits vor dem 24. Februar in Österreich waren und wegen des Krieges nicht in die Ukraine zurückkehren können, haben ebenfalls ein Aufenthaltsrecht – auch, wenn ihr Titel eigentlich nicht verlängert wurde oder ihr Visum abgelaufen ist.

Das vorübergehende Aufenthaltsrecht gilt bis 3. März 2023 und verlängert sich automatisch um jeweils sechs Monate, längstens jedoch ein Jahr. Betroffenen Personen wird ein Ausweis von Amts wegen ausgestellt.

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Hauptausschuss genehmigt vorübergehende Aussetzung der Impfpflicht

Corona-Impfpflicht wird bis Ende Mai 2022 ausgesetzt

ÖVP, Grüne, FPÖ und NEOS stimmten im Ausschuss für die vorübergehende Aussetzung der Corona-Impfpflicht. Die entsprechende Verordnung (165/HA) sei nach eingehender Prüfung des Berichts ausgearbeitet worden, den die im Bundeskanzleramt eingerichtete ExpertInnenkommission erstellt hat, heißt es in der Begründung von Seiten des Gesundheitsministeriums. Bis 31. Mai 2022 gibt es demnach weder die Pflicht, sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen, noch Strafen bei Verstößen.

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