Aufhebung der COVID-19-Impfpflicht

Mit der Kundmachung im BGBl. I. Nr. 131/2022 wurde das COVID-19-Impfpflichtgesetzes, die COVID-19-Impfpflichtverordnung und die Verordnung betreffend die vorübergehende Nichtanwendung des COVID-19-Impfpflichtgesetzes und der COVID-19-Impfpflichtverordnung aufgehoben und das Epidemiegesetzes 1950 geändert. Die Aufhebung ist am 29.07.2022 in Kraft getreten.

Nur fünf Monate nach dem Inkrafttreten des COVID-19-Impfpflichtgesetzes ist es nun wieder Geschichte. Der Nationalrat hat die Aufhebung des Gesetzes und zugehöriger Verordnungen am 07.07.2022 einstimmig beschlossen.

Einstimmig hat sich am 14.07.2022 auch der Bundesrat für die Aufhebung des COVID-19-Impfpflichtgesetzes ausgesprochen. Mit einem Antrag haben ÖVP und Grüne die Aufhebung des COVID-19-Impfpflichtgesetzes und einer zugehörigen Verordnung auf den Weg gebracht. In der Begründung des Antrags heißt es, dass damit der Beitrag der Impfung zur Bewältigung der Pandemie nicht in Abrede gestellt, sondern dass lediglich von einer Rechtspflicht zur Impfung abgesehen werde. In Kraft treten soll die Änderung mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung.

Hier geht’s zum BGBl. I. Nr. 131/2022 vom 28.07.2022 …

Hier geht’s zur Parlamentskorrespondenz zur Sitzung im Nationalrat …

Hier geht’s zur Parlamentskorrespondenz zur Sitzung im Bundesrat…

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