Ein Lenker aus NÖ bildete auf der A2 die Rettungsgasse – und wurde bestraft. Jetzt droht der Führerscheinentzug.
Kurier
Harald F. („Ich bin ein Befürworter der Rettungsgasse“) fährt deshalb mit seinem Audi nach rechts auf den Pannenstreifen. Bei zähflüssigem Verkehr und Stau ist das schließlich so Vorschrift, sagten im Vorfeld die Experten, hieß es in der Werbekampagne und selbst auf der offiziellen Rettungsgassen-Homepage steht zu lesen: Seit 1. Jänner 2012 müssen alle Verkehrsteilnehmer … vorausschauend die Rettungsgasse bei Staubildung oder stockendem Verkehr bilden.
Tirol: SPÖ begrüßt Einrichtung des Tiroler Landesverwaltungsgerichtes
Ausschussbericht: Den bundesverfassungsrechtlichen Vorgaben soll mit dem vorliegenden Landesgesetz für den bisherigen Präsidenten sowie die bisherigen Mitglieder des Unabhängigen Verwaltungssenats entsprochen werden. Damit soll möglichst rasch Rechtssicherheit geschaffen und eine problemlose Vorbereitung auf die notwendigen Umstellungen ermöglicht werden
Gerichtssachverständige fordern von der Politik, künftig besser sie einzusetzen.
