Bundesländer beginnen mit Umsetzung der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle

Nach den Ländern Oberösterreich und Tirol hat nun auch das Land Steiermark einen Entwurf in Begutachtung gegeben, mit dem eine möglichst rasche Umsetzung der B-VG-Novelle gewährleistet werden soll.

Den bisher ausgesendeten Entwürfen ist gemeinsam, dass sie eine Überleitung der UVS-Mitglieder zu Richtern der neuen Landesverwaltungsgerichte bis Ende Februar 2013 vorsehen. Damit soll, wie in den Erläuterungen zu den Gesetzen betont wird, Rechtssicherheit geschaffen werden.

Insbesondere soll verhindert werden, dass sich die Mitglieder der Unabhängigen Verwaltungssenate bis zur Erlassung des Landesverwaltungsgerichtsgesetzes im nächsten Jahr in Unsicherheit befinden.

Nach dem steirischen Entwurf ist von einer persönlichen und fachlichen Eignung für die Überleitung auszugehen, wenn ein Mitglied des Unabhängigen Verwaltungssenates die im UVS-Gesetz verankerten Ernennungsvoraussetzungen erfüllt und kein Amtsenthebungsverfahren anhängig ist.

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