Strafe für Bildung der Rettungsgasse?

Ein Lenker aus NÖ bildete auf der A2 die Rettungsgasse – und wurde bestraft. Jetzt droht der Führerscheinentzug.

Kurier

Harald F. („Ich bin ein Befürworter der Rettungs­gasse“) fährt deshalb mit seinem Audi nach rechts auf den Pannenstreifen. Bei zähflüssigem Verkehr und Stau ist das schließlich so Vorschrift, sagten im Vorfeld die Experten, hieß es in der Werbekampagne und selbst auf der offiziellen Rettungsgassen-Homepage steht zu lesen: Seit 1. Jänner 2012 müssen alle Verkehrsteil­nehmer … vorausschauend die Rettungsgasse bei Staubildung oder stockendem Verkehr bilden.

Selbst Verkehrsexperten beurteilen die Lage unterschiedlich. „Es ist noch keine Rettungsgasse, wenn nur einer sie bildet“, sagt ÖAMTC-Rechtsexpertin Ursula Zelenka zum Fall. „Das ist absoluter Nonsens, diese Strafe ist völlig deplatziert“, meint hingegen ARBÖ-Jurist Gerald Hufnagl. Übrig bleibt jedenfalls der Autofahrer. Denn das Befahren des Pannenstreifens für die Bildung der Rettungsgasse steht zwar in der Regierungsvorlage, in der Straßenverkehrsordnung selbst ist es aber verboten. Was nun gilt, darüber streiten die Juristen – und offenbar auch die Polizisten.

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Anmerkung:

 § 46. StVO Autobahnen (Hervorhebungen durch die vuvs-online Redaktion)
 
(4) Auf der Autobahn ist verboten:
d) Pannenstreifen zu befahren, ausgenommen mit Fahrzeugen des Straßendienstes, der Straßenaufsicht oder des Pannendienstes, im Zuge des Beschleunigens zum Zweck des Wiedereinordnens in den fließenden Verkehr und sofern sich nicht aus Straßenverkehrszeichen oder Bodenmarkierungen etwas anderes ergibt,
(6) Stockt der Verkehr auf einer Richtungsfahrbahn in einem Abschnitt mit mindestens zwei Fahrstreifen, so müssen Fahrzeuge für die Durchfahrt von Einsatzfahrzeugen in der Mitte zwischen den Fahrstreifen, in Abschnitten mit mehr als zwei Fahrstreifen zwischen dem äußerst linken und dem daneben liegenden Fahrstreifen, eine freie Gasse bilden (Rettungsgasse); diese Gasse darf, außer von Einsatzfahrzeugen, nur von Fahrzeugen des Straßendienstes und Fahrzeugen des Pannendienstes benützt werden.
 
 
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