Vergaberecht: Wesentliche Änderungen ab 2014

Im Vergaberecht stehen Änderungen an. Mit dem Bundesvergabegesetz wird das Verfahren an die zweistufige Verwaltungsgerichtsbarkeit mit 1.Jänner 2014 angepasst. Auf Ebene des Unionsrechts sollen die Allgemeine Vergaberichtlinie und die neue Sektorenrichtlinie die Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG als Kernstücke des Rechtsrahmens der Europäischen Union im Bereich des öffentlichen Auftragswesens ersetzen. Wenn alles nach Plan geht, werden …

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Glücksspiel: Betreiber dürfen auf Verjährung hoffen

Kommt es in Glücksspielverfahren künftig zu einer Verurteilung, gibt es auch eine Vorstrafe

foto: apa/epa/federico gambarini
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Günther Oswald, Der Standard

Für die Anwälte ist es ein gutes Geschäft: Fast 1800 Verwaltungsstrafverfahren gab es im Vorjahr wegen vermeintlicher Verstöße gegen das Glücksspielgesetz. Es geht dabei in aller Regel um die Beschlagnahmung von Spielautomaten, die aus Sicht der Finanz illegal betrieben werden.

Ein neues Urteil des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) beschäftigt nun die ganze Branche – und auch die für die Materie zuständigen Ministerien. Künftig ist für die Ermittlungsarbeit nämlich nicht mehr nur die Finanzpolizei zuständig. Immer dann, wenn die theoretische Möglichkeit besteht, dass auf einem Automaten pro Spiel mehr als zehn Euro eingesetzt werden können (Grenze für kleines Glücksspiel), muss das Verfahren an die Staatsanwaltschaft übertragen werden. Es handelt sich dann um kein Verwaltungs-, sondern um ein Strafverfahren, für das in weiterer Folge ein Bezirksgericht zuständig ist.

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Richterbestellungen: Transparenz, Objektivität und Kontrolle

Transparenz, Objektivität und Kontrolle. Das sind die Zielbestimmungen des § 1 des Objektivierungsgesetzes des Bundes aus dem Jahr 2001. Ein Gesetz, das nie in Kraft getreten ist. Als Regierungsvorlage ist es allerdings nach wie vor auf der Homepage des Parlaments zu finden. Mit diesem Gesetz wollte man im Jahr 2001 endlich weitere Schritte zur Objektivierung …

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VUVS-Service: Örtliche Zuständigkeit der neuen Verwaltungsgerichte geändert

rechtsfrage-rechtsberatung_foMit dem am 11. Juli 2013 kundgemachten BGBl. I Nr. 122/2013 wurde u.a. die Bestimmung des § 3 des Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetzes (VwGVG) über die örtliche Zuständigkeit der neuen Verwaltungsgerichte weitreichend geändert.

Die nunmehr ersetzte Fassung des § 3 VwGVG sah in Abweichung der bisherigen Systematik vor, dass sich die Gerichtszuständigkeit nicht mehr nach dem Sitz der erstinstanzlichen Behörde richtet, sondern nach den Zuständigkeitsbestimmungen des § 3 AVG. Damit hätten sich vor allem im Bereich der Verwaltungsstrafverfahren (siehe: Richter auf Reisen) und auch im Bereich der landesrechtlichen Bestimmungen gravierende Vollzugsprobleme ergeben. Dies wurde nun korrigiert.

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VUVS-Service: Änderungen im Verfahrensrecht seit 1. Juli 2013

rechtsfrage-rechtsberatung_foDas Verwaltungsgerichtsbarkeits- Ausführungsgesetz 2013 (BGBl. Nr. I 33/2013) enthält eine Reihe von Bestimmungen, die bereits mit 1. Juli 2013 in Kraft getreten sind.

So ist im Verwaltungsstrafverfahren die Bestimmung des § 21 VStG (Ermahnung) außer Kraft getreten. Sie wurde inhaltlich neu in § 45 VStG geregelt. Weiters ist die Bestimmung über die Strafbemessung in § 19 Abs. 1 VStG neu formuliert worden. Auch die Verjährungsbestimmungen sind neu gefasst worden.

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Vorarlberg: ÖVP gegen Änderung der Berufungsinstanz

orf-atDer Rechtsausschuss des Landtags hat sich Mittwoch mit dem „Landesverwaltungsgerichts-Anpassungsgesetz“ beschäftigt. Außer der ÖVP waren alle gegen dieses Gesetz, das Fragen wie Berufungen gegen negative Baubescheide von Bürgermeistern regelt.

Die ÖVP will die Berufung gegen Baubescheide in den Gemeinden belassen. Die Opposition ist dagegen. In den Gemeinden sind Berufungskommissionen für die Berufung in zweiter Instanz zuständig. Damit fahre man eine Zusatzschlaufe, so FPÖ-Obmann Dieter Egger, bevor man zu Gericht komme, wo dann unabhängige Richter in der Sache entscheiden.

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Verkehrsstrafen können ab 1. Juli deutlich erhöht werden

ÖAMTC befürchtet, dass die neuen Möglichkeiten beim Strafrahmen auch bald ausgeschöpft werden Verwaltungsstrafen können ab kommendem Montag, den 1. Juli, theoretisch erhöht werden. Eine Änderung im Verwaltungsgerichtsbarkeits-Ausführungsgesetz tritt in Kraft und bringt höhere Strafrahmen für Anonymverfügungen und Organmandate mit sich. „Konkret wird der Strafrahmen bei Anonymverfügungen von derzeit 220 auf 365 Euro und bei Organmandaten …

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Wiener Landtag berät über Gesetzesänderungen zur Anpassung an die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle

Der Wiener Landtag beschäftigt sich in seiner Sitzung am Donnerstag, den 27. Juni ab 9 Uhr zu einem großen Teil mit Novellen von Landesgesetzen im Rahmen des Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetzes. Konkret in den Bereichen Dienstrecht und innere Verwaltung, Gesundheit und Soziales, Landeskultur, Umweltschutz und Veranstaltungswesen sowie Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung. wien.gv.at …

Noch 200 Tage – eine Bestandsaufnahme

In etwas mehr als einem halben Jahr werden die neuen Verwaltungsgerichte ihre Arbeit aufnehmen.

Nun haben alle Bundesländer den gesetzlichen Organisationsrahmen für „ihre“ Gerichte und die dienstrechtlichen Bestimmungen für „ihre“ Verwaltungsrichter beschlossen, das neue Verfahrensrecht ist kundgemacht und die Anpassung der Materiengesetze weitgehend über die Bühne.

Zeit für eine Bestandsaufnahme:

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Richter kritisieren geplante Gesetzesbeschwerde

Am DonnerStandardstag soll Gesetzesbeschwerde als neues Bürgerrecht im Nationalrat abgesegnet werden

Die Einführung der Gesetzesbeschwerde ist in Justizkreisen weiter umstritten – auch wenn sie am Dienstag vergangener Woche vom Verfassungsausschuss beschlossen und am Donnerstag im Nationalrat abgesegnet werden soll. Die Standesvertretung der Richter und die Rechtsanwälte wandten sich am Montag strikt gegen einen „Schnellschuss“ in einer so wichtigen Materie und kritisierten, dass die geplante neue Variante keiner Begutachtung unterzogen wurde. Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) hofft, dass die Verfahrensverzögerung so gering wie möglich ausfällt.

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