Noch 200 Tage – eine Bestandsaufnahme

In etwas mehr als einem halben Jahr werden die neuen Verwaltungsgerichte ihre Arbeit aufnehmen.

Nun haben alle Bundesländer den gesetzlichen Organisationsrahmen für „ihre“ Gerichte und die dienstrechtlichen Bestimmungen für „ihre“ Verwaltungsrichter beschlossen, das neue Verfahrensrecht ist kundgemacht und die Anpassung der Materiengesetze weitgehend über die Bühne.

Zeit für eine Bestandsaufnahme:

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Richter kritisieren geplante Gesetzesbeschwerde

Am DonnerStandardstag soll Gesetzesbeschwerde als neues Bürgerrecht im Nationalrat abgesegnet werden

Die Einführung der Gesetzesbeschwerde ist in Justizkreisen weiter umstritten – auch wenn sie am Dienstag vergangener Woche vom Verfassungsausschuss beschlossen und am Donnerstag im Nationalrat abgesegnet werden soll. Die Standesvertretung der Richter und die Rechtsanwälte wandten sich am Montag strikt gegen einen „Schnellschuss“ in einer so wichtigen Materie und kritisierten, dass die geplante neue Variante keiner Begutachtung unterzogen wurde. Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) hofft, dass die Verfahrensverzögerung so gering wie möglich ausfällt.

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VfGH hat vier Monate Zeit für Erstprüfung

Der Verfassungsausschuss dürfte die Gesetzesbeschwerde bereits am Dienstag beschließen.

presse-logoPeter Fichtenbauer (FPÖ), der bis zu seinem Amtsantritt als Volksanwalt im Juli ebenfalls als Vizeobmann im Ausschuss fungiert, erklärt den Verhandlungsstand: Jene Partei eines Verfahrens, die sich durch ein verfassungswidriges Gesetz verletzt sieht, muss das zugleich mit der Berufung an die zweite Instanz geltend machen. Über diesen Parteienantrag soll die Vorlage an den VfGH zwingend sein.

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Befangene Gutachter? Gesetz soll faire Prozesse sichern

Um sie dreht sich im Strafverfahren alles, doch bestellt werden die Gerichtsgutachter in Österreich vom Staatsanwalt, nicht von einem unabhängigen Richter. Ein neues Gesetz soll mehr Fairness bringen. MANFRED SEEH (Die Presse) Wien. In den spektakulären Wirtschaftsstrafverfahren à la Telekom, Buwog, Meinl oder Immofinanz spielen sie regelmäßig eine tragende Rolle. Aber nicht nur dort – …

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Neue EU-Regelung: Jagd auf Verkehrssünder wird grenzenlos

Polizei kontrolliert rund 48.000 FahrzeugePolizeikontrolle: EU-Länder dürfen Daten von Verkehrssündern untereinander austauschen

Wer im Ausland geblitzt wird oder bei Rot über die Ampel fährt, kommt bald nicht mehr so einfach davon: Zur Verfolgung von Verkehrssündern können EU-Staaten künftig auf eine gemeinsame Datenbank zugreifen. Die Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Neuregelung.

Spiegel.de …

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Österreichs Nichtraucherschutz wirkt nicht

Wissenschafter der MedUni Wien nahmen Luftproben in 134 Gasträumen. Das Ergebnis ist erschreckend.

KURIER LogoDie Ergebnisse der Wissenschafter sprechen eindeutig gegen die Unterteilung in Raucher- und Raucher/-Nichtraucher-Lokale, wenn es um die Luftbelastung geht. Die Autoren der Studie: „Die höchste Konzentration an Partikeln wurde in Raucherlokalen und Raucher-Räumen mit median 66.011 pro Kubikzentimeter registriert. Sogar Nichtraucher-Räume in unmittelbarer Nähe zu Raucher-Räumen waren hoch kontaminiert (median 25.973 Partikel pro Kubikzentimeter).“ In Nichtraucherlokalen waren es median auch noch 7.408 Partikel pro Kubikzentimeter.

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Gesetz beharrt auf späterer Vorrückung

Bild: (c) Erwin Wodicka - wodicka@aon.at
Bild: (c) Erwin Wodicka – wodicka@aon.at

Die Dienstrechtsnovelle sagt, dass die Anrechnung von Vordienstzeiten EU-konform geregelt sei.

(Die Presse)

„Umsetzung von Unionsrecht“: Fast trotzig klingt eine Bestimmung im Gehaltsgesetz (§7a), mit der der Gesetzgeber auf ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs vom Herbst vorigen Jahres reagiert hat. Der VwGH hatte ausgeführt, dass der Gesetzgeber nur unzureichend eine Richtlinie gegen Diskriminierung wegen des Alters umgesetzt habe. Der Gesetzgeber beharrt nun: Die geltenden Regelungen setzen das Unionsrecht um. So steht es zumindest im Gesetz.

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Wien: Wesentliche Teile des Gesetzes über das Verwaltungsgericht Wien beim Verfassungsgerichtshof angefochten

Die Oppositionsparteien im Wiener Landtag haben ihre Ankündigung wahrgemacht und eine umfangreiche Anfechtung des Organisationsgesetzes des Verwaltungsgerichtes Wien beim Verfassungsgerichtshof eingebracht.

Es wurde nicht nur – wie bereits medial angekündigt – die Verfassungskonformität der Bestimmung über die Geschäftsverteilung in Zweifel gezogen, sondern darüber hinaus auch die Verfassungskonformität weiterer wesentlicher Organisationsbestimmungen, deren Überprüfung durch den VfGH auch für die Organisationsgesetze anderer Verwaltungsgerichte von Bedeutung sein könnte .

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Verwaltungsgericht Niederösterreich: Gravierende Bedenken der Rechtsanwaltskammer gegen Organisationsgesetz

In der Stellungnahme der Niederösterreichischen Rechtsanwaltskammer zum Organisationsgesetz für das Verwaltungsgericht NÖ werden schwerwiegende Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit einzelner Gesetzesbestimmungen geäußert.

NÖ RAKSo sei die im Entwurf vorgesehene Möglichkeit der Amtsenthebung eines Richters mit der richterlichen Unabhängigkeit nicht vereinbar, da die Abberufung eines Richters nur durch ein richterliches Disziplinarerkenntnis erfolgen dürfe. Die vorgesehene Regelung ermögliche aber ein Vorgehen gegen „unbotmäßige“ Richter.

Nach Auffassung der Rechtsanwaltskammer ist es schlicht mit der Unabhängigkeit des Richteramtes unvereinbar, wenn fixe Dienstzeiten sowie die Bindung der Dienstleistung an einen bestimmten Dienstort angeordnet werden können. Dies führe letztlich dazu, dass eine Fülle sachlich nicht gerechtfertigter Regeln für die Ausübung der richterlichen Arbeit aufgestellt würden, die zu nicht gerechtfertigtem Druck und somit zu einer Aushöhlung der richterlichen Unabhängigkeit führten.

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Salzburg: Konsequenzen aus der Finanzaffäre

Beschluss des Untersuchungsausschusses zum Thema „Überprüfung des Finanzmanagements des Landes Salzburg seit 2001“ Mit einem abschließenden Antrag zu Konsequenzen aus der Finanzaffäre wird  Landesregierung  auf Basis der Erkenntnisse des Untersuchungs-Ausschusses u. A.  beauftragt, das Objektivierungsgesetz unter Beachtung einer zeitlich befristeten Bestellung von Führungskräften und eines individuellen Beschwerderechts an das Landesverwaltungsgericht grundlegend zu novellieren. Salzubrger Landeskorrespondenz …

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