In etwas mehr als einem halben Jahr werden die neuen Verwaltungsgerichte ihre Arbeit aufnehmen.
Nun haben alle Bundesländer den gesetzlichen Organisationsrahmen für „ihre“ Gerichte und die dienstrechtlichen Bestimmungen für „ihre“ Verwaltungsrichter beschlossen, das neue Verfahrensrecht ist kundgemacht und die Anpassung der Materiengesetze weitgehend über die Bühne.
Zeit für eine Bestandsaufnahme: