Es geht um eine möglicherweise EU-widrige Benachteiligung aufgrund des Alters, und zwar nicht am Ende der Berufslaufbahn, sondern an deren Beginn. Der VwGH ersucht den EuGH um eine Vorabentscheidung
Von Benedikt Kommenda (Die Presse)
Unzählige Beamte und Mitarbeiter staatsnaher oder ehemals staatlicher Unternehmen wie ÖBB oder Telekom Austria könnten bei ihrer Besoldung diskriminiert sein. Das vermutet der Verwaltungsgerichtshof (VwGH), der deshalb in mehreren Fällen den Gerichtshof der EU (EuGH) eingeschaltet hat. Es geht um eine möglicherweise EU-widrige Benachteiligung aufgrund des Alters, und zwar nicht am Ende der Berufslaufbahn, sondern an deren Beginn: bei der Berücksichtigung von Schul- oder Berufszeiten, die vor dem 18. Geburtstag durchlaufen wurden.
Der Verfassungsgerichtshof beginnt am Donnerstag, 21. November 2013, die Beratungen seiner nächsten Session. Auf der Tagesordnung der Session steht u.a. ein Gesetzesprüfungsantrag zum neuen Verwaltungsgericht Wien
Der Obmann des Vereins der Verwaltungsrichter weist die Forderung der Länder nach mehr Mitsprache bei der Beschickung von Höchstgerichten zurück.
Weder das Verwaltungsgericht noch die Landesrechtspfleger finden sich in der Wiener Stadtverfassung
Die Wiener Landesregierung hat bereits zum zweiten Mal beim Verfassungsgerichtshof die Frist zur Erstattung einer Stellungnahme im Anfechtungsverfahren gegen das Organisationsgesetz des Verwaltungsgerichtes Wien beantragt und bewilligt erhalten.
Noch im Dezember 2012 hatten sich die Bundesländer darauf geeinigt, im Bereich des Jugendschutzes nach jahrzehntelanger Diskussion für eine einheitliche Gesetzgebung zu sorgen.