Glaubt man der im Herbst 2013 veröffentlichten internationalen Studie „Global Right to Information Rating“ ist Österreich, was den Zugang seiner Bürgerinnen und Bürger zu Informationen betrifft, mit seinem Auskunftspflicht-Gesetz Schlusslicht unter 95 vergleichbaren Staaten.
Das gerade bekanntgegebene Scheitern der sogenannten „Transparenzdatenbank“ – damit sollte die Vergabe der 19 Milliarden Förderungen offengelegt werden – scheint diesen Befund zu bestätigen. Jetzt hakt es auch bei dem von der Bundesregierung angekündigten „Informationsfreiheitsgesetz“.
Nach dem im Frühjahr 2014 vorgelegten Entwurf sollte der Zugang zur Informationsfreiheit für die Bürgerinnen und Bürger ab 2016 erleichtert werden. Die Zurverfügungstellung von Informationen soll die Regel werden und das Amtsgeheimnis zur Ausnahme. Die derzeit im Verfassungsrang stehende Verschwiegenheitspflicht der Behörden (Amtsgeheimnis) wird gestrichen und durch eine Reihe konkreter Geheimhaltungsgründe ersetzt. Weiters wird ein Recht auf „Zugang zu Informationen“ geschaffen.