
SPÖ, ÖVP und Grüne einigen sich im Parlament auf Neuregelung
Günther Oswald (Der Standard)
Richter am Verfassungsgerichtshof (VfGH) werden künftig per Gesetz verpflichtet, ihre Nebentätigkeiten zu veröffentlichen. Man habe sich mit SPÖ und ÖVP auf eine entsprechende Regelung geeinigt, sagt die grüne Verfassungssprecherin Daniela Musiol im STANDARD-Gespräch.
Ein Beschluss ist für Mittwoch geplant. Musiol drängt seit Jahren auf eine Reform des VfGH-Gesetzes. Ursprünglich lagen die Nebenjobs der Richter ganz im Dunkel. Nach entsprechenden Berichten des STANDARD gab sich der VfGH im Frühjahr 2013 freiwillige Transparenzregeln.

Glaubt man der im Herbst 2013 veröffentlichten internationalen Studie
Die ursprünglich bereits im Jahr 2013 vorgesehene Einführung eines Zentralen Personenstandsregisters (ZPR)und eines Zentralen Staatsbürgerschaftsregisters (ZSR) wurde um ein Jahr verschoben und startet mit 1.November 2014.
Auch Zugriff auf Beweismittel anderer Verfahren soll erlaubt werden. Datenschützer melden Verfassungsbedenken an
Richter und Staatsanwälte fordern ein Ende der Hetzerei nach Gesetzesnovellen
Das Bundesfinanzgericht hegt Bedenken, ob die durch das Land Wien erfolgte Übertragung des Zuständigkeitsbereiches für Abgaben verfassungsrechtlich gedeckt war.
Das Verwaltungsgericht Wien kommt nicht zur Ruhe.