Richter und Staatsanwälte fordern ein Ende der Hetzerei nach Gesetzesnovellen
Werner Zinkl / Der Standard
Die Frist, in der Stellungnahmen zum Entwurf des kürzlich beschlossenen Strafprozessrechtsänderungsgesetzes – der eindeutig bedeutendsten und umfangreichsten Novelle der StPO, seit vor zehn Jahren die Vorverfahrensreform beschlossen worden war -, abgegeben werden durften, betrug ganze sechzehn (16) Tage. Für eine Novelle, mit der das Mandatsverfahren wiedereingeführt, strafrechtlichen Ermittlungen eine grundsätzliche Höchstdauer von drei Jahren gesetzt, oder die umstrittene Bestellung von Sachverständigen neu geregelt wurde.

Das Bundesfinanzgericht hegt Bedenken, ob die durch das Land Wien erfolgte Übertragung des Zuständigkeitsbereiches für Abgaben verfassungsrechtlich gedeckt war.
Das Verwaltungsgericht Wien kommt nicht zur Ruhe.
Gut, dass die Regierung das Amtsgeheimnis abschafft. Viel wichtiger wäre es, ein anderes Gesetz zu überdenken
Das Verwaltungsgericht Tirol hat massive Bedenken gegen die Bestimmung des
Dem Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs reicht es: In einer emotionalen Rede fordert Holzinger Reformen von der Politik ein. Wäre der U-Ausschuss schon ein Minderheitenrecht, hätte man sich viel erspart.