
Was herauskommt, wenn miserable Legistik, massive Lobbyarbeit und überlebte innerstaatliche Kompentenzverteilung auf das Europarecht treffen, kann am Beispiel des Glückspielrechts sehr genau beobachtet werden: Ein ganzer Regelungsbereich wird unvollziehbar.
Das zeigen die Erfahrungen in einer Vielzahl von Verwaltungsstrafverfahren, die vor den Verwaltungsgerichten (und davor vor den UVS) geführt wurden. Das Verwaltungsgericht Oberösterreich gelangte nach der Einholung einer Vorabentscheidung beim Europäischen Gerichtshof (Rechtssache C-390/12) gar zu dem Schluss, dass das österreichische Glückspielgesetz unionsrechtswidrig sei, da die Behörden keinen Beleg dafür erbracht hätten, dass Kriminalität oder Spielsucht im Zusammenhang mit Glücksspiel “tatsächlich ein erhebliches Problem” darstelle.
Glaubt man der im Herbst 2013 veröffentlichten internationalen Studie
Die ursprünglich bereits im Jahr 2013 vorgesehene Einführung eines Zentralen Personenstandsregisters (ZPR)und eines Zentralen Staatsbürgerschaftsregisters (ZSR) wurde um ein Jahr verschoben und startet mit 1.November 2014.
Auch Zugriff auf Beweismittel anderer Verfahren soll erlaubt werden. Datenschützer melden Verfassungsbedenken an
Richter und Staatsanwälte fordern ein Ende der Hetzerei nach Gesetzesnovellen
Das Bundesfinanzgericht hegt Bedenken, ob die durch das Land Wien erfolgte Übertragung des Zuständigkeitsbereiches für Abgaben verfassungsrechtlich gedeckt war.
Das Verwaltungsgericht Wien kommt nicht zur Ruhe.