Durch die vom Nationalrat beschlossene Neuregelung der Gehälter treten die befürchteten Gehaltskürzungen tatsächlich ein.
Das ergaben Berechnungen der Richtervereinigung. Die Verluste werden durch die Einführung zusätzlicher Gehaltsstufen verursacht, die zu einem flacheren Anstieg der Gehälter führen. Darüber hinaus kommt es zu einem sogenannten „Überstellungsverlust“ durch die Überleitung in das neue System.
Je nach Dienstalter und Gehaltsklasse können die Verluste, bezogen auf die Lebensverdienstsumme, zwischen 5.000 und 50.000 Euro betragen.
„Am 15. Jänner 2015, um 23.28 Uhr, wurde der GÖD erstmals ein Entwurfstext ohne Erläuterungen mit neuen Besoldungsverläufen übermittelt, der eine Zwangsüberleitung der Kolleginnen und Kollegen in die neue Struktur vorsieht. Nach erster Durchsicht des Entwurfes wurde das Bundeskanzleramt am 16. Jänner auf mehrere gravierende Mängel aufmerksam gemacht, doch leider hat die zuständige Staatssekretärin kein Mandat für weitere Verhandlungen erteilt…“
Eine Zwangsüberleitung soll für Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte mit deutlichen Gehaltseinbußen verbunden sein.
In Bauverfahren, die nach der niederösterreichischen Bauordnung geführt werden, hat die Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht künftig keine aufschiebende Wirkung. So sieht es die mit 1. Februar 2015 in Kraft tretende