Besoldung neu (2): Flut von Anträgen zeichnet sich ab

Format logoMit der Besoldungsnovelle werden alle Bundesbeamten rückwirkend ab dem Jahr 2004 in das neue System übernommen.

Damit wird für den Zeitraum zwischen 2004 und 2015 eine Verbesserung des Vorrückungsstichtages, wie dies das EuGH-Urteil „Schmitzer“ nahelegt, vom Gesetzgeber ausgeschlossen. Gleichzeitig tritt auch der abgegebene „Verjährungsverzicht“ außer Kraft.

Bereits 6000 Anträge


Viele Beamte wollen sich diese Vorgangsweise nicht gefallen lassen und haben bereits Anträge auf Neuberechnung des Vorrückungsstichtages unter Berücksichtigung der zwischen dem 15 und 18 Lebensjahr zurückgelegt Schulzeiten gestellt.

Wie die Zeitschrift Format in ihrer Jüngsten Ausgabe berichtet, sind es bereits 6.000 Anträge und stündlich werden es mehr. Die „Deadline“ für Anträge auf Neuberechnung und Verbesserung des Vorrückungsstichtages ist dem Vernehmen nach der 5.Februar 2015, das ist der Tag der Beschlussfassung des neuen Besoldungsrechts durch den Bundesrat.

 

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