Neue EU-Richtlinie zur Verfolgung von Verkehrsdelikten im EU-Ausland

fachgruppe EuroparechtDie Polizeibehörden der EU-Staaten können künftig Auskünfte über die Fahrzeugbesitzer in anderen EU-Staaten bei einer Reihe von schweren Verkehrsdelikten beantragen.

Konkret geht es dabei um Geschwindigkeitsübertretung, Fahren ohne Sicherheitsgurt, Überfahren einer roten Ampel, Trunkenheit und Drogeneinfluss am Steuer, Fahren ohne Helm, Handytelefonieren am Steuer und die unbefugte Benutzung eines Fahrstreifens.

Diese Richtlinie wurde heute vom EU- Parlament beschlossen. Die (neuerliche) Beschlussfassung war erforderlich geworden, nachdem der EuGH mit Urteil vom 06.05.2014, Rechtssache C-43/12, die Richtlinie für nichtig erklärt hatte. Grund dafür war, dass die Richtlinie nicht als Maßnahme der Verkehrspolitik erlassen worden war, sondern im Rahmen der polizeilichen Zusammenarbeit.

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Besoldung neu (2): Flut von Anträgen zeichnet sich ab

Format logoMit der Besoldungsnovelle werden alle Bundesbeamten rückwirkend ab dem Jahr 2004 in das neue System übernommen.

Damit wird für den Zeitraum zwischen 2004 und 2015 eine Verbesserung des Vorrückungsstichtages, wie dies das EuGH-Urteil „Schmitzer“ nahelegt, vom Gesetzgeber ausgeschlossen. Gleichzeitig tritt auch der abgegebene „Verjährungsverzicht“ außer Kraft.

Bereits 6000 Anträge

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Besoldung neu: Kernpunkte der Reform

contabilidadDurch den Gesetzesbeschluss über das neue Besoldungssystem treten die Bestimmungen über den Vorrückungsstichtag vollständig außer Kraft. Es wird somit ein klare Bruchlinie zur früheren Rechtslage gezogen.

Die einzige Kontinuität besteht im Gehaltsansatz, der als Grundlage für die Überleitung ins neue System dient. Bereits das Märzgehalt wird auf Grundlage der neuen Besoldung berechnet werden.

Die Anrechnung von Vordienstzeiten ist im Vergleich zur Bestimmung des früheren Vorrückungsstichtags massiv eingeschränkt, es werden nur noch vier Anrechnungstatbestände vorgesehen:

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Steßl sagt Ausgleich für Verluste im Lebensverdienst zu

StandardDie für die Beamten zuständige Staatssekretärin Sonja Steßl (SPÖ) hat sowohl den Richtern und Staatsanwälten als auch den Beamten im Allgemeinen zugesagt, dass sie durch das neue Gehaltssystem keinen Verlust in ihrer Lebensverdienstsumme erleiden werden.

Die Richter und Staatsanwälte kündigten daraufhin ein Aussetzen ihrer Proteste an.

Steßl kündigte am Montag nach einem Gespräch mit Vertretern der Richter und Staatsanwälte an, dass man eine gesetzliche Lösung ausverhandeln werde. Sie habe immer zugesagt, dass es zu dem erst in der Vorwoche vom Parlament beschlossenen Gesetz „technische Anpassungen“ geben werde. Diese werde sie nun veranlassen und darüber Gespräche mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) führen. Eine Lösung soll es noch im ersten Halbjahr geben, stimmte Steßl einem Wunsch der Gewerkschaft zu.

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Brandstetter hat Verständnis für Protest der Richter

StandardJustizminister sieht Richter und Staatsanwälte von neuen Gehaltsregelungen für Beamte stärker betroffen

Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) signalisiert Verständnis für die Proteste der Richter und Staatsanwälte gegen befürchtete Gehaltskürzungen. In der Tat seien diese Berufsgruppen von der jüngst beschlossenen Neuregelung „vergleichsweise doch stärker betroffen“, sagte er am Sonntag in der ORF-Sendung „Hohes Haus“. „Daher verstehe ich, dass sie zu solchen Maßnahmen greifen.“

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Pauschalgebühren für Eingaben und Beilagen an das Bundesverwaltungsgericht und an die Verwaltungsgerichte der Länder

Mit Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 29. Dezember 2014 (BuLVwG-EGebV), BGBl. II Nr. 387/2014, wirksam ab 1. Februar 2015, wird die bisher schon für Eingaben (samt Beilagen) an das Bundesverwaltungsgericht geltende Pauschalgebühr auch für derartige Schriften an die Verwaltungsgerichte der Länder ausgedehnt; überdies werden einige Neuregelungen getroffen. Die wichtigsten Punkte der Verordnung auf der …

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Besoldung: Richterproteste gehen weiter

presse-logoDurch die vom Nationalrat beschlossene Neuregelung der Gehälter treten die befürchteten Gehaltskürzungen tatsächlich ein.

Das ergaben Berechnungen der Richtervereinigung. Die Verluste werden durch die Einführung zusätzlicher Gehaltsstufen verursacht, die zu einem flacheren Anstieg der Gehälter führen. Darüber hinaus kommt es zu einem sogenannten „Überstellungsverlust“ durch die Überleitung in das neue System.

Je nach Dienstalter und Gehaltsklasse können die Verluste, bezogen auf die Lebensverdienstsumme, zwischen 5.000 und 50.000 Euro betragen.

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Beamtengehälter: Neues Gesetz mit Ablauffrist

presse-logoDie Koalition wird heute zwar eine Neuregelung zur Anrechnung von Vordienstzeiten beschließen. Aber die ÖVP macht Druck, noch vor dem Sommer eine weitere Reparatur des Gesetzes vorzunehmen.

 Von Karl Ettinger  (DiePresse.com)

Trotz der Proteste der Beamtengewerkschaft, die wegen Einkommenseinbußen warnt, und der Opposition, die sich vom Eilbeschluss der Koalition überrumpelt sieht, wird zwar heute, Mittwoch, bei der ersten regulären Sitzung des Nationalrats im Jahr 2015 die Beamtenbesoldung neu festgelegt. Allerdings dürfte es sich dabei nur um eine Zwischenlösung mit Ablauffrist handeln.

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Besoldung (3): Speed kills ?

faster mess„Am 15. Jänner 2015, um 23.28 Uhr, wurde der GÖD erstmals ein Entwurfstext ohne Erläuterungen mit neuen Besoldungsverläufen übermittelt, der eine Zwangsüberleitung der Kolleginnen und Kollegen in die neue Struktur vorsieht. Nach erster Durchsicht des Entwurfes wurde das Bundeskanzleramt am 16. Jänner auf mehrere gravierende Mängel aufmerksam gemacht, doch leider hat die zuständige Staatssekretärin kein Mandat für weitere Verhandlungen erteilt…“

So beschreibt die Gewerkschaft öffentlicher Dienst in ihrer Resolution vom 19. Jänner 2015 den Ablauf der „Verhandlungen“ mit dem Dienstgeber zur Umsetzung des Unionsrechts. Ein von der GÖD nach deutschen Vorbild vorgeschlagene europarechtskonforme Umstellung der Besoldungssysteme war davor vom Bundeskanzleramt abgelehnt worden.

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Besoldung (2): Reparatur des „Vorrückungsstichtags“ soll zu Gehaltseinbußen führen

hartz_kuerzungEine Zwangsüberleitung soll für Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte mit deutlichen Gehaltseinbußen verbunden sein.

Die Bundesregierung will die durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 11. November 2014 (Rechtssache „Schmitzer“) notwendig gewordenen Gesetzesreparatur im Besoldungssystem der öffentlich Bediensteten bereits im Plenum des Nationalrates am 21.1.2015 beschließen lassen.

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