Apothekenrecht: Bedarfsprüfung immer mehr unter Druck

ApothekeNach den Änderungen im Apothekenrecht, welche durch die Entscheidung des EuGH (C-367/12 vom 13.02.2014) notwendig wurden, gerät das System der Bedarfsprüfung immer weiter unter Druck: Der Verwaltungsgerichtshof sieht in seiner Entscheidung vom 22.5.2015 (Zl. Ro 2015/10/0004) die angewendeten Methoden der Bedarfsprüfung grundsätzlich als ungeeignet an.

Die Gutachten, welche die Apothekerkammer zur Ermittlung des Bedarfs an neuen Apotheken in der Vergangenheit erstellt hatte, stützten sich im Wesentlichen auch auf die Auswertungen von Konsumenten-Befragungen zu den Themen Beschäftigung, Einrichtungen und Verkehr. Diese Vorgangsweise hatte der Verwaltungsgerichtshof bereits in seiner Entscheidung vom 20.11.2013 zur Zl. 2012/10/0125  als ungenügend erachtet. Die Apothekerkammer hatte auf diese Rechtsprechung reagiert und zur Bedarfserhebung neue Studien in Auftrag gegeben. Zu diesen neuen Studien stellt der Gerichtshof jetzt fest, dass „die bloße Befragung von Personen […] keine geeignete Methode [sei], um […] den durchschnittlichen Bedarf der Bevölkerung an der Leistungen der öffentlichen Apotheken zu erheben“.

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Staatsschutz versus Grundrechteschutz

Richtervereinigung LogoDie Richtervereinigung kritisiert den vorgelegten Entwurf für ein „Polizeiliches Staatsschutzgesetz“ als gefährliche „Schnellschußlegistik“

So sei auch bei aufmerksamem Studium der Gesetzesvorschläge und der Erläuterungen nicht nachvollziehbar, auf welchen Annahmen, Studien, Erfahrungswerten, Statistiken oder ähnlichem die Definition des „verfassungsgefährdenden Angriffs“ sowie die daran knüpfenden Befugnisse in der konkret vorgeschlagenen Form basieren.

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Verfassungsgericht schränkt Spielraum der Länder bei der Richterbesoldung ein – in Deutschland

Zweiter Senat des Bundesverfassungsgerichts (in der Mitte Präsident Voßkuhle): Nachschlag für Richter und Staatsanwälte
Zweiter Senat des Bundesverfassungsgerichts (in der Mitte Präsident Voßkuhle): Nachschlag für Richter und Staatsanwälte

Seit der Föderalismusreform im Jahr 2006 legen in Deutschland die Länder die Gehälter ihrer Richter fest.

Richter und Staatsanwälte beschwerten sich gegen die in einigen Ländern zu geringen Gehälter und forderten, dass der Gesetzgeber bei der Festsetzung des Gehalts das „Ansehen des Amtes in den Augen der Gesellschaft“, „die Verantwortung des Amtes“ sowie die erforderliche Ausbildung des Amtsinhabers zu berücksichtigen habe.

Das Bundesverfassungsgericht musste daher die Frage beantworten, welche Besoldung für einen Richter angemessen ist.

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Vergaberechts-Novelle: Mehrkosten auch für Verwaltungsgerichte

DVVR Logo KopieFachgruppe VergaberechtDie Novelle zum Bundesvergabegesetz, die ganz im Zeichen der Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping steht, wird nach dem Vorblatt zu einem finanziellen Mehraufwand für öffentliche Auftraggeber führen.

Der Dachverband der Verwaltungsrichter weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass der zu erwartende Mehraufwand auch die Verwaltungsgerichte betreffen wird, da mit mehr und komplexeren Nachprüfungsverfahren zu rechnen ist.

Zu den vom Gesetzgeber geplanten „Nachbesserungen“ des Gesetzestextes, die im Hinblick auf Entscheidungen des EuGH und des Verwaltungsgerichtshofes erfolgen, stellt der Dachverband weiter fest, dass es auch im vorliegenden Entwurf nicht immer gelungen ist, die Absicht des Gesetzgebers im Gesetzeswortlaut ausreichend zu verankern.

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Geständnis auf frischer Tat nutzlos

presse-logoEin Landesverwaltungsgericht würdigte die „reumütige Schuldeinsicht“ eines Täters, der Verwaltungsgerichtshof verbietet aber eine außerordentliche Milderung der Strafe.

Von Benedikt Kommenda  (Die Presse)

Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich meinte es gut mit einem Alko-Lenker – sogar zu gut. Da der Fahrer, der bei einer Fahrt mit verbotenen 0,8 Milligramm Alkohol je Liter Atemluft erwischt worden war, seine Tat zugab, senkte das Gericht die von der Bezirkshauptmannschaft Amstetten verhängte Strafe von 1600 Euro auf die Hälfte. Wie der Verwaltungsgerichtshof nun nach einer Revision der Bezirkshauptmannschaft entschied, war diese außerordentliche Strafmilderung fehl am Platz.

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„Entkriminalisierung“ des illegalen Glückspiels: Verfassungskonform aber unionsrechtswidrig ?

Der Verfassungsgerichtshof hat mit seiner Entscheidung (G 203/2014-16)den Bedenken der antragstellenden Verwaltungsgerichte, die Sanktionierung des illegalen Glückspiels ausschließlich durch Verwaltungsstrafen sei verfassungsrechtlich bedenklich, eine Absage erteilt.

Der Gerichtshof folgte der  Argumentation des Bundeskanzleramtes, dem Gesetzgeber stehe es grundsätzlich frei, für ein Verhalten, das er als strafwürdig erachtet, strafgerichtliche oder verwaltungsstrafrechtliche Sanktionen vorzusehen.
Mit dieser vom Verfassungsgerichtshof als rechtpolitisch zulässig erachtete Vorgangsweise, praktisch nur verwaltungsstrafrechtliche Sanktionen gegen das illegale Glückspiel vorzusehen, begibt sich der Gesetzgeber unionrechtlich gesehen – einmal mehr – auf dünnes Eis:

Denn in der Rechtssache C-390/12 (Pfleger ua) hat der EuGH dezidiert ausgesprochen, dass die Einschränkung des Glückspiels durch die Erteilung von Konzessionen nur dann gerechtfertigt ist, wenn damit tatsächlich das Ziel des Spielerschutzes oder der Kriminalitätsbekämpfung verfolgt und „ in kohärenter und systematischer Weise …. die mit diesen Spielen verbundene Kriminalität“ bekämpft wird.

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Bundesbeamte: Verluste durch neue Besoldung werden ausgeglichen

Die Verluste, die den Bundesbeamten durch das neue Besoldungssystem gedroht hätten, werden ausgeglichen. Darauf hat sich die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) mit der zuständigen Staatssekretärin Sonja Steßl (SPÖ) verständigt. Die GÖD-Bundeskonferenz habe heute ohne Gegenstimme der Begutachtung des entsprechenden Gesetzesentwurfes zugestimmt, teilte GÖD-Vorsitzender Fritz Neugebauer (ÖVP) mit. Den Beitrag auf orf.at lesen ..

Besoldung neu: Viel Arbeit für die Verwaltungsgerichte

aktenberge_bm_berli_308202bDie „Bundesbesoldung 2015“ ist weder EU-konform noch einkommensneutral. Zu diesem Schluss kommt ein gemeinsames Positionspapier der richterlichen Standesvertretungen und der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD).

Konkret wird aufgezeigt, dass mit der Gehaltsreform die vom EuGH festgestellten Diskriminierungen keineswegs beseitigt wurden, da sich die aktuelle Einstufung in ihrem Gehaltsansatz (Überleitungsbetrag) mittelbar am seinerzeitigen Vorrückungsstichtag orientiert, der in den überwiegenden Fällen Grundlage für das im Überleitungsmonat Februar 2015 bezogene Gehalt ist.

presse-logoZum selben Schluss gelangt auch ein aktueller Fachbeitrag im Rechtspanorama der „Presse“.

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Verwaltungsgericht Wien: Gesetz muss erneut repariert werden

 

wz_logoDie Stadt Wien muss ihr schon vor einem Jahr angepasstes Gesetz über das Verwaltungsgericht noch einmal reparieren:

Nach der Regelung über die Geschäftsverteilung hat der Verfassungsgerichtshof nun auch die weitreichenden Kompetenzen der Rechtspfleger als verfassungswidrig aufgehoben – mit Reparaturfrist bis Ende 2015.

Vor den VfGH gebracht hat diese Bestimmungen das Verwaltungsgericht Wien (VWG) selbst. Es bekämpfte konkret die Regelung, dass für alle Verwaltungsübertretungen, die mit maximal 1500 Euro Geldstrafe bedroht sind, Rechtspfleger und nicht Richter zuständig sind. Der VfGH gab dem VWG recht.

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Konzept eines „Rechtspflegergerichts“ ist gescheitert

Wappen Wien richtigBereits im Herbst 2012 hatte das Land Wien einen ersten Gesetzesentwurf für ein Verwaltungsgericht vorgelegt, der vorsah, nahezu alle Verwaltungsverfahren auf Rechtspfleger zu übertragen. (Siehe dazu: Wiener Politik will Zugriff auf neues Gericht)

Nach heftiger Kritik entschied sich der Landesgesetzgeber zu einer „abgespeckten“ Variante des Rechtspflegermodells .

Die Standesvertretung hatte schon im Oktober 2012 in ihrer Stellungnahme an die Wiener Landesregierung ausdrücklich davor gewarnt, diesen Weg zu beschreiten, hat aber bei der Politik kein Gehör gefunden.

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