Die Novelle zum Bundesvergabegesetz, die ganz im Zeichen der Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping steht, wird nach dem Vorblatt zu einem finanziellen Mehraufwand für öffentliche Auftraggeber führen.
Der Dachverband der Verwaltungsrichter weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass der zu erwartende Mehraufwand auch die Verwaltungsgerichte betreffen wird, da mit mehr und komplexeren Nachprüfungsverfahren zu rechnen ist.
Zu den vom Gesetzgeber geplanten „Nachbesserungen“ des Gesetzestextes, die im Hinblick auf Entscheidungen des EuGH und des Verwaltungsgerichtshofes erfolgen, stellt der Dachverband weiter fest, dass es auch im vorliegenden Entwurf nicht immer gelungen ist, die Absicht des Gesetzgebers im Gesetzeswortlaut ausreichend zu verankern.