Harter Lockdown in Wien und Niederösterreich wird vorerst bis zum 25. April verlängert

Der „harte“ Lockdown in Wien und in Niederösterreich wird vorerst nur bis zum 25. April verlängert. Das sieht die 9. Novelle zur geltenden COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung vor, die am Freitag, 16. April, vom Hauptausschuss mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und Grünen genehmigt wurde.

Hintergrund dafür ist, dass Ausgangsbeschränkungen jeweils nur für maximal zehn Tage verhängt werden dürfen. Eine weitere Verlängerung bis zum 2. Mai – wie öffentlich angekündigt – braucht daher einen gesonderten Beschluss. Im Burgenland darf der Handel dagegen wie vorgesehen bereits wieder am 19. April öffnen. Ebenso sind dort ab diesem Zeitpunkt wieder Friseurbesuche bzw. die Inanspruchnahme anderer körpernaher Dienstleistungen erlaubt. Auch die 24-stündigen Ausgangsbeschränkungen werden ab 19. April nur noch in Wien und Niederösterreich gelten.

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Informationsfreiheitsgesetz: Kritische Stellungnahme des Dachverbandes der Verwaltungsrichter

Der Dachverband der Verwaltungsrichter (DVVR) hat zum vorgelegten Entwurf eines Informationsfreiheitsgesetzes eine Stellungnahme abgegeben, welche eine Ausdehnung einer Informationspflicht auf die Organe der Gerichtsbarkeit in der vorliegenden Form ablehnt.

Mangelnde Trennung von Justiz und Verwaltung

Aus Sicht des DVVR widerspricht die im Entwurf vorgesehene Verpflichtung der Organe der Gerichtsbarkeit, im Fall der Verweigerung der verlangten Information einen Bescheid zu erlassen, dem verfassungsgesetzlichen Grundsatz der Trennung der Justiz von der Verwaltung nach Art. 94 Abs. 1 B-VG, weil ein Organ entweder ein solches der Gerichtsbarkeit oder der Verwaltung zu sein hat. Anders verhalte es sich mit den Organen der monokratischen Justizverwaltung, die im Hinblick auf ihre Leitungsfunktion sehr wohl Bescheidkompetenz haben (vgl. Art. 87 Abs. 2 B-VG).

Beträchtlicher Mehraufwand; Diffizile Abwägung von Geheimhaltungsinteressen 

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Hauptausschuss genehmigt Verlängerung des harten Lockdowns in Ostregion bis 18. April

Der Hauptausschuss des Nationalrats hat am letzten Freitag (09.04.2021), die Verlängerung des harten Lockdowns in der Ostregion bis zum 18. April genehmigt. Neben ÖVP und Grünen stimmte auch die SPÖ der entsprechenden 8. Novelle zur 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung von Gesundheitsminister Rudolf Anschober zu. Demnach bleiben die Geschäfte in Wien, Niederösterreich und Burgenland – abgesehen vom Lebensmittelhandel und einigen wenigen weiteren Ausnahmen – bis zum Sonntag nächster Woche (18.04.2021) geschlossen. Zudem gelten weiterhin rund um die Uhr Ausgangsbeschränkungen. Auch die Erbringung körpernaher Dienstleistungen ist untersagt. Bundesweit werden die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen mit der Novelle vorerst um weitere vier Tage bis zum 20. April verlängert.

Ansonsten gibt es vorerst keine weiteren Änderungen. Das heißt, geltende Auflagen wie Betretungsverbote, die zwei-Meter-Abstandsregel, die FFP2-Maskenpflicht, sowie Berufsgruppen- und Zugangstests bleiben bestehen. Zu einer legistischen Klarstellung kommt es in Bezug auf die zuletzt gelockerten Besuchsregeln für Alten- und Pflegeheime: Demnach sind wöchentlich vier Besuche mit höchstens zwei Personen (statt vier Personen) erlaubt.

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Über die Aushebelung des parlamentarischen Gesetzwerdungsprozesses

Im Zuge der Corona-Krise wurde wiederholt – sogar vom Verfassungsdienst – die Vorgangsweise der Bundesregierung kritisiert, für geplante Gesetzesänderungen mit hoher Eingriffsintensität nur ganz kurze Begutachtungsfristen vorzusehen. In seinem Blog im „Standard“ beschreibt Univ. Prof Nikolaus Forgo nun, wie die Bundesregierung – offenbar als Reaktion auf diese Kritik – eine neue Vorgangsweise gewählt hat, um eine angestrebte Gesetzesänderung ohne öffentliche Begutachtung beschließen lassen zu können.

Nichtssagende Gesetzesvorhaben als „Trägerrakete“

Dabei dient ein nichtssagendes Gesetzesvorhaben, wie etwa redaktionelle Anpassungen in einem Gesetzestext, als „Trägerrakete“ (©Forgo) um den parlamentarischen Gesetzwerdungsprozess in Gang zu setzten. Im Zuge der Debatte im zuständigen Ausschuss bringen dann Abgeordnete der Regierungsparteien einen Abänderungsantrag ein, der den eigentlichen normativen Inhalt, die geplanten Gesetzesänderungen enthält. Im Rahmen der Diskussion im Plenum des Nationalrats wird in der zweiten Lesung, wieder von Abgeordneten der Regierungsfraktion, ein zusätzlicher Abänderungsantrag eingebracht, mit weiteren Gesetzestexten. Alle geplanten Gesetzesänderungen können so am nächsten Tag im Plenum des Nationalrats beschlossen werden.

Der Vorteil einer solchen Vorgangsweise: Man kann sich den mühsamen Begutachtungsprozess, der in Gesetzgebungsverfahren üblich ist, ersparen und von Überrumpelungseffekten profitieren.

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Corona-Lockdown: Hauptausschuss fixiert Verlängerung der „Osterruhe“ in Niederösterreich und im Burgenland bis 10. April

Öffentlich angekündigt  wurde es bereits vergangene Woche, nun ist es fix. Der seit dem Gründonnerstag im Osten geltende „harte“ Lockdown wird auch in Niederösterreich und im Burgenland bis zum 10. April verlängert. Der Hauptausschuss des Nationalrats hat gestern Vormittag eine von Gesundheitsminister Rudolf Anschober vorgelegte 7. Novelle zur 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und Grünen genehmigt.

Damit schließen sich die beiden Bundesländer der Wiener Regelung an. Das heißt, alle Geschäfte bleiben in der gesamten Ostregion – abgesehen vom Lebensmittelhandel und einigen wenigen weiteren Ausnahmen – noch bis inklusive Samstag geschlossen. Zudem gelten weiterhin rund um die Uhr Ausgangsbeschränkungen. Auch die Erbringung körpernaher Dienstleistungen ist untersagt. Klarstellungen werden mit der Novelle in Bezug auf das Betreten von Sportstätten vorgenommen: Demnach ist eine gemeinsame Sportausübung während des harten Lockdowns nur mit Personen aus dem gleichen Haushalt bzw. einzelnen engsten Bezugspersonen oder Familienangehörigen erlaubt, wobei man sich als Einzelperson oder als gemeinsamer Haushalt auch einen Trainer bzw. eine Trainerin nehmen darf.

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Corona-Krise: Oster-Lockdown für die Ostregion; Testpflicht für die Ausreise aus Tirol

So wie im vergangenen Jahr gibt es auch dieses Jahr zu Ostern wieder eine Verschärfung bzw. Verlängerung der Ausgangsbeschränkungen. Gestern hat der Hauptausschuss des Nationalrates den Oster-Lockdown beschlossen. Diesmal mit Sonderregelungen für Ostregion.

In Wien bleiben Geschäfte bis 11. April geschlossen

Demnach wird es in Niederösterreich und im Burgenland bis Dienstag nach Ostern, also bis zum 6. April, wieder einen harten Lockdown geben. In Wien bleiben die Geschäfte – mit wenigen Ausnahmen – sogar bis zum 11. April geschlossen. In diesem Zeitraum darf die Wohnung außerdem nur zu bestimmten Zwecken – etwa Erholung, Lebensmitteleinkäufe und Treffen mit einzelnen engsten Angehörigen bzw. einzelnen wichtigsten Bezugspersonen – verlassen werden. Die Ausnahmebestimmungen sind allerdings etwas weiter gefasst als während der ersten beiden harten Lockdownphasen.

Ausgangsbeschränkungen bis 10. April

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COVID-19: An aktuellen Lockdown-Regeln ändert sich vorerst wenig

An den aktuellen Lockdown-Regeln in Österreich ändert sich vorerst wenig. Der Hauptausschuss des Nationalrats hat gestern Abend die mittlerweile bereits 5. Novelle zur 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung genehmigt. Demnach werden die geltenden Ausgangsbeschränkungen für weitere zehn Tage bis inklusive Ostersamstag verlängert. Über die weitere Vorgehensweise nach dem 3. April wird voraussichtlich in der Karwoche beraten. Erneut Kritik an den Maßnahmen kam von FPÖ und NEOS, auch die SPÖ stimmt wieder gegen die Verordnungsnovelle.

Eine kleine Erleichterung bringt die Novelle für Hundeschulen: Sie dürfen ab Donnerstag wieder Gruppenausbildungen durch HundetrainerInnen im Freien anbieten. Auf diesen Öffnungsschritt hatte zuletzt vor allem die SPÖ gedrängt, um Verhaltensstörungen von Hunden und damit einer Gefährdung der Allgemeinheit entgegenzuwirken. Zudem sind kleinere Adaptierungen im Bereich von Alten- und Pflegeheimen sowie von Gesundheitseinrichtungen vorgesehen. So wird etwa das verpflichtende Aufklärungsgespräch mit HeimbewohnerInnen nach einem mehrstündigen Ausgang aus der Verordnung gestrichen. In Bezug auf Sport- und Freizeitaktivitäten von Kindern und Jugendlichen im Freien wird klargestellt, dass OrganisatorInnen nicht in die Höchstzahl von zwei volljährigen Betreuungspersonen einzurechnen sind.

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Corona-Krise: Gesetzesnovellen bringen Impfprivilegien und „Grünen Pass“

Die von den Regierungsparteien im parlamentarischen Gesundheitsausschuss beschlossenen Änderungen des Epidemie- und COVID-19-Maßnahmengesetzes schaffen die rechtliche Grundlage für die Einführung des „Grünen Passes“, definieren die Veranstaltungsregel neu und enthalten erstmals eine rechtliche Besserstellung von geimpften Personen.

Die Einführung des Grünen Passes soll an den Vorschlag der EU-Kommission für einen europaweiten „grünen digitalen Nachweis“ angelehnt werden, der den freien Personenverkehr in Zeiten von Corona gewährleisten soll. Das Dokument soll ab Mitte April alle Corona-Testergebnisse enthalten, ab Juni sollen dann auch die Impfungen aufgenommen werden.

 „Veranstaltungsregel“ neu definiert

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Lockdown-Verordnung: Hauptausschuss gibt grünes Licht für angekündigte Lockerungen (4. Novelle zur 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung)

Gastronomie darf in Vorarlberg wieder öffnen, Sport- und Freizeitaktivitäten mit kleinen Kinder- und Jugendgruppen möglich, Ausgangsbeschränkungen um 10 Tage verlängert

Der seit Dezember in Österreich geltende Lockdown wird ein weiteres Stück gelockert. Wie von der Regierung bereits angekündigt, darf ab Montag die Gastronomie in Vorarlberg unter bestimmten Auflagen wieder öffnen, auch kleinere Veranstaltungen mit bis zu 100 Personen sind dort ab dem 15. März erlaubt. Bundesweit werden Freizeit- und Sportaktivitäten mit kleineren Kinder- und Jugendgruppen möglich. Auch Selbsthilfegruppen dürfen sich wieder treffen. Der entsprechende Verordnungsentwurf von Gesundheitsminister Rudolf Anschober wurde heute vom Hauptausschuss des Nationalrats mit den Stimmen der Koalitionsparteien genehmigt. Anschober selbst war krankheitsbedingt nicht bei den Beratungen anwesend, er wurde von Vizekanzler Werner Kogler vertreten.

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Hauptausschuss verlängert aktuelle Corona-Regeln bis Sonntag

Heute, am 9. März, wären die aktuellen Lockdown-Regelungen ausgelaufen, nun sollen sie zumindest für fünf weitere Tage, bis Sonntag 14.03.2021 gelten. Der Hauptausschuss des Nationalrats hat gestern, am 08.03.2021, eine entsprechende Novelle zur 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung genehmigt.

Demnach bleiben die geltenden Betretungsverbote und Ausgangsbeschränkungen vorerst bis inklusive Sonntag aufrecht. Nur bei den Besuchsregeln für Krankenhäuser kommt es bereits in dieser Woche zu Lockerungen. Zudem wird die Gültigkeitsdauer von negativen PCR-Tests ausgedehnt. Der Beschluss im Ausschuss fiel mit den Stimmen der Koalitionsparteien, die Opposition sieht die Verordnung nach wie vor kritisch.

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