Neue Verwaltungsgerichte: Neun plus zwei statt 120 Behörden

Bild: (c) Erwin Wodicka
Bild: (c) Erwin Wodicka

Morgen soll im Nationalrat eine der bedeutsamsten Verfassungsänderungen der Zweiten Republik beschlossen werden

PETER BUSSJÄGER (Die Presse)

Ein immer wieder gescheitertes Projekt steht unmittelbar vor seiner Realisierung: Morgen, Dienstag, soll die Verwaltungsgerichtsbarkeitsnovelle im Nationalrat beschlossen werden. Das Vorhaben ist nach dem EU-Beitritt die bedeutsamste Verfassungsänderung der Zweiten Republik. Die Regierungsvorlage beruhte auf einem im Österreich-Konvent erzielten Konsens. Nach ihrer Beschlussfassung kann definitiv nicht mehr behauptet werden, der Konvent habe „nichts zusammengebracht“.

Der Rechtsschutz im Verwaltungsrecht wird vollständig neu geordnet: In jedem der neun Länder wird ein Landesverwaltungsgericht eingerichtet. In die Landesverwaltungsgerichte werden die Aufgaben der Unabhängigen Verwaltungssenate integriert. Zwei Verwaltungsgerichte des Bundes übernehmen bisher von Bundesbehörden entschiedene Angelegenheiten: Das „Verwaltungsgericht des Bundes für Finanzen“ erhält die Aufgaben des unabhängigen Finanzsenats; im „Verwaltungsgericht des Bundes“ werden Asylsachen, UVP- und Vergabeangelegenheiten des Bundes konzentriert.

Die Bedeutung der Reform zeigt sich auch darin, dass insgesamt ca. 120 weisungsfreie Berufungsbehörden des Bundes und der Länder abgeschafft werden und ihre Kompetenzen in den Verwaltungsgerichten aufgehen. Ab dem 1. Jänner 2014, wenn die neuen Verwaltungsgerichte ihre Arbeit aufnehmen, ist es mit all diesen Einrichtungen vorbei. Die Frist ist nicht allzu lang, bedarf es für einen reibungsfreien Übergang doch einiger organisatorischer Umstellungen.

Univ.-Doz. Dr. Peter Bußjäger ist Direktor des Vorarlberger Landtages und Direktor des Instituts für Föderalismus

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Tagesordnung der 155. Sitzung des Nationalrates am Dienstag, den 15. Mai 2012

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