RZ Editorial 05/2017: Schulterschluss

Die neue Verwaltungsgerichtbarkeit scheint in den Köpfen so mancher Politiker noch nicht angekommen zu sein. von Sabine Matejka Der Verlust von Einfluss – und damit auch Macht – ist wohl eine schmerzvolle Erfahrung. Umso mehr müssen wir dafür eintreten, dass die Unabhängigkeit der neuen Gerichte und der Respekt gegen über ihrer Rechtsprechung gewahrt werden. Der …

Den Rest des Beitrags lesen »

Staatsbürgerschaft (1): Ecker/Kind/Kvasina/Peyrl Kommentar zum Staatsbürgerschaftsgesetz 1985

Mit diesem Werk liegt der erste umfangreiche und fundierte Praxiskommentar des Staatsbürgerschaftsgesetzes seit 1990 vor.

Der Kommentar knüpft an die bisher rund alle Vierteljahrhunderte erfolgte grundlegende Aufarbeitung des Staatsbürgerschaftsrechts in Österreich an. Wie seine „Vorgänger“ – namentlich der Kommentar von Goldemund/Ringhofer/Theuer (1969) und die Monografie von Thienel (1989/1990) – unterzieht das Werk diese Rechtsmaterie einer detaillierten und bisweilen kritischen Analyse. Dabei will es insbesondere den Bedürfnissen der Praxis gerecht werden, indem es Überblick verschafft, Hintergründe beleuchtet und auf Probleme hinweist.

Auch wenn das StbG 1985 nur ein „einfaches“ Gesetz ist, zählt es zum „systemrelevanten Kern“ der österreichischen Rechtsordnung. An die Voraussetzung der österreichischen Staatsbürgerschaft knüpfen zahlreiche Gesetze und Verordnungen, Rechte und Pflichten. Darüber hinaus hängt damit das demokratische und republikanische Bauprinzip der Bundesverfassung zusammen; durch das Wahlrecht und die Wehrpflicht erhält die grundlegende Aussage des Artikels 1 B-VG über die Staats- und Regierungsform Gewicht und Bestand. Insofern könnten manche allzu „zeitgeistige“ Vorschriften des StbG 1985 zu einer „Feuerprobe“ der Verfassung werden.

Die Autoren, darunter auch ein Richter des Verwaltungsgerichtes Wien, beleuchten die historische Entwicklung des österreichischen Staatsbürgerschaftsrechts und analysieren kritisch die Gestaltung der Normen über den Erwerb und Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft. Besonders deutlich zeigt sich die dadurch zum Ausdruck kommende fehlende klare Linie des häufig mehr Parteipolitik als Allgemeinwohl verpflichteten Gesetzgebers. Dabei wird diese Entwicklung anschaulich dargestellt.

Den Rest des Beitrags lesen »

Bundesverwaltungsgericht: Zwischen Politik und Entscheidungsmacht?

justici17187-3Abgesehen von den tendenziösen und diffamierenden Ausuferungen in der Berichterstattung über das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur 3. Landepiste rückt ein Aspekt der Entscheidung immer mehr in den Mittelpunkt der Diskussion: Was dürfen Verwaltungsgerichte und was müssen sie tun?

Eine in allen EU-Mitgliedsländern aktuelle Systemfrage. Haben die Verwaltungsgerichte die Kompetenz zur inhaltlichen Entscheidung einer Rechtssache oder steht die Kontrolle  verwaltungsbehördlichen Handelns im Mittelpunkt ihrer Tätigkeit?

Oberste Maxime: Raschheit der Verfahren

Seit Einrichtung der Verwaltungsgerichte im Jahr 2014 hat sich in Österreich nach der Judikatur der Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts – aus Überlegungen zur Effektivität des Rechtsschutzes heraus – ein prinzipieller Vorrang der meritorischen Entscheidungspflicht der Verwaltungsgerichte durchgesetzt. Der rasche Abschluss der Verwaltungsverfahren ist zur obersten Maxime geworden.

Den Rest des Beitrags lesen »

RZ Editorial 09/16: Cash Cow Justiz

Die Justiz soll also heuer 3,9 Mio Euro einsparen und ihr Budget auch noch mit zusätzlichen 40 Mio Euro selbst finanzieren. Da wir weder Banken überfallen, noch an der Börse spekulieren, heißt das im Klartext: der Finanzminister erwartet von uns saftige Kartellstrafen und bei den Gerichtsgebühren soll auch weiterhin die Kasse klingeln. von Sabine  Matejka …

Den Rest des Beitrags lesen »

Die Grenzen der Freiheit der Religionsausübung

GesichtsschleierSeit dem Jahr 2013 sind die deutschen Verwaltungsgerichte immer wieder mit Verfahren befasst, in denen – insbesondere im Schulbereich – die Frage zu lösen ist, in welchem Verhältnis die Freiheit der Religionsausübung zu den sonstigen Grundfreiheiten steht.

Hier ein kurzer Überblick über die bisherige Rechtsprechung:

Den Rest des Beitrags lesen »

RZ Editorial 6/2016: Elektronischer Akt – Fluch oder Segen?

RZ LogoViel wird in den letzten Monaten und Jahren – meist unter dem Schlagwort: Justiz 3.0 – über die fortschreitende Digitalisierung unseres  Arbeitsumfeldes, die möglichen Chancen, Risiken, Gefahren und Einsparungspotentiale diskutiert.

von Christian Haider …

Ob ein elektronischer Akt in Zukunft mehr Fluch oder Segen sein wird, hängt von vielen Faktoren ab, insbesondere davon, ob ein System gefunden wird, das annähernd so intuitiv bedienbar ist wie ein modernes Smartphone.

Den Rest des Beitrags lesen »

Maiforum 2016 (5): Grundrechtsschutz durch Verwaltungsgerichte

Der Schutz von Grund- und Freiheitsrechten hat für die Verwaltungsgerichte eine besondere Bedeutung, war doch das Erfordernis einer gerichtlichen Kontrolle verwaltungsbehördlicher Entscheidungen so etwas wie der Geburtshelfer sowohl für die Unabhängigen Verwaltungssenate im Hinblick auf Art 6 EMRK als auch für die Verwaltungsgerichte im Hinblick auf Art 47 der EU-Grundrechtecharta. Aber auch in der ordentlichen …

Den Rest des Beitrags lesen »

Maiforum 2016 (4): Quantität versus Qualität – oder geht beides?

Maiforum 2016 BannerAls ein mit Anlegerverfahren befasster Richter ging Harald Wagner, Obmann der Wiener Sektion der Richtervereinigung, in seinem Vortrag der Frage nach, ob bzw. wie im richterlichen Alltag der Spagat zwischen hohen Qualitätsanforderungen und hohem „Output“ gelingen kann.

Er griff dazu auf die Erfahrungen aus Massenverfahren, welche in den letzten Jahren beim Handelsgericht anhängig geworden waren, zurück. So zeigten die Erfahrungen am HG Wien, dass eine Bewältigung des Arbeitsanfalls ein hohes Maß an Spezialisierung der befassten Richterinnen und Richter notwendig macht.

Um einen laufenden Informationsaustausch unter den RichterInnen zu gewährleisten, wurden interne Datenbanken eingerichtet und zur Sicherstellung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung wurde versucht, zusammengehörige Verfahren durch Verfahrensverbindung zu konzentrieren, wobei diese Maßnahme nicht immer den gewünschten Erfolg brachte.

Den Rest des Beitrags lesen »

18. Deutscher Verwaltungsgerichtstag (2): Digitalisierung und künstliche Intelligenz

verwaltungsgerichtstagDie Auswirkungen der Digitalisierung aller Lebensbereiche wurden im Arbeitskreise über den elektronischen Rechtsverkehr ebenso erörtert wie bei den Fragestellungen zum Zugang zur Information oder im Arbeitskreis über die Wissensgenerierung im Verwaltungsprozess.

Die Vorträge in dem von der Europäischen Verwaltungsrichtervereinigung (AEAJ) betreuten Arbeitskreis zum Thema: „Implications of new IT-developments in courts on the work of judges – a European perspective“ machten deutlich, dass zwar die Geschwindigkeit der Änderungen der richterlichen Arbeitsweise durch den Einsatz von IT-Technologie in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten unterschiedlich hoch ist und auch das Problembewusstsein in Bezug auf diese Entwicklungen sehr unterschiedlich ausgeprägt ist, das Tempo dieser Entwicklung aber jedenfalls rasant zunimmt.

Den Rest des Beitrags lesen »

18. Deutscher Verwaltungsgerichtstag (1): Restriktiver Rechtsschutz im Verwaltungsprozess

verwaltungsgerichtstagHamburgMit rund 1.000 Teilnehmern, die in insgesamt 13 Arbeitskreisen und Workshops fachspezifische und gesellschaftspolitische Themen diskutieren, zählt der deutsche Verwaltungsgerichtstag wohl zu den größten derartigen Veranstaltungen in Europa.

Die alle drei Jahre organisierte Veranstaltung des Bundes deutscher Verwaltungsrichter (BDVR) fand letzte Woche in Hamburg statt. Daran teilgenommen haben auch zahlreiche österreichische VerwaltungsrichterInnen. Auch unter den EröffnungsrednerInnen war eine österreichische Kollegin,Edith Zeller (Richterin am Verwaltungsgericht Wien) in ihrer Funktion als Präsidentin der Europäischen Verwaltungsrichtervereinigung (AEAJ).

 

Den Rest des Beitrags lesen »