Das war das 30. Maiforum (Teil 1) – Eröffnung und Rechtsprechung des VwGH

Das 30. Maiforum zum Thema „der/die Verwaltungsrichter:in im Spannungsfeld zwischen unabhängiger Rechtsprechung und disziplinarrechtlicher Verantwortung“ brachte spannende Einblicke in strukturelle Schwachstellen und praktische Fragestellungen in diesem Zusammenhang. Die Edmundsburg in Salzburg hat dieser Veranstaltung einen besonderen Rahmen geboten, die in diesem Jahr von der Vereinigung der Finanzrichter und Finanzrichterinnen organisiert wurde.

In den Grußworten betonte die Präsidentin des Salzburger Landtages Brigitta Pallauf die Bedeutung der richterlichen Unabhängigkeit und mahnte davor, das Vertrauen in die Gerichtsbarkeit durch unsachliche Anfeindungen, wie sie derzeit häufig in sozialen Medien passiere, nicht zu zerstören.

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Das war das Maiforum 2024 (1): Künstliche Intelligenz (KI) in der Rechtsprechung

Im schönen Rahmen des Niederösterreichischen Landtagssaals in St. Pölten wurde nach den Grußworten von Landtagspräsident Karl Wilfing und der Eröffnung durch den Präsidenten des LVwG Niederösterreich Patrick Segalla zunächst darauf eingegangen, was überhaupt unter KI zu verstehen ist und wie sie derzeit genutzt wird, teilweise auch ohne dass es uns bewusst wäre. Im Weiteren wurde beleuchtet, ob der menschliche Richter in unserer Rechtsordnung als Rechtssprechungsorgan überhaupt vorausgesetzt wird oder ob und unter welchen Voraussetzungen KI die Rechtsprechungsfunktion übernehmen könnte.

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Deutscher Verwaltungsgerichtstag (2): Bericht der VEV – AEAJ zur Rechtsstaatlichkeit in Polen

Sylvain Mérenne, Präsident der Vereinigung der Europäischen Verwaltungsrichter:innen (VEV – AEAJ) und Richter am Oberverwaltungsgericht Marseille, hielt fest, dass die Rechtsstaatlichkeitskrise in Polen nicht nur eine nationale polnische Angelegenheit sei. Die Entwicklung in Polen zeige sehr deutlich, welche Bereiche eines Rechtssystems zunächst unter Druck geraten und wie nach und nach rechtliche Institutionen und die Gerichtsbarkeit durch politische Einflussnahme geschwächt werden können. Dies führe letztlich zu einer Aushöhlung des Prinzips der Gewaltenteilung.

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Das war der 20. Deutsche Verwaltungsgerichtstag (1)

Mit über 1.000 Besuchern war der 20. Deutsche Verwaltungsgerichtstag von 15. bis 17.05.2024 in Würzburg sehr gut besucht. In der Eröffnungsveranstaltung wurde ein Überblick über die Themen gegeben, die die Verwaltungsgerichtsbarkeit derzeit bewegen und welche Veränderungen anstehen. Diese Themen wurden sodann in den zahlreichen Workshops vertieft behandelt.

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Maiforum 2023 (Teil 2) – Verwaltungsrichter:in als Rechtsprechungsorgan einerseits und als Rechtsschutzsuchende:r anderseits – ein Sicht von innen und außen

Martin Riedl, Rechtsanwalt in Wien, sprach in seiner Keynote über „Verwaltungsrichter:innen als Rechtsprechungsorgane einerseits und als Rechtsschutzsuchende andererseits“ und führte den Zuhörenden dabei eine Sicht von innen und außen vor Augen. Er stellte fest, dass die Unabhängigkeit der Richter:innen ohne Frage ebenso gewährleistet sei, wie der Schutz der Grundrechte.

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Corona-Krise: Die COVID-19-Regelungen aus der Sicht eines Public Health-Experten

Der von Univ.-Prof. Dr. Andreas Kletečka (Paris Lodron Universität Salzburg) und seinem Team betriebene „PLUS iuris“ Podcast hat sich zum Ziel gesetzt, zusammen mit namhaften ExpertInnen Einblicke in verschiedenste juristische Bereiche des österreichischen und europäischen Rechts zu geben. Dies ohne rostiges Juristenlatein, sondern fundiert, verständlich und einfach zu verfolgen. Für Studierende, Juristen und interessierte Nichtjuristen. …

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Eder / Martschin / Schmid: Das Verfahrensrecht der Verwaltungsgerichte

Praxiskommentar zum VwGVG und VwGG (aktualisierte 2., überarbeitete Auflage)

Mit 1.1.2014 haben die Landesverwaltungsgerichte und das Bundesverwaltungsgericht ihre Tätigkeit aufgenommen. Das Verfahrensrecht dieser Verwaltungsgerichte wird im VwGVG geregelt. Das Verfahrensrecht des Verwaltungsgerichtshofes ist weiterhin im VwGG normiert.

Diese Gesetze sind in ihrer novellierten Fassung (die Novellen 2017 und 2018 sind eingearbeitet und soweit praxisrelevant kommentiert) Gegenstand dieses Praxiskommentars. Zudem wird die Rechtsprechung zum VwGVG und VwGG umfänglich dargestellt.

 

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FÜNF JAHRE VERWALTUNGSGERICHTSBARKEIT IN ÖSTERREICH – EINE BILANZ

von Siegfried Königshofer

 (Erweiterte und aktualisierte Fassung eines Beitrages, der für den „Menschenrechtsbefund 2018“, der Österreichischen Liga für Menschrechte verfasst wurde.)

Die als „Jahrhundertreform“ bezeichnet Einrichtung der Verwaltungsgerichte durch die B-VG Novelle 2012 brachte die längst überfällige Modernisierung des Rechtsschutzes im öffentlichen Recht wie er in den meisten Mitgliedsstaaten der EU bereits Standard ist. Ein Entwicklung, die vor allem auf die Beschlussfassung der  EU-Grundrechtecharta durch das Europäische Parlament im Jahr 2002 zurückzuführen ist, welche – als Vorauswirkung – alle Beitrittswerber ab dem Jahr 2004 verpflichtete, einen umfassenden gerichtlichen Rechtsschutz gegen behördliche Entscheidungen einzurichten.[1] Und es war auch der Streit der beiden Höchstgerichte öffentlichen Rechts über die Auslegung von Art 47 der EU-Grundrechtecharta in UVP-Verfahren, welcher die Einrichtung der Verwaltungsgerichte in Österreich ganz wesentlich beschleunigte.

Seit 5 Jahren arbeiten die Verwaltungsgerichte nun. Ein geeigneter Zeitpunkt, eine erste Bilanz zu ziehen.

Hohe Akzeptanz, hohe „Rechtsmittelfestigkeit“ der Entscheidungen

 

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Erwachsenenschutzrecht: Neuerungen auch im Verwaltungs- und Verwaltungsstrafverfahren

Der neue Erwachsenenschutz ist seit 1. Juli 2018 in Kraft. Damit wird die Sachwalterschaft abgelöst. Künftig ist jeweils zu klären und festzulegen, in welchem Umfang für eine Person eine Erwachsenenvertretung notwendig ist, damit die betroffene Person so weitgehend wie möglich ein selbstbestimmtes Leben führen kann. Damit sind Neuerungen auch im Verwaltungs- und Verwaltungsstrafverfahren verbunden: Hier ein Überblick:

Viersäulenmodell

Statt dem bisherigen „Sachwalterrecht“ wird nun von Erwachsenenschutzrecht gesprochen, das von einem Dreisäulenmodell (Vorsorgevollmacht, Angehörigenvollmacht, Sachwalterschaft) zu einem Viersäulenmodell ausgebaut wird:

  1. Vorsorgevollmacht
  2. Gewählte Erwachsenenvertretung (neu)
  3. Gesetzliche Erwachsenenvertretung (als Erweiterung der bisherigen Angehörigenvertretung)
  4. Gerichtliche Erwachsenenvertretung (anstelle der Sachwalterschaft)

Alle Vertretungsarten werden im Österreichischen Zentrale Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) eingetragen, wobei die Eintragung der Vertretungsarten 1. bis 3. konstitutiv ist und daher notwendig ist, um wirksam zu sein.

Gerichtliche Erwachsenenvertretung nur mehr befristet

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