Damit stellen sich auch Fragen zur Beendigung der Funktion von Senatsmitgliedern. Antworten gibt eine Empfehlung des Europarates
Mit Ablauf dieses Jahres enden nach gut zwanzigjähriger Tätigkeit die Unabhängigen Verwaltungssenate (UVS) und werden diese durch Verwaltungsgerichte ersetzt. Damit endet auch die Funktion der, auf unbestimmte Zeit ernannten Senatsmitglieder.
Schon die UVS waren Tribunale, also Gerichte, im Sinne des Artikels 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), die im Rahmen des Europarates ausgearbeitet und in Österreich als Verfassungsgesetz in Kraft gesetzt wurde. Die Mitglieder dieser Senate waren somit Richter im Sinne dieser Bestimmung.
Für die Mitglieder dieser aufzulösenden Tribunale sehen die meisten einfachgesetzlichen Überleitungsbestimmungen vor, dass diese bei persönlicher und fachlicher Eignung auf Antrag zu Richtern an den neuen Verwaltungsgerichten ernannt werden, in Wien ist eine Bewerbung vorgesehen.
Unter dem Titel „Neue Herausforderungen für den Rechtsschutz“ stand der 10. Rechtsschutztag, der heute am 9.11.2012 von der Sektion III des Bundesministerium für Inneres veranstaltet wurde.
Der Europäische Gerichtshof hat Ungarn wegen der Zwangspensionierung von Richtern aufgrund des Alters verurteilt.
Am 1. November 2012 ist die überarbeitete Fassung der Verfahrensordnung in Kraft getreten. Auch das Vorabentscheidungsverfahren ( Artikel 93 bis 114 der Verfahrensordnung) hat einige wesentliche Änderungen erfahren.
Auch im nächsten Jahr gibt es für UVS-Mitglieder wieder die Möglichkeit an einem der europäischen Gerichtshöfe einen Studienaufenthalt zu absolvieren