Der EUGH hat in seiner Entscheidung vom C-140/12 vom 19. September 2013 über einen Vorlageantrag des OGH entschieden.
Dabei ging es um die Frage, ob auch EU-Ausländer, die nur eine geringe Pension in ihrem Herkunftsland beziehen, einen Anspruch auf eine Ausgleichszulage wie österreichische Staatsbürger haben. Das Landesgericht für Zivilsachen Graz und das Oberlandesgericht Graz hatten diesen Anspruch bejaht, die Pensionsversicherungsanstalt erhob gegen diese Entscheidung Revision an den OGH, der das Verfahren dem EuGH vorlegte.
Die EU-Kommission vermutet einen unerlaubten Missbrauch der Marktmacht des Marktführers Abfall Recycling Austria (ARA). Dieser droht deshalb nun eine Geldbuße von bis zu 18 Mio. Euro (zehn Prozent des Umsatzes) sowie möglicherweise auch eine Zerschlagung der bestehenden Struktur.