Abfallwirtschaftsrecht: Österreichisches Sammelsystem „ARA“ vor dem Ende ?

DruckDie EU-Kommission vermutet einen unerlaubten Missbrauch der Marktmacht des Marktführers Abfall Recycling Austria (ARA). Dieser droht deshalb nun eine Geldbuße von bis zu 18 Mio. Euro (zehn Prozent des Umsatzes) sowie möglicherweise auch eine Zerschlagung der bestehenden Struktur.

Das 1993 erfundene System ist bereits seit 1995 im Visier der EU-Wettbewerbshüter. Die ARA habe, so die EU, anderen den Zugang zum Sammelsystem im Haushaltsbereich verweigert. Die ARA habe Nicht-Mitgliedsbetrieben durch vertragliche Kostenrisiken den Zugang erschwert.

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EU-Richtlinien für eine kostengünstige und rasche außergerichtliche Streitbeilegung

presse-logoBereits das Grünbuch der EU-Kommission aus dem Jahr 2002 hatte die Forcierung außergerichtlicher Streitschlichtungsverfahren vor Augen.

Im Sommer 2013 haben nun EU-Kommission, Rat und das Europäische Parlament zwei Verordnungen zur kostengünstigen und raschen außergerichtlichen Streitbeilegung in Zivilverfahren erlassen. Dies vor dem Hintergrund, dass sich Streit-, Konflikt- und Verhandlungsparteien mittlerweile oft in unterschiedlichen Ländern mit unterschiedlichen Rechtssystemen und Rechtstraditionen befinden.

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Datenschutz: Unklare Behördenzuständigkeit für Meldepflicht bei missbräuchlicher Verwendung von Kundendaten

presse-logoDie EU-Kommission hat am 24. Juni die Verordnung Nr. 611/2013 erlassen, die sehr detaillierte Regelungen darüber enthält, was Telekommunikationsbetreiber und Anbieter von Internetdiensten im Falle des Verlusts, Diebstahls oder der sonstigen missbräuchlichen Verwendungen ihrer Kundendaten zu tun haben.

Die Unternehmen werden durch diese Verordnung verpflichtet, bei einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten binnen 24 Stunden die zuständige nationale Behörde zu informieren ist. Die Verordnung ist in allen Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar und trat bereits am 25. August in Kraft.

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Facebook: Unabhängigkeit der irischen Datenschutzbehörde wird bezweifelt

Die Initiative „europe-v-facebook“ klagt beim irischen High Court (vergleichbar mit dem österreichischen Verwaltungsgerichtshof) gegen die Vorgangsweise der Irischen Datenschutzbehörde. Diese verweigere der Initiative ein faires Verfahren. Die Behörde stelle falsche Behauptungen auf, vertrete „obskure Rechtsansichten“ und verweigere der Initiative das Recht auf Akteneinsicht. Darüber hinaus wird die Unabhängigkeit der Datenschutzbehörde bezweifelt. Der Europäische Gerichtshof hat …

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Neue Dublin – Verordnung bringt Einschränkungen für Schubhaft von Asylwerbern

 Am 29. Juni 2013 wurde die neue Dublin-VO im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie ist am 19. Juli 2013 in Kraft getreten gemäß ihrem Art. 49 ab dem 1. Januar 2014 unmittelbar anzuwenden.

Neben der Straffung des Verfahrens und der Stärkung der Verfahrensrechte bringt die Verordnung auch eine Einschränkung für die Verhängung der Schubhaft zum Zweck der Überstellung eines Asylwerbers. Hält ein ersuchender Mitgliedstaat die Fristen für die Stellung eines Aufnahme- oder Wiederaufnahmegesuchs nicht ein oder findet die Überstellung nicht innerhalb des Zeitraums von sechs Wochen statt, darf die Person nicht länger in Haft gehalten werden.

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AKW Mochovce: Missachtung des Klagerechts einer Umweltschutzorganisation führt zur Aufhebung der Bewilligung

Bereits im Mai 2011 hatte der Europäische Gerichtshof in einem Grundsatzurteil entschieden, dass Umweltverbände auch dann ein Recht auf Klage gegen Großprojekte haben, wenn das nationale Verfahrensrecht dies nicht zulässt (Rechtssache C-115/09). Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes erging auf Grund eines Vorlageantrages des Oberverwaltungsgerichtes Münster zur Frage: „Wie weit reichen die Klagerechte von Naturschutzverbänden?“ (siehe …

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Richterin: EU beschließt absichtlich unklare Gesetze

Es stimme nicht, dass europäische Gesetze geheim entstünden, betont Maria Berger im Interview mit der „Presse“. Auch die Macht von Brüsseler Lobbyisten sei begrenzt, meint die österreichische Richterin am EU-Gerichtshof. „Auf europäischer Ebene gibt es ein noch stärkeres Bedürfnis nach Kompromissen, wenn man sich mit 28 Staaten einigen muss. Die Genauigkeit der Gesetze lässt daher …

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Vergaberecht: Wesentliche Änderungen ab 2014

Im Vergaberecht stehen Änderungen an. Mit dem Bundesvergabegesetz wird das Verfahren an die zweistufige Verwaltungsgerichtsbarkeit mit 1.Jänner 2014 angepasst. Auf Ebene des Unionsrechts sollen die Allgemeine Vergaberichtlinie und die neue Sektorenrichtlinie die Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG als Kernstücke des Rechtsrahmens der Europäischen Union im Bereich des öffentlichen Auftragswesens ersetzen. Wenn alles nach Plan geht, werden …

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Vergabeverfahren: Verlangt EuGH-Urteil eine Änderung der Rechtsprechung zur Beschwerdelegitimation?

Nach der bisherigen Rechtsprechung im Vergabeverfahren fehlte einem Beschwerdeführer, der die Auftragsvergabe angefochten, selbst aber ein fehlerhaftes Angebot gelegt hatte, die Antragslegitimation. Dies könnte sich nach der Entscheidung des EuGH im Falle „Fastweb“ aber ändern. So sieht das zumindest der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts in einem Rundschreiben. Andere Experten wollen dem EuGH-Urteil auf Grund der besonderen …

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Richterauswahl: Europäische Standards verlangen Rechtsschutz für übergangene Bewerber

Die Empfehlungen des Europarates aus dem Jahr 2010 ,R(2010)12, beschreiben jene Standards, die einzuhalten sind, um die richterliche Unabhängigkeit zu gewährleisten und das Funktionieren eines Justizsystems sicherzustellen.

Sie orientieren sich dabei weitgehend an der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu Art 6 EMRK. Zuletzt bildeten die Empfehlungen die Leitlinie für die Entscheidung im Falle der Entlassung eines Richters in der Ukraine (siehe: Menschenrechtsgerichtshof verurteilt Ukraine).

Auch für die Verfahren zur Feststellung der Eignung von Richtern gibt die Empfehlung in Kapitel VI (selection and career) klare Standards vor: Auswahl- und Karriereentscheidungen für Richter sollen federführend von richterlichen Gremien getroffen werden, die Entscheidungen dieser Gremien sollen transparent und nachvollziehbar begründet sein und übergangenen Bewerber soll die Möglichkeit eingeräumt werden, die Auswahlentscheidung oder das Auswahlverfahren zu bekämpfen (Punkte 44 bis 48).

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