Der Europäische Gerichtshof überprüft derzeit, ob die EU-Richtlinie zur Speicherung von Kommunikationsdaten mit der EU-Grundrechtscharta vereinbar ist.
Antragsteller sind der Österreichische Verfassungsgerichtshof und der Irische High Court. Bereits bei der ersten Anhörung räumte die EU-Kommission ein, dass es keine Wirksamkeitsstatistiken gibt, da die Mitgliedsstaaten nicht dazu verpflichtet sind, solche Daten zu erheben. Ob in Österreich mit Hilfe der Vorratsdaten Terrorismus bekämpft oder aufgedeckt werden konnte, konnte der Vertreter Österreichs vor dem EuGH nicht sagen.
Am 7. November soll das Gutachten des General-Anwalts veröffentlicht werden, also die Empfehlung für eine Entscheidung des EuGH.