Vergaberecht: Wesentliche Änderungen ab 2014

presse-logoIm Vergaberecht stehen Änderungen an. Mit dem Bundesvergabegesetz wird das Verfahren an die zweistufige Verwaltungsgerichtsbarkeit mit 1.Jänner 2014 angepasst.

Auf Ebene des Unionsrechts sollen die Allgemeine Vergaberichtlinie und die neue Sektorenrichtlinie die Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG als Kernstücke des Rechtsrahmens der Europäischen Union im Bereich des öffentlichen Auftragswesens ersetzen.

Wenn alles nach Plan geht, werden die Richtlinien bereits kommenden November das EU-Parlament passieren und Anfang 2014 in Kraft treten. Für die innerstaatliche Umsetzung haben die Mitgliedstaaten dann zwei Jahre Zeit.

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