Bloße Fiktion der Geltung der Menschenrechte reicht nicht aus
Dass die bloße Fiktion der Geltung der Menschenrechte nicht ausreicht, hatte der Europäische Gerichtshof in Straßburg schon in den „Griechenland-Fällen“ festgestellt, und bereits im Jahr 2011 die Abschiebung von Asylsuchenden nach Griechenland als Verletzung von Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtekonvention (EMRK) – also als unmenschliche und erniedrigende Behandlung – eingestuft. Seitdem werden europaweit keine Abschiebungen mehr nach Griechenland vorgenommen.
Jetzt lässt der Gerichtshof mit einer Entscheidung betreffend die Abschiebung von Asylwerbern nach Italien aufhorchen. Der Gerichtshof in Straßburg hat am Dienstagvormittag entschieden, dass ein afghanisches Elternpaar mit seinen sechs Kindern nicht aus der Schweiz nach Italien abgeschoben werden dürfe.
The EJTN Administrative Law SWG is pleased to launch its second EJTN Podcasted/Filmed Seminar, this time devoted to the topic “EU Institutional Law”.
Die Frage, unter welchen Voraussetzungen EU-Bürgern, die sich in Österreich aufhalten, die Arbeitnehmereigenschaft (Erwerbstätigeneigenschaft) erhalten bleibt bzw. unter welchen Voraussetzungen ein Daueraufenthaltsrecht erworben werden kann, ist vor allem im Aufenthalts- und Fremdenrecht, aber auch im Mindestsicherungsverfahren von Bedeutung.
LVwG Oberösterreich: Bedarfsprüfung für Apotheken ohne Berücksichtigung der Wohnbevölkerung
Der Gerichtshof hat mit 