Mit dem vom Nationalrat im April 2018 beschlossenen „Sicherheitspaket“ erhielt die Polizei Zugriff auf einen Großteil der Überwachungskameras im öffentlichen Raum, wurde ein „Bundes-Trojaner“ ermöglicht und eine Art Vorratsdatenspeicherung light etabliert.
Die Oppositionsparteien (SPÖ und Neos) wollen dazu im Nationalrat zwei sogenannte Drittelbeschwerden einbringen. (Wenn ein Drittel der Abgeordneten diese Anträge unterstützen, landen sie vor dem Verfassungsgerichtshof.) Der Verfassungsgerichtshof wird somit prüfen, ob die Überwachungsinstrumente gegen die Grundrechte verstoßen. Heikel ist etwa die Frage der automatischen Kennzeichenerfassung, die zuletzt von deutschen Gerichten für grundrechtswidrig erklärt wurde.
„Bundestrojaner“ umstritten
Bis 2020 testet die chinesische Regierung in 43 Kommunen ein ausgefeiltes Sozialkreditsystem. Mit Punktabzug, öffentlichen Demütigungen oder Pluspunkten wird damit über die berufliche Zukunft, den Zugang zu Bildung und Krediten oder die individuelle Reisefreiheit entschieden. (Siehe dazu: 
Die beim Europarat angesiedelte „Europäische Kommission für die Effizienz der Justiz“ (European Commission for the efficiency of justice – CEPEJ) hat sich erstmals umfassend mit den Auswirkungen der Digitalisierung auf die Justiz beschäftigt, da die Kommission in dieser Debatte eine wichtige Rolle übernehmen will.