
Ab 1. Jänner 2019 soll es Autofahrern in Österreich erlaubt sein, Einparkhilfen zu verwenden, für die der Lenker nicht im Fahrzeug sitzen muss.
Nach den Plänen des Verkehrsministeriums wird außerdem die Nutzung von Autobahnpiloten mit automatischer Spurhaltung genehmigt. Das geht aus der Novelle zu einer Verordnung zum automatisierten Fahren hervor, die Anfang November in Begutachtung geschickt wurde (Ende der Begutachtungsfrist: 6. Dezember).
Die Einparkhilfe muss in der Lage sein, alle übertragenen Fahraufgaben beim Ein- und Ausparken automatisch zu bewältigen, wird im geplanten Gesetzestext betont. „Solange das System aktiviert ist, ist der Lenker von den Verpflichtungen, den Lenkerplatz einzunehmen und die Lenkvorrichtung während des Fahrens mit mindestens einer Hand festzuhalten, enthoben.“ Der Lenker muss sich aber „in Sichtweite zum Fahrzeug befinden“ und im Notfall eingreifen können. Erlaubt ist diese Art der Einparkhilfe nur für Pkws (Klasse M1).
Notfallvorrichtung verpflichtend