Nach Medienberichten dient das Coronavirus in China als Zensur- und Tech-Beschleuniger. Sicherheitsbedürfnis und Totalüberwachung gehend dabei fließend ineinander über. Auch westliche Regierungen beginnen zur Virusbekämpfung auf private Verbindungsdaten und Überwachungs-Tools zuzugreifen. Bei strittiger oder fehlender gesetzlichen Grundlage.
Bewegungsströme zeigen Sozialkontakte
Bereits letzte Woche prüfte in Deutschland das Bundesgesundheitsministerium, ob Standortdaten von mit dem Coronavirus infizierten Handynutzern verwendet werden könnten, um mögliche Kontaktpersonen zu ermitteln.
In Deutschland wird aktuell diskutiert, mögliche Infizierte mittels Standortdaten zu finden. Der Datenschutzbeauftragte sieht das kritisch, nicht nur aus technischen Gründen. Handy-Tracking könne „einen massiven Eingriff in die Privatsphäre“ darstellen.
Das Robert-Koch-Institut und das Heinrich-Hertz-Institut der Fraunhofer Gesellschaft prüfen derzeit gemeinsam mit dem Bundesgesundheitsministerium, ob Standortdaten von mit dem Coronavirus infizierten Handynutzern verwendet werden könnten, um mögliche Kontaktpersonen zu ermitteln. Aus Kreisen des Robert-Koch-Instituts heißt es dazu, dass sich dies noch „im Stadium der Ideenentwicklung“ befände, da man zunächst die rechtlichen, ethischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen klären müsse.
Die EU-Kommission plant, Gesichtserkennung an öffentlichen Plätzen vorläufig zu verbieten, um Regulierungen entwickeln zu können.
Der Einsatz von Gesichtserkennungssoftware auf öffentlichen Plätzen und in Verkehrsmitteln könnte für die kommenden fünf Jahre verboten werden. Nach einem Bericht der Zeitschrift „The Guardian“ plant die EU-Kommission einen temporären Bann, um sich mit der Technologie auseinanderzusetzen.
Das Verbot soll fünf bis drei Jahre andauern. In einem 18-seitigen Dokument, das von Euactiv veröffentlicht wurde, heißt es, während des Verbots sollen „eine fundierte Methodik zur Bewertung der Auswirkungen dieser Technologie und mögliche Risikomanagementmaßnahmen identifiziert und entwickelt werden“.
Der Wahrnehmungsbericht der Rechtsanwälte fällt heuer extrem kritisch aus. Die Kritik betrifft fehlende Begutachtungsverfahren für neue Gesetze, die Einschränkung der Grund- und Freiheitsrechte, fehlerhafte Verwaltungsbehörden und überbordenden Gerichtsgebühren.
Rupert Wolff, Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages (Örak), ist kein Mensch, der leicht die Contenance verliert. Doch bei der Präsentation des diesjährigen Wahrnehmungsberichts der heimischen Rechtsanwälte am Dienstag fielen Begriffe wie „unwürdig“, „unqualifiziert“ und „Gesinnungsschnüffelei“. Die Mängelliste ist derart gravierend, dass Wolff und sein Stellvertreter Bernhard Fink den Rechtsstaat in Gefahr sehen. Die schlimmsten Sünden:
Grund- und Freiheitsrechte:
Seit den Terroranschlägen von 9/11 in den USA habe es auch in Österreich eine Flut von Überwachungsgesetzen gegeben, die die Grund- und Freiheitsrechte massiv eingeschränkt hätten – „teilweise verfassungswidrig“, ist Wolff überzeugt. Der Örak fordert nun eine Gesamtevaluierung all dieser Verschärfungen durch eine unabhängige Expertenkommission.
„Die verdeckte Erfassung und Identifizierung von Lenkern, die Verarbeitung von Daten aus Section-Control-Anlagen durch Sicherheitsbehörden, die geheime Überwachung verschlüsselter Daten und die Ermächtigung zur Installation eines Programms zur Überwachung von Bürgern sind allesamt rechtswidrig“. Das erklärte Christoph Grabenwarter, Vizepräsident des Verfassungsgerichtshofs (VfGH), am Mittwoch.
Damit wurden vom Verfassungsgerichtshof weite Teile des sogenannten „Sicherheitspakets“ aufgehoben, welches im Wesentlichen aus einem Strafprozessrechtsänderungsgesetz, Änderungen im Sicherheitspolizeigesetz, in der Straßenverkehrsordnung und im Telekommunikationsgesetzes 2003 bestand.
Manz und LexisNexis, die Marktführer in Österreich, investieren massiv in digitale Produkte, die sie auf die Bedürfnisse von Juristen zuschneiden. Das kostenlose Rechtsinformationssystem des Bundes droht an Bedeutung zu verlieren.
So ermöglicht „Lexis 360“ eine neue Art des Recherchierens, bei der neben klassischen Suchresultaten auch weiterführende Artikel und Links mit Visualisierungen geliefert werden – und das auf eine Weise, die einen raschen Überblick ermöglicht. Lexis SmartScan erkennt Rechtsbegriffe in gescannten Dokumenten und empfiehlt sofort die passende Literatur. Lexis ContractMaster, das gemeinsam mit der Kanzlei Eisenberger & Herzog entwickelt wurde, ermöglicht eine automatische Vertragserstellung mit laufend aktualisierten Klauseln.
Viele neue Produkte
Bei Manz wurden der Rechtsdatenbank (RDB) vor kurzem Videos hinzugefügt, berichtet Wolfgang Pichler, Leiter von Business Development. In einem Fassungsvergleich von alten und neuen Gesetzen werden die Unterschiede in Farbe ausgewiesen. Beim „Manz Link Butler“ können Kunden viele hundert Seiten lange Dokumente hochladen.
Seit mehr als drei Wochen liegt das Computersystem des höchsten ordentlichen Gerichts von Berlin wegen eines Cyberangriffs lahm. Der Trojaner „Emotet“ war Ende September, mutmaßlich über eine infizierte E-Mail, die ein Mitarbeiter unbedarft geöffnet hatte, ins System gelangt.
Um zu verhindern, dass sich die Infektion ausbreitet, wurde das Kammergericht, höchste Instanz für Straf- und Zivilsachen in Berlin und auf einer Stufe mit den Oberlandesgerichten der anderen Bundesländer, vollständig vom Internet und den anderen Behörden der Hauptstadt getrennt.
„Wir können unsere Computer schon weiter nutzen – als Schreibmaschinen halt“, sagt ein betroffener Richter
Emotet ist ein Trojaner, der seit Mitte September verstärkt in Deutschland sein Unwesen treibt; auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) warnte unlängst vor ihm. Er verbreitet sich über fingierte E-Mail-Anhänge im Microsoft-Word-Format, die dem unwissenden Nutzer suggerieren, relevante Informationen zu enthalten, die aber in Wahrheit Schadsoftware auf den Computer laden, wenn man sie öffnet. Das erfolgt über sogenannte Makros, Mini-Programme, die in die Dokumente eingebaut sind.
Auf gerichtliche Anordnung muss Facebook „Hasspostings“ nicht nur für Nutzer in der EU unzugänglich machen oder löschen, sondern weltweit.
So der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg in einer aktuellen Entscheidung (C-18/18).
Auch wortgleiche Äußerungen betroffen
Onlinedienste wie Facebook können gezwungen werden, bei für rechtswidrig erklärten Kommentaren weitere wortgleiche Äußerungen zu suchen und diese ebenfalls zu sperren oder zu löschen. Unter Umständen gilt dies sogar für Informationen sinngleichen Inhalts. Nach Auffassung des Gerichtshofs steht das EU-Recht entsprechenden Entscheidungen nationaler Gerichte nicht entgegen. Unter Berücksichtigung des relevanten internationalen Rechts könne sogar eine weltweite Löschung der Beiträge veranlasst werden.
Damit geht der EuGH über die Position des Generalanwalts hinaus, der sich ursprünglich dagegen ausgesprochen hatte, Facebook eine Pflicht aufzuerlegen, auch sinngleiche Kommentare dritter Nutzer zu löschen, hieß es in seinem Schlussplädoyer. Dies könne schon wegen der Kosten von Facebook nicht verlangt werden. Außerdem sei die Meinungs- und Informationsfreiheit in Gefahr, wenn Facebook zur Löschung solcher Drittkommentare verpflichtet würde.
Kein Verstoß gegen EU-Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr
32 Personen wurden in den letzten Wochen aus Gefängnissen in Dänemark entlassen. Die Verurteilungen basierten auf falschen Standortinformationen. Unschuldige wurden zu Unrecht verurteilt und Schuldige konnten dadurch vielleicht einer Strafe entkommen.
Dänemark hat 32 Gefängnisinsassen freigelassen. Grund dafür sind laufende Untersuchungen von mehr als 10.700 Inhaftierungen. Die in den Fällen verwendete Software zur Ermittlung von Standortinformationen der Mobilfunkanbieter sollen fehlerhaft gewesen sein. Und so zur Verurteilung von Tausenden Unschuldigen geführt haben – und umgekehrt. Sieben Jahre lang wurde das IT-System verwendet.
Bei all den Fällen handelt es sich um Verfahren, bei denen ein Strafmaß von mehr als sechs Jahren erwartet wurde. Andernfalls hätten die Provider die Daten nicht herausgeben müssen.
Die eintägige Veranstaltung der Forschungsstelle für Polizei und Justizwissenschaften („Austrian Center for Law Enforcement Sciences“ – ALES) der Universität Wien beleuchtet den Einsatz künstlicher Intelligenz aus verschiedenen Perspektiven. Unter anderem wird in den Vorträgen der Frage nachgegangen, welche Haftungsfragen es bei den Entwicklungen künstlicher Intelligenz geben kann, wie vielversprechend KI-geleitete Kriminalanalyse ist und ob es …
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