Überwachung versus IT- Sicherheit

Constanze Kurz / Chaos Computer Club

Im Regierungsprogramm hat sich die Regierung die „Schließung digitaler Sicherheitslücken in Österreich“ und den „ Schutz der Bürger vor den neuen Bedrohungen durch die Digitalisierung“ zum Ziel gesetzt.

Durch die jetzt geplante Einführung des „Bundestrojaners“ werden jedoch staatliche Bemühungen um mehr Cybersicherheit konterkariert. Kritiker, wie Vertreter der IT-Wirtschaft und die TU Wien, sehen es als problematisch an, wenn der Staat mit Steuergeld Sicherheitslücken kauft und so die Sicherheit von IT-Systemen – auch in öffentlichen Einrichtungen – schwächt.

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Wenn Algorithmen über die Zukunft entscheiden

Zahlungsverhalten in der Zukunft wird prognostiziert 

Ohne die sogenannte SCHUFA -Auskunft (Schutzgemeinschaft für Allgemeine Kreditsicherung) geht in Deutschland nichts: Kreditverträge aller Art, Versicherungsverträge, ein Bankkonto, eine  Mietwohnung oder einen Handyvertrag erhält man meist nur nach Vorlage einer SCHUFA -Auskunft. Als  führende – privatwirtschaftliche – Auskunftei Deutschlands verfügt die SCHUFA  laut eigenen Angaben aktuell über 813 Millionen Daten zu 5,3 Millionen Unternehmen und 67,2 Millionen Bürgern. Jeden Tag gibt die Schufa nach eigenen Angaben etwa 380.000 Auskünfte an ihre rund 9.000 Partnerunternehmen oder an Privatpersonen weiter.

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Sicherheitspaket: Regierung beschließt Überwachungsmaßnahmen

Foto: APA/dpa/Marc Müller

Subjektives Sicherheitsgefühl soll erhöht werden

Die Regierung hat ihr sogenanntes „Sicherheitspaket“ auf den Weg gebracht. Kernpunkte sind die Überwachung verschlüsselter Nachrichten, die Ausweitung optischer und akustischer Überwachung sowie die Nutzung von Videoüberwachung zur Verfolgung von Straftaten. Laut Innenminister Herbert Kickl seien die Maßnahmen nötig gewesen, um einerseits das subjektive Sicherheitsgefühl zu stärken, andererseits den Methoden Krimineller eine Antwort zu liefern. Mit dem „Sicherheitspaket“ sage man dem staatsfeindlichen Terrorismus und der schweren Kriminalität den Kampf an. Kickl und Justizminister Josef Moser sehen darin keine Massenüberwachung.

Auch die visuelle und akustische Überwachung des öffentlichen Raums – etwa auf Flughäfen oder Bahnhöfen – wird ausgeweitet.

Quick-freeze“ und weniger Briefgeheimnis

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Der digitale Überwachungsstaat – am Beispiel China

Niemand kann mehr seine Handlungen oder seinen Aufenthaltsort verbergen

Auf den ersten Blick sieht der neueste Ausrüstungsgegenstand der Polizisten in Zhengzhou nicht viel anders aus als eine gewöhnliche Sonnenbrille. Doch die schwarz getönten Brillen, mit denen die Beamten in der Hauptstadt der chinesischen Provinz Henan seit kurzem auf Streife gehen, haben es in sich. Denn in Zusammenspiel mit einer hochmodernen Gesichtserkennungs-Software und im Hintergrund arbeitenden Datenbanken können mit ihrer Hilfe alle Passanten im Blickfeld präzise und innerhalb von Sekunden identifiziert werden. Hinter dem misstrauischen Blick eines Polizisten steckt in China damit nicht mehr nur die Staatsmacht – sondern auch die geballte Macht der Künstlichen Intelligenz.

Es herrscht biometrische Ausweispflicht

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So funktioniert „Big Data“

Was Daten über uns verraten

Jede im Internet getätigte Aktion produziert verarbeitbare Daten, ob der Nutzer will oder nicht. Und durch die Verknüpfung scheinbar harmlos oder gar nutzlos erscheinender Daten können teilweise die abstraktesten Dinge über Nutzer herausgefunden werden.

Der Informatiker David Kriesel  hat zwei Jahre lang alle Beiträge, die auf Spiegel-Online erschienen sind, gespeichert und dann nach unterschiedlichsten Kriterien ausgewertet (sog. SpiegelMining).  Er zeigt in einem Vortrag sehr anschaulich und verständlich, wie  „Big Data“ Daten interpretiert und welche erstaunlichen Ergebnisse man daraus ableiten kann.

Folgt man seinen Gedankengängen, erahnt man, welche Möglichkeiten auch Staaten das Speichern und Auswerten von Daten seiner Bürger (z.B. durch Vorratsdatenspeicherung) bietet.

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„Big Data“ – auf dem Weg zum gläsernen Richter (2)

„Big Data“ birgt Gefahren für rechtsstaatliche Prinzipien

Es zeigt sich, dass die Gefahr besteht, dass durch den Einsatz von „Big Data“ in der „digitalen“ Justiz rechtsstaatliche Prinzipien wie die Unschuldsvermutung, der Grundsatz der Waffengleichheit und des  fairen Verfahrens verletzt werden könnten, auch die Verständlichkeit und Lesbarkeit richterlicher Entscheidungen könnte durch „automatisierte“ Entscheidungsfindung leiden.

Algorithmen sind nicht neutral

Der Einsatz von „Big Data” birgt auch die Gefahr, dass bereits bestehende Vorurteile und Stereotypen weiter verfestigt werden. Auch sind Algorithmen nicht neutral, sondern sie spiegeln die jeweils bestehende Rechtslage wider. Die Geschäftsmodelle der Internet-Big-Five basieren auf der amerikanischen Verfassungsrechtslage, nach der staatliche Eingriffe und Restriktionen unternehmerischer Tätigkeit absolut verpönt sind. Indem die US-Internetkonzerne in Europa genauso agieren wie in den USA, nehmen sie die Verletzung europäischer Normen, insbesondere der Grundrechte, billigend in Kauf.

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„Big Data“ – auf dem Weg zum gläsernen Richter (1)

In den USA ist bereits ein Programm erhältlich, welches erlaubt, die Entscheidungspraxis einzelner Richter detailliert zu analysieren (hier abrufbar: Judge Analytics Tutorial).

Bart van der Sloot vom “Tilburg Institute for Law, Technology, and Society (TILT)in den Niederlanden hat für das Europäische Netzwerk der Justizräte (ENCJ) untersucht, was „Big Data“ für die „digitale“ Justiz bedeutet, insbesondere welche neuen Gefahren drohen bzw. welche neuen Möglichkeiten entstehen könnten.

Feststeht bereits, dass “Big Data” Auswirkungen auf jeden einzelnen Verfahrensschritt vor Gericht haben kann: Von der Einbringung der Klage, über den Zugang zu Akten und Dokumenten, die Verhandlung bis zur Entscheidung und dem Zugang zu den Entscheidungen.

Auswertung von Entscheidungen durch neuronale Netze

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Selbstfahrende Fahrzeuge im Anrollen

Seit mehr als einem Jahr ist in Österreich die Automatisiertes-Fahren-Verordnung (AutomatFahrV) in Kraft. Langfristiges Ziel für dieser Verordnung ist es, dass Lenker bestimmte Fahraufgaben, wie beispielsweise das Abstandhalten, Beschleunigen, Bremsen, Spurwechseln und Lenken auf Assistenzsysteme übertragen können und bei Problemen rechtlich gut abgesichert sind.

Derzeit werden in der Verordnung konkrete Voraussetzungen genannt, unter denen Testfahrten mit (teilweise) selbstfahrenden Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen durchgeführt werden dürfen. Aktuell sind von der Verordnung lediglich autonome Kleinbusse, Fahrzeuge mit Autobahnpiloten für automatisches Spurenwechseln und selbstfahrende Heeresfahrzeuge erfasst.

Deutschland: Erstes Serienfahrzeug am Markt

Laut einem Bericht in der „Zeit“ ist ein Audi A8 das erste Serienfahrzeug der Welt, welches mit autonomen Systemen nach dem sogenannten „Level 3“ ausgestattet – und damit für das „hochautomatisierte Fahren“ geeignet ist.  Immer wenn der Verkehr dichter wird und das Tempo unter 60 km/h sinkt, weist das digitale Instrumentendisplay den Fahrer darauf hin: „Staupilot verfügbar“.

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Biometrische Identitätsfeststellung: Nach Fingerabdruck kommt „Iris-Scan“

Die Iris des menschlichen Auges ist zur Identifikation ähnlich eindeutig wie der Fingerabdruck. Da der menschliche Fingerabdruck erst nach dem 13. Lebensjahr voll entwickelt ist, sich die Iris eines Menschen aber vom dritten Lebensjahr an bis zum Tod nicht mehr ändert, greifen immer mehr Überwachungssysteme auf diese Daten zurück.

Bereits im März 2015 stellte nach einem Bericht im „Spiegel“ ein Wissenschaftler der Carnegie University eine Erfindung vor, mit der die Iris einer Person aus zwölf Metern Entfernung gescannt werden kann. Ohne dass man es bemerkt.

Bezahlen per Iris-Scan

In Jordanien werden nach einem Bericht in der „Zeit“ Betreiber von Flüchtlings-Camps gezwungen, diese Iris-Scan-Technik zur Identifizierung von Personen anzuwenden. Tun sie dies nicht, erhalten sie von den Vereinten Nationen keinerlei Hilfe mehr. Seit 2016 können Menschen in den Flüchtlingscamps auch per Iris-Scan in Camp-Supermärkten an der Kasse bezahlen. Durch den Scan wird die Identität erkannt und der Kauf an die Datenbank der UN weitergeleitet.  In Jordanien nutzen schon rund 100.000 Flüchtlinge das System zum Bezahlen.

Biometrische Einreisekontrolle

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Erster Roboter erhält Staatsbürgerschaft

Es war wohl nur eine Frage der Zeit: Erstmals wurde einem Roboter die Staatsbürgerschaft verliehen. Allerdings handelt es sich nicht um einen US-amerikanischen Pass, wie man angesichts der Vorreiter-Rolle des Silicon Valley annehmen könnte, sondern um einen saudischen Bürgerschaftsnachweis. Hintergrund für diese Maßnahme sind Pläne des islamischen Königreichs, eine hochtechnisierte Megastadt namens „Neom“, zu errichten, in der Roboter und künstliche Intelligenz eine zentrale Rolle einnehmen sollen.

Roboter hat mehr Rechte als Gastarbeiter

Der Schritt, die intelligente, humanoide Maschine „Sophia“ einzubürgern, hat allerdings auch für negative Reaktionen gesorgt. Denn in Saudi Arabien sind zahlreiche Menschen aus Nachbarstaaten und anderen asiatischen Ländern als Arbeiter beschäftigt, viele davon arbeiten in der Baubranche. Man kennt sie als „Kafala“. Sie sind ihren Arbeitgebern aufgrund mangelnder gesetzlicher Regelungen weitgehend ausgeliefert, weswegen zahlreiche Fälle von Ausbeutung und gefährlichen Arbeitsbedingungen dokumentiert sind.

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