
Das Land Vorarlberg habe bei der Gehaltsabrechnung der Verwaltungsrichter:innen Beiträge für die Arbeitslosenversicherung, obwohl diese pragmatisiert seien, abgezogen, die nun – nachdem der Fehler nach über 10 Jahren Verwaltungsgerichtsbarkeit aufgefallen ist – rückerstattet werden. Es habe sich nun herausgestellt, dass Richter:innen aus der Arbeitslosenversicherungspflicht ausgenommen seien.






