
Der Dachverbandes der Verwaltungsrichter:innen (DVVR) betont in einer Stellungnahme zum Gutachten des CCJE über systemische Mängel an Disziplinarverfahren beim Verwaltungsgericht Wien, dass die dort aufgezeigten Probleme sich auch in Disziplinarverfahren bei anderen Verwaltungsgerichten zeigen. Zudem bestehen darüber hinausgehende Problemfelder: Bei kleinen Einheiten von Landesverwaltungsgerichten wird das Disziplinarverfahren häufig (in 7 von 9 Fällen) im eigenem Haus abgehandelt, was fast zwangsläufig zu Befangenheiten der entscheidenden Richter:innen führt; die Einleitung von Disziplinarverfahren obliegt meist weisungsgebundenen Präsident:innen und Disziplinaranwälte sind durchwegs gegenüber der Verwaltung weisungsgebunden.








