Studienreise Tirana: Verwaltungsgerichtsbarkeit in Albanien (Teil 2)

Am zweiten Tag der Studienreise fand die Tagung zum Thema Verwaltungsgerichtsbarkeit in Albanien und Österreich erneut mit der Unterstützung der OSCE und Mitwirkung von Justizrat und den verschiedenen Verwaltungsgerichten statt. In den zahlreichen Eröffnungsworten wurde ua. von Clarissa Pasztory, die Leiterin der albanischen OSCE Niederlassung, betont, dass gerade den Verwaltungsrichter:innen eine besondere Rolle zukommt, um Korruption in Albanien vorzubeugen. Daher sollte man die Bedeutung der Verwaltungsgerichtsbarkeit nicht unterschätzen, gerade um auch in einem Land wie Albanien den Wirtschaftsstandort attraktiver zu machen.

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Studienreise Tirana: Auf dem Weg zum Beitritt zur Europäischen Union (Teil 1)

Die heurige Studienreise führte die VRV nach Albanien. Ein Land, das sichtlich bei der Erfüllung der Werte der Rechtsstaatlichkeit bemüht ist, auch um das Ziel des Beitritts zur Europäischen Union im Jahr 2030 zu erreichen. Unterstützt wurde dieser Austausch von der OSCE, deren Aktivität in Albanien ua. die Korruptionsbekämpfung, der Schutz der Menschenrechte und die Justizreform umfasst.

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Schadet der aktuelle politische Diskurs der richterlichen Unparteilichkeit?

Sind Gerichte für die aktuell von der Politik thematisierten Probleme der Migration verantwortlich, so wie es in einem offenen Brief von neun europäischen Staats- und Regierungschefs zum Ausdruck gebracht wird? Was bedeutet es, wenn hochqualifizierte Personen für ein Höchstgericht nominiert, dann aber völlig haltlos und mit falschen Unterstellungen diffamiert werden, sodass die Wahl abgesagt wird? Wie sehr schaden solche Aussagen an zweifellos angesehenen Jurist:innen, die für die Gerichtsbarkeit tätig werden sollen, dem gesamten demokratischen System und der Gerichtsbarkeit?

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Gehaltsreform in Kärnten zu Lasten der Richter:innen des LVwG Kärnten beschlossen

Der Kärntner Landtag hat am 17.07.2025 die Gehaltsreform für Richter:innen des LVwG Kärnten beschlossen. Die von den Standesvertretungen geforderten Änderungen wurden fast zur Gänze ignoriert, was zur Folge hat, dass zukünftig ernannte Richter:innen schlechter gestellt werden, als derzeit ernannte Richter:innen. Zudem wurden die bestehenden Diskriminierungen im Gehaltssystem nicht aufgelöst und Systemwidrigkeiten beibehalten. Dieser Gesetzwerdungsprozess gibt Anlass zur Sorge und führt zu einer Schwächung der richterlichen Unabhängigkeit.

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Markus Thoma kritisiert neuerlich den Ernennungsmodus von Spitzenpositionen an Verwaltungsgerichten

Auch wenn die Justizministerin die politische Mitsprache bei der Besetzung bekräftige, widerspreche dies eklatant den Vorgaben aus dem EU-Rechtsstaatlichkeitsbericht, der den Ernennungsmodus von Präsident:innen und Vizepräsident:innen an Verwaltungsgerichten laufend kritisiere. Markus Thoma, Präsident des Dachverbandes der Verwaltungsrichter:innen, bekräftigt dies im Interview mit anwalt.aktuell und unterstreicht, dass eine Beteiligung der Justiz in den Ernennungsverfahren weiterhin fehle.

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30. Maiforum (Teil 3) – Unabhängige Rechtsprechung versus disziplinarrechtliche Verantwortung

In der Podiumsdiskussion wurde das Thema „Unabhängige Rechtsprechung versus disziplinarrechtliche Verantwortung“ näher beleuchtet. Dabei wurden einerseits strukturelle Schwächen dargelegt, als auch einzelne Beispiele die den Anschein einer Einflussnahme darstellen könnten, offengelegt.

Vom Präsidenten des Obersten Gerichtshofes, Georg Kodek, wurde betont, dass man das Mittel des Disziplinarrechts „extrem behutsam“ und zurückhaltend einsetzen müsse. Ein besonderes Fingerspitzengefühl und große Umsicht sei bei der Anwendung des Disziplinarrechtes erforderlich. Dabei sei es jedenfalls nicht Aufgabe des Präsidenten/der Präsidentin, einem Richter/einer Richterin die eigene Meinung aufzuerlegen. In der Zivil- und Strafgerichtsbarkeit gebe es bei 1.700 Richter:innen ca. im Schnitt pro Jahr 4 Disziplinarverfahren. Bei diesen Verfahren sei es nie um eine Einflussnahme auf die Rechtsprechung gegangen, sondern um das standesgemäße oder außerdienstliche Verhalten des Richters/der Richterin oder Rückstände.

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30. Maiforum (Teil 2): Rechtsprechung des Disziplinarsenats des Bundesverwaltungsgerichts

Der Vorsitzende des Disziplinarsenates am Bundesverwaltungsgericht, Gregor Ernstbrunner, legte zunächst dar, dass Bestimmungen für die Dienstaufsicht bei der Verwaltungsgerichtsbarkeit im Unterschied zur Zivil- und Strafgerichtsbarkeit fehlen. Er umriss einen weiten Bogen an Problemstellungen und Beispielen für strukturelle Schwächen im Zusammenhang mit Disziplinarverfahren und der Unabhängigkeit der Richterinnen. Viele offene Fragestellungen und ein Mangel an gesetzlichen Regelungen führen zu Unsicherheiten, wie z.B. ab wann eine verspätete Krank- bzw. Gesundmeldungen disziplinär sein kann. Die Notwendigkeit ausreichender Ressourcen und der gleichmäßigen Verteilung und Zurverfügungstellung ist auch immer wieder Thema und sei es unzulässig, hier erhebliche Unterschiede zu machen. Er betont in diesem Zusammenhang die (Mit-)Verantwortlichkeiten für die rückstandsfreie Führung einer Gerichtsabteilung bzw. des ganzen Gerichtsbetriebs, die neben der Gerichtsabteilung und der Geschäftsverteilung auch den (jeweiligen) Gesetzgeber im Sinne einer Zurverfügungstellung ausreichender Ressourcen für die Erfüllung der justiziellen Staatsaufgaben innerhalb angemessener Zeit einschließt.

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Das war das 30. Maiforum (Teil 1) – Eröffnung und Rechtsprechung des VwGH

Das 30. Maiforum zum Thema „der/die Verwaltungsrichter:in im Spannungsfeld zwischen unabhängiger Rechtsprechung und disziplinarrechtlicher Verantwortung“ brachte spannende Einblicke in strukturelle Schwachstellen und praktische Fragestellungen in diesem Zusammenhang. Die Edmundsburg in Salzburg hat dieser Veranstaltung einen besonderen Rahmen geboten, die in diesem Jahr von der Vereinigung der Finanzrichter und Finanzrichterinnen organisiert wurde.

In den Grußworten betonte die Präsidentin des Salzburger Landtages Brigitta Pallauf die Bedeutung der richterlichen Unabhängigkeit und mahnte davor, das Vertrauen in die Gerichtsbarkeit durch unsachliche Anfeindungen, wie sie derzeit häufig in sozialen Medien passiere, nicht zu zerstören.

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Postenschacher schadet auch dem Wirtschaftsstandort Österreich

Das heutigen Ö1 Morgen- und Mittagsjournal widmete sich ausführlich der im Regierungsprogramm offengelegten Aufteilung des Vorschlagsrechtes unter bestimmten Politikern (und Parteien) für Nachbesetzungen von Spitzenposten. So ist diesem Regierungsprogramm zwar transparent zu entnehmen, dass das Vorschlagsrecht für den Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofs beim Bundeskanzler und für den Vizepräsidenten beim Vizekanzler liegt. Es gibt also keine geheimen Sideletter mehr, die politische Postenbesetzungen regeln, sondern wird dies nunmehr im Regierungsprogramm selbst offengelegt. Diese „Offenlegung“ von politischen Besetzungen alleine löse die Probleme jedoch nicht, was vom Dachverband der Verwaltungsrichter:innen erneut und seit langem kritisiert wird.

Markus Thoma, Präsident des Dachverband der Verwaltungsrichter:innen führt dazu aus: „ Im Sinne eines gewaltenteilenden Rechtstaates wäre es wünschenswert, wenn die Gerichtsbarkeit von Einflüssen aus der Politik – aus der politischen Exekutive – ferngehalten wird und herausgelöst wird.“

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Dachverband und VRV: Geplantes Gehaltsschema für Richter:innen des LVwG Kärnten widerspricht standesgemäßer Entlohnung und löst bestehende Diskriminierungen nicht

Mit dem Gesetzesvorhaben zur Reform des Gehaltssystems der Richter:innen am LVwG Kärnten wird entgegen den Angaben in den Erläuterungen weder eine Harmonisierung des Besoldungssystems noch eine standesgemäße den internationalen Vorgaben entsprechende Entlohnung der Richter:innen des LVwG Kärnten vorgenommen. Eine partnerschaftliche Lösung der Problematik unter Einbeziehung der Standesvertretung wurde bislang von den politisch Verantwortlichen grundlos abgelehnt.

Anstoße für die Reform war, dass das derzeit bestehende Gehaltssystem zur Diskriminierung von bereits länger am Verwaltungsgericht tätigen Richter:innen führt. Siehe dazu den Beitrag: Eklatant ungleiche Entlohnung der Richter:innen des LVwG Kärnten ohne objektive Rechtfertigung.

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