Insgesamt drei Entwürfe hat der Verfassungsdienst (Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz) derzeit zur Begutachtung ausgesendet, welche Änderungen des AVG, des VStG und des VwGVG betreffen sowie die Erlassung eines Bundesgesetzes über die Europäische Ermittlungsanordnung in Verwaltungsstrafsachen.
Der Dachverband der Verwaltungsrichter (DVVR) hat in seinem Forderungsprogramm „Agenda Verwaltungsgerichtsbarkeit 2022“ bereits festgestellt, dass für die Rechtsanwender durch das Nebeneinander verschiedener Verfahrensordnungen eine Gemengelage entstanden ist, welche nur schwer zu überblicken ist.
Durch jede weitere Novelle der Verfahrensgesetze oder neue verfahrensrechtliche Sonderbestimmungen in Materiengesetzen wird diese Entwicklung weiter vorangetrieben. Es wurde daher zur Vereinheitlichung der Verfahren vor den Verwaltungsgerichten gefordert, das VwGVG zu einer abschließend geregelten, eigenständigen Verwaltungsprozessordnung auszubauen.
Neuregelung bringt keine Beschleunigung

Richterliche Integrität auf dem Prüfstand
Standesvertreter der Richter und Staatsanwälte richten einen Appell an die Regierung: Keine personellen und finanziellen Einsparungen an den Gerichten.
Mit der Justizreform erhält der Justizminister in Polen das Recht, jederzeit die Präsidenten der polnischen Gerichte sowie die Mitglieder des Obersten Gerichtshofs zu entlassen. Außerdem stellen die Gesetze das Gremium von Richtern, das bisher unabhängig über die Ernennung und Beförderung von Richtern entscheidet, unter den direkten Einfluss der Mehrheitspartei im Parlament. Schließlich erhält der Justizminister die Möglichkeit, in bestimmten Fällen rechtskräftige Gerichtsurteile, die bis zu 20 Jahre zurückliegen, durch eine außerordentliche Klage vor dem Obersten Gericht anfechten zu können.