Justizministerin für Stärkung der Unabhängigkeit der LVwG

In der Sonntagspresse nimmt die Justizministerin Anna Sporrer zum Regierungsprogramm Stellung. Im Zusammenhang mit ihrer eigenen Parteimitgliedschaft bei der SPÖ und ihrer bisherigen Tätigkeit als Vizepräsidentin des Verwaltungsgerichtshofes führt sie aus, dass Höchstgerichte demokratisch durch Besetzungen über die Regierungsvorschläge legitimiert werden. Das sei ein eingespieltes System. Wo jedoch der Anschein eines politischen Einflusses bestehe, der nicht sachgerecht sei, solle es eine stärkere Loslösung von der Nominierung – insbesondere im Hinblick auf die Landesverwaltungsgerichte – durch die Landesregierung geben. Dies sei mit der im Regierungsprogramm geplanten Stärkung der Unabhängigkeit bei den Verwaltungsgerichten geplant.

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VfGH: Sozialhilfegesetze in Wien und NÖ widersprechen dem Grundsatzgesetz

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat mit zwei Erkenntnissen vom 11.03.2025, G 197/2024 und G 63/2024, einerseits § 5 Abs. 2 Wiener Mindestsicherungsgesetz (WMG) und andererseits § 5 Abs. 4 Z 6 NÖ Sozialhilfe-Ausführungsgesetzes (NÖ SAG) jeweils wegen Verstoßes gegen § 4 Abs. 1 Sozialhilfe-Grundsatzgesetz (SH-GG) aufgehoben. Die taxative Aufzählung von Aufenthaltstiteln in beiden Ausführungsgesetzen führt zu einer unsachlichen, dem Grundsatzgesetz widersprechenden Differenzierung. Beide Aufhebungen treten mit Ablauf des 31.03.2026 in Kraft.

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Braucht auch Österreich eine Forschung zur Verwundbarkeit der unabhängigen und unparteiischen Justiz in Bund und Ländern?

Viele Beispiele aus dem Ausland zeigen, dass Gerichte autoritären Populisten bei der Umsetzung ihrer Strategie ein Hindernis aber auch hilfreich sein können. Wie kann die Justiz bei der Ausübung ihrer Kontroll- und Rechtschutzfunktion blockiert und behindert werden? Welche Schwachstellen gibt es bei der Gerichtsorganisation und beim Gerichtspersonal? Wie resilient sind die deutschen Verfassungsgerichte? Diesen Fragen geht ein Forschungsprojekt in Deutschland zur Unabhängigkeit der Justiz nach.

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Das LVwG Kärnten sucht Richter:in

Am Landesverwaltungsgericht Kärnten gelangt bis zum ersten Halbjahr 2026 zumindest eine Planstelle als Richter:in zur Besetzung. Der Bewerbung sind zwingend ein Lebenslauf mit einem Motivationsschreiben und weiteren Unterlagen zum Nachweis der Ernennungserfordernisse anzuschließen; erwünscht ist die Vorlage einer juristischen Arbeit. Die Ausschreibungsfrist läuft bis zum 24.04.2025.

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EuGH: Wirksamer gerichtlicher Rechtsschutz bei Zweifel an der rechtmäßigen Aktenzuteilung durch den Gerichtspräsidenten erforderlich

In der Vorabentscheidung in der Rechtssache C‐16/24 [Sinalov] vom 27.02.2025 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) Vorgaben für die Zulässigkeit von Aktenzuweisung durch den Gerichtspräsidenten aufgestellt und festgehalten, dass ein wirksamer gerichtlicher Rechtsschutz zur Frage der Rechtmäßigkeit der Zuteilung für den Richter gegeben sein muss.

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EuGH: Grundsätze zur Besoldung von Richter:innen und zur Frage des Einfrierens oder Kürzens des Gehalts

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) präzisiert in seinem Urteil vom 25.02.2025, C-146/23 und C-374/23, die Voraussetzungen, unter denen der Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit es der Gesetzgebung und der Exekutive eines Mitgliedstaats erlaubt, zum einen die Bezüge der Richter festzusetzen und zum anderen von den nationalen Rechtsvorschriften, die die Modalitäten der Festsetzung der Bezüge der Richter objektiv festlegen, abzuweichen, zB durch Einfrieren oder Kürzen der Vergütung.

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Veranstaltungstipp: Verwaltungsgerichtlicher Vergleich – Follow-up am 01.04.2025

Als Follow-up der Veranstaltung zum 1. Tag des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens im November 2024 in Graz wird das prozessrechtliches Thema des verwaltungsgerichtlichen Vergleichs näher ausgerollt und im Detail auf die richterliche Tätigkeit der Streitschlichtung und der Ausgleichsmittlung Bezug genommen. Im engeren Sinn liegt der Fokus auf dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren, dem jedoch eine eingeschränkt diskurs-, vermittlungs- und vergleichsfreundliche Ausrichtung nachgesagt wird. 

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Neues Regierungsprogramm legt Postenbesetzungen offen und will die Unabhängigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit „weiter stärken“

Seit der Veröffentlichung des Regierungsprogramms ist klar, wie die neue Regierung mit den (nach)zubesetzenden Spitzenposten umgehen wird. Dabei wird auf Transparenz gesetzt, indem offengelegt wird, welches Regierungsmitglied und damit welche Partei das Nominierungsrecht für welchen Posten hat. Die lange Forderung nach der Einführung von objektiven Bestellungsverfahren in der Verwaltungsgerichtsbarkeit z.B. nach dem Vorbild des Besetzungsverfahren beim Obersten Gerichtshof, ist danach nach wie vor nicht geplant; vielmehr scheinen sich drei Regierungsparteien nun die Nominierungen für die Nachbesetzungen aufzuteilen. Wie im Rechtstaatlichkeitsbericht seit Jahren angeführt wird, müssten jedoch konkrete gesetzliche Schritte zu transparenten Besetzungsverfahren und gerichtlicher Überprüfbarkeit vorgesehen werden, was offensichtlich auch die neue Regierung nicht andenkt. Auch eine Blockade wie zuletzt bei der Besetzung der Leitungsposition des Bundesverwaltungsgerichts oder auch die lange Vakanz der Leitungsposition des Bundesfinanzgerichts könnte unter diesen Umständen bei den Bestellungen erneut eintreten.

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Demonstration der ungarischen Richter:innen für den Rechtsstaat

Die Ungarische Richtervereinigung (MABIE) organisierte am Samstag eine unpolitische Demonstration zur Wahrung der richterlichen Unabhängigkeit und forderte freie Meinungsäußerung der Richter:innen und eine „berufswürdige“ Entlohnung. „Keine Freiheit ohne unabhängige Justiz“ wurde von den Teilnehmenden betont. Es haben laut Medienberichten mehrere tausend Menschen am Protest teilgenommen, darunter waren Vertreter der Europäischen und der Internationalen Richtervereinigung sowie Vertreter aus der Richterschaft aus Österreich und zahlreiche Sympathisanten. Diese Demonstration habe zum ersten Mal in der ungarischen Geschichte stattgefunden und sei ein einzigartiges Ereignis im Interesse der Staatsbürger.

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EGMR verurteilt Italien, dass es zu wenig gegen die Ökomafia getan hat

EGMR führte aus, dass die italienischen Behörden seit vielen Jahren gewusst haben, dass die neapolitanische Mafia Hunderte illegale Mülldeponien als lukratives Geschäftsmodell mit schweren gesundheitlichen Folgen für die Bewohner betrieb. Trotz der Kontamination des Grundwassers und der erhöhten Krebsraten hat Italien wenig zum Schutz der Bevölkerung unternommen, aber auch die Situation fehlerhaft bewertet und mangelhaft die Öffentlichkeit informiert. Italien hat durch seine Untätigkeit das Recht auf Leben gemäß Art. 2 der EMRK der betroffenen Bewohner, die sich an den EGMR wandten, verletzt, entschied eine siebenköpfige Kammer des EGMR (Urteil vom 30.01.2025, Cannavacciuolo and Others v. Italy, Beschwerde-Nr. 51567/14 u.a.).

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