Mit der sogenannten „Digitalsteuer“ sollten große IT-Unternehmen wie Google, Facebook, Airbnb oder Uber in Europa künftig effektiver besteuert werden. In vielen EU-Ländern zahlen die genannten Konzerne keine oder so gut wie keine Abgaben auf ihre Gewinne.
Steuersatz von 0,0005 Prozent
Legendär ist der Steuersatz von 0,0005 Prozent, den Apple jahrelang auf seine Profite in der EU berappt hat. In Summe hat der Konzern so bis Jahresbeginn rund 250 Milliarden – quasi unversteuert – in Steueroasen gehortet. (siehe dazu: Apple holt Milliarden aus Steueroasen zurück)
Noch im Mai dieses Jahres hatte der Direktor der EU-Kommission für Steuerangelegenheiten, Valere Moutarlier, zu einer baldigen Einführung der Digitalsteuer für Internetriesen gedrängt: „Wir müssen die Richtlinie bis Ende des Jahres beschlossen haben. Spätestens am 1. Jänner 2020 sollte sie in Kraft treten„, so Moutarlier.
Grenze zwischen digitalen und nichtdigitalen Produkten ist fließend
Ob ein Räuber in den Knast muss, hängt nicht nur von seiner Tat ab. Sondern auch davon, ob er etwa vor einem Nürnberger Richter steht – oder vor einem aus Bremen. Wurde der Täter in Nürnberg erwischt, bekommt er in 60 Prozent der Fälle eine Haftstrafe ohne Bewährung. In Bremen hingegen nur in 40 Prozent der Fälle. Vorstrafen und Schwere des Delikts sind bei dem Vergleich berücksichtigt.
„Venedig-Kommission“ des Europarates verreißt Justizreform


Die EU-Kommission hat Medienberichte dementiert, wonach die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Namensschilder an Klingeln und Postkästen verbietet. Ein Sprecher der EU-Behörde sagte heute in Brüssel, die EU-Verordnung reguliere diesen Bereich nicht.