Polen (1): Präsident ignoriert Entscheidung des obersten Verwaltungsgerichts

 

Der Oberste Gerichtshof in Warschau © Kacper Pempel/Reuters

Trotz einer Klage der Europäischen Kommission wurden an Polens Oberstem Gericht Richterstellen neu besetzt.

Präsident Andrzej Duda ernannte 27 weitere Richter. Das Präsidialamt in Warschau erklärte, die Ernennungen seien im öffentlichen Interesse und stünden im Einklang mit der Verfassung. Kritiker werfen Duda vor, vollendete Tatsachen zu schaffen und so die Unterordnung der Justiz unter die politische Führung voranzutreiben.

Der Präsident setzte sich damit über eine Entscheidung des Obersten Verwaltungsgerichts hinweg, das sich dafür ausgesprochen hatte, vor der Vereidigung neuer Richter zunächst eine Stellungnahme des Europäischen Gerichtshofs abzuwarten.

Die regierende nationalkonservative PiS-Partei hatte die Justizreform mit der Begründung angestoßen, Richter aus der kommunistischen Ära müssten ersetzt werden. Viele der Richter am Verfassungsgericht wurden gezwungen, vorzeitig in den Ruhestand zu gehen, halten dies aber für verfassungswidrig. Unterstützt von der Entscheidung des Obersten Verwaltungsgerichts setzte die Behörde die Nominierung neuer Richter bis zu einer Stellungnahme des Europäischen Gerichtshofs aus.

Die EU-Kommission hat am 24. September beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen die Reform geklagt und will sie mit einstweiligen Verfügungen stoppen lassen. Insgesamt will die Regierung 44 von 120 Richterposten neu besetzen. Diese entstehen durch die Zwangspensionierungen sowie die Schaffung neuer Stellen an dem Gericht. Duda hat Mitte September bereits zehn Richter für die neu eingeführte Disziplinarkammer ernannt.

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