Polen (2): EuGH stoppt Zwangspensionierung von Richtern

Das Gebäude des Obersten polnischen Gerichts in Warschau © Czarek Sokolowski/AP/dpa

Die Anordnung gilt rückwirkend, auch Nachbesetzungen dürfen nicht mehr erfolgen

Polen muss die umstrittene Zwangspensionierung von Richtern mit sofortiger Wirkung stoppen. Eine entsprechende einstweilige Anordnung erließ der Europäische Gerichtshof (EuGH) vergangenen Freitag in Luxemburg. Die Anordnung gilt sogar rückwirkend für die bereits pensionierten Richter des polnischen obersten Gerichts.

Die einstweilige Anordnung war Anfang des Monats von der EU-Kommission in Brüssel beantragt worden. Die für die Verfolgung von Verstößen gegen EU-Recht zuständige Behörde ist der Ansicht, dass mit den Zwangspensionierungen gegen den Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit verstoßen wird. Es werde insbesondere auch das Prinzip der Unabsetzbarkeit von Richtern untergraben, heißt es in Brüssel.

Für die polnische Regierung gilt die Anordnung des EuGH als schwere Schlappe. Sie argumentiert seit Monaten, dass ihre umstrittenen Justizreformen nicht gegen EU-Recht verstoßen. Im konkreten Fall geht es um ein Gesetz zum obersten Gericht. Mit ihm wird das Pensionsalter für Richter von 70 auf 65 Jahre herabgesetzt. Das nutzte die politische Führung seit Anfang Juli dazu, mehr als 20 Richter in den Ruhestand zu schicken. Darunter ist auch die Erste Präsidentin des Gerichts, Malgorzata Gersdorf.

Die Anordnung sieht auch vor, dass bereits betroffenen Richtern mindestens bis zum abschließenden EuGH-Urteil eine Fortsetzung ihrer Arbeit ermöglicht werden muss. Auch Nachbesetzungen dürften nicht mehr erfolgen.

Hier den Beitrag auf zeitonline lesen …

Hier der Beschluss als PDF …

Teilen mit: