Warum gibt es keine Diesel-Fahrverbote in Österreich?

Der Autoverkehr in Österreich nimmt immer weiter zu. In den vergangenen 30 Jahren hat er sich laut einer aktuellen Analyse des Verkehrsclubs Österreich verdoppelt. Um die Pariser Klimaziele zu erreichen, müssten die klimaschädlichen Emissionen aber bis 2030 um ein Drittel reduziert werden.

In Deutschland treten immer mehr Diesel-Fahrverbote in Kraft, um die Luft an vielbefahrenen Strecken zu verbessern. In Österreich gibt es solche Verbote in dieser Form nicht.

Mit der Frage, was hierzulande geschehen muss, wenn zu viele Schadstoffe in der Luft sind und welche neuen Rechtsschutzmöglichkeiten die aktuelle Novelle zum Immissionsschutzgesetz – Luft (BGBl. I Nr. 73/2018, in Kraft seit 23.11.2018) bringt, beschäftigt sich ein Beitrag auf Ö1.

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LVwG Burgenland: Auch Anwälte fordern Neuauschreibung des Präsidentenposten

Bereits im Sommer dieses Jahres hatte der Dachverband der Verwaltungsrichter (DVVR) in einem offenen Brief an die Mitglieder der burgenländischen Landesregierung appelliert, das  Ausschreibungsverfahren für die Besetzung des Präsidentenposten am LVwG Burgenland zu wiederholen. Nur so könne gewährleisten werden, dass der am besten geeignetste Bewerber/die am besten geeignetste Bewerberin ausgewählt wird.

Auch die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs, Brigitte Bierlein, kritisiert mit ungewöhnlichen scharfen Worten, die Vorgangsweise, wie der scheidende burgenländische Landeshauptmann Niessl eine neue Gerichtspräsidentin einsetzen will. Sie finde „politische Besetzungen ganz schrecklich“, so Bierlein wörtlich.

Auch Anwälte protestieren

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Menschenrechte (2): Sogar Microsoft sieht Grundrechte durch Gesichtserkennung bedroht

(Foto: Getty Images)

Microsofts Chefjustiziar warnt in einem Essay vor Gesichtserkennung: Die Technologie sei so mächtig, dass sie die Grundrechte bedrohe, wenn sie falsch eingesetzt werde. Der Staat müsse eingreifen und Regularien schaffen, um seine Bürger zu schützen.

Kann man sich vorstellen, dass die heimische Autoindustrie den deutschen Gesetzgeber auffordert, endlich realistische Abgastests einzuführen und deren Einhaltung zu kontrollieren, damit Schaden von der Bevölkerung abgewendet wird? Weil die Politik dazu verpflichtet ist. Eine solche Idee gehört hierzulande ins Reich der Fantasie, ihr Wahrwerden ist so unwahrscheinlich wie ein kluger Gedanke des US-Präsidenten Trump oder die Abkehr von der Fußball-WM im Wüstenstaat Katar.

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Menschenrechte (1): Jubiläum ohne Feierstimmung

Vor 70 Jahren hat die UNO die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verabschiedet. Bis heute gilt die Deklaration als ein Meilenstein der internationalen Gemeinschaft. Doch das Jubiläum wird weniger von Jubel als von besorgten Worten begleitet.

Erst vergangene Woche stellte die UNO-Hochkommissarin für Menschenrechte, Michelle Bachelet, fest: „In vielen Ländern ist die fundamentale Erkenntnis, dass alle Menschen gleich sind und angeborene Rechte haben, unter Beschuss.“

Stefan Zweig war zwar seit sechs Jahren tot. Der 10. Dezember 1948 hätte sich dennoch einen Platz in seinen „Sternstunden der Menschheit“ verdient. Im Pariser Palais de Chaillot verabschiedete die noch ganz junge UNO an diesem Tag eines ihrer bis heute bedeutendsten Papiere. Geprägt von den Gräueln des Nationalsozialismus und den Schrecken des Zweiten Weltkriegs hatte die UNO-Menschenrechtskommission fast zwei Jahre um ein Dokument gerungen, das die Basis für ein friedliches Miteinander der Menschheit legen sollte.

„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren“, heißt es im ersten der insgesamt 30 Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Worin dieses Recht gründet, ob in der Natur, der Vernunft oder gar einem göttlichen Schöpfungswerk, lässt die Deklaration unbeantwortet. Eine Anknüpfung an Religion, Philosophie oder Tradition findet sich bewusst nicht. Menschen haben Rechte, einfach weil sie Menschen sind.

So wegweisend wie unverbindlich

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Standort-Entwicklungsgesetz: Vermutung der „Genehmigungstauglichkeit“ unionsrechtswidrig ?

Der Dachverband der Verwaltungsrichter (DVVR) äußert in seiner Stellungnahme zur Regierungsvorlage zum sog. Standort-Entwicklungsgesetz (StEntG) grundlegende Bedenken gegen die vorgesehene Bevorzugung von Infrastrukturprojekten durch Verordnung der Bundesregierung.

Nach den geplanten verfahrensrechtlichen Sonderbestimmungen habe die Behörde bei Projekten, welche in die Verordnung der Bundesregierung aufgenommen wurden, spätestens zwölf Monate nach Antragstellung zu entscheiden. Und zwar durch Genehmigung, außer wenn sich im Verfahren „auf unzweifelhafte Weise ergeben hat“, dass Genehmigungshindernissen nicht mit Nebenbestimmungen beigekommen werden könnte. Damit sei an die Erlassung der genannten Verordnung der Bundesregierung die Vermutung der Genehmigungstauglichkeit des Vorhabens geknüpft, was in Widerspruch zur EU-UVP-Richtlinie 2011/92/EU und der dazu ergangenen Rechtsprechung des EuGH stehe, wonach Projekte vor Erteilung der Genehmigung einer inhaltlichen Prüfung auf ihre Umweltauswirkungen unterzogen werden müssen.

Verlagerung des Bewilligungsverfahrens von Behörde zu Gericht

Die nunmehr vorgesehene verschuldensunabhängige Möglichkeit, Säumnisbeschwerde zu erheben, wenn die Behörde nicht innerhalb von 12 Monaten entschieden hat, könne Behörden dazu verleiten, nicht den gesamten Sachverhalt ordnungsgemäß zu erheben, sondern die notwendige Mühe an das Verwaltungsgericht zu „delegieren“. Bereits jetzt stelle in der Praxis die mangelnde Verfügbarkeit geeigneter Sachverständiger das Hauptproblem für zügige Gerichtsverfahren dar, dieses Problem würde sich damit nur weiter verschärfen. Es wird daher der Entfall dieser Bestimmung empfohlen.

Effektiver Rechtsschutz ist in Gefahr

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Kürzung der Familienbeihilfe für Kinder im Ausland: Kritik der EU-Kommission

In einem gemeinsamen Brief haben Tschechien, Slowakei, Polen, Ungarn, Bulgarien, Litauen und Slowenien die EU-Sozialkommissarin Marianne Thyssen aufgerufen, zu prüfen, ob die österreichische Maßnahme der Indexierung der Familienbeihilfe im Einklang  mit EU-Recht steht.

Bereits Ende Oktober hatte die rumänische Sozialministerin Lia Olguța Vasilescu in einem Brief an Thyssen gegen den Beschluss im Nationalrat protestiert. Für gleiche Beiträge müsse es auch gleiche Leistungen geben, argumentierte sie.

Gleiche Rechte für EU-Bürger

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Verwaltungsstrafen für verbotene Symbole und Gesten

© Bild: EPA/PETER KNEFFEL

Der Innenausschuss des Nationalrates hat letzte Woche eine Ausweitung des Verbotes extremistischer Symbole beschlossen. Neben den Zeichen des Islamischen Staates und der Al-Qaida werden nun auch jene der kroatischen Ustascha oder der türkischen „Grauen Wölfe“ verboten.

Außerdem betroffen sind auch die sunnitisch-islamistische Muslimbruderschaft, die Kurdische Arbeiterpartei (PKK), die Hamas, der militärische Teil der Hisbollah sowie sonstige Gruppierungen, die von der Europäischen Union als terroristische Vereinigung oder Organisation bewertet werden. Außerdem sollen nicht nur Abzeichen und Embleme zu den Symbolen gehören, sondern auch Gesten. Damit wird auch das Zeigen des „Wolfsgrußes“ unter Strafe gestellt.

(Siehe dazu: Verbot von Wolfsgruß und Co. wird Tausende treffen)

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Verwaltungsstrafen für „Hass-Postings“ im Netz

Nicht jede Beleidigung oder Beschimpfung im Netz ist strafrechtlich relevant. Ein Umstand, der Karoline Edtstadler, Staatssekretärin im Innenministerium, sauer aufstößt. Sie will Betroffenen die Möglichkeit geben, sich dennoch zu wehren: Und zwar durch Verwaltungsstrafen. Künftig könnten Hass-Nachrichten also mit Geldstrafen geahndet werden. „Knackig“, soll die Strafhöhe ausfallen, sagt Edtstadler. Bei Ersttätern mit Strafen im zweistelligen …

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Österreich darf nicht Polen werden

Hans Niessl – Clemens Fabry, Presse

Wie Burgenlands Landeshauptmann Hans Niessl schon jetzt für die Jahre ab 2020 eine Vertraute als Gerichtspräsidentin einsetzen will, zeugt von einem arg unterentwickeltem Verständnis von Rechtsstaatlichkeit.

(von Benedikt Kommenda)

Groß war und ist die Empörung darüber, wie die polnische Regierung nach der Justiz greift und deren Unabhängigkeit aushöhlt. Dass eine Regierung Richter nach politischer Opportunität ab- oder einsetzt, das geht gar nicht im entwickelten Rechtsstaat, der ein gutes EU-Mitglied sein will. Und doch passiert genau das schon wieder, aber diesmal nicht in Polen, sondern im Burgenland.

Betroffen ist damit nicht ein Höchstgericht, sondern eines der neun Landesverwaltungsgerichte, die Anfang 2014 als Teile der neuen Verwaltungsgerichtbarkeit erster Instanz eingerichtet worden sind. Ein kleines Gericht, mit Präsident, Vizepräsident und nur acht weiteren Richterinnen und Richtern. Aber doch groß genug, dass der noch amtierende Landeshauptmann Hans Niessl (SPÖ) ein Auge darauf geworfen hat. Weil er seine Büroleiterin zur nächsten Gerichtspräsidentin machen möchte.

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