Abgasskandal: Österreichs Behörde schaut bei Motor-Manipulationen weg

Foto: dpa/pleul

An den Zulassungsbehörden in Österreich gehen die Abgasmanipulationen bei Diesel-Pkws der Abgasklasse Euro 6 von VW, Audi und Porsche zwar nicht spurlos vorüber. Besonders viel Engagement legt man bei Aufklärung oder Verfolgung der Gesetzesübertretungen allerdings nicht an den Tag.

Auf Nachfrage des STANDARD verweist eine Sprecherin der zuständigen Behörde im Verkehrsministerium darauf, dass Rückrufe in der Verantwortung der Fahrzeughersteller liegen. Sie seien für Fahrzeugrückrufe zuständig.

Das trifft freilich nur teilweise zu. Denn die Strafbestimmungen des Kraftfahrgesetzes (§ 134 KFG) sehen bei Zuwiderhandeln gegen Verordnungen und Zulassungsbestimmungen Geldstrafen von bis zu 5.000 Euro pro Fahrzeug vor. Das gilt auch für die „Einbringung von Fahrzeugen in das Bundesgebiet“, strafbar ist bereits der Versuch.

Milliardenstrafe – theoretisch

Bei tausenden Pkws – im ersten Schwung der Dieselaffäre waren in Österreich mehr als 380.000 Euro-5-Pkws betroffen, bei Euro-6 ist die Zahl nicht bekannt – wären das 1,9 Milliarden Euro Strafe (Siehe dazu: Österreichs Behörde schaut bei Motor-Manipulationen weg)

Zuwiderhandeln liegt laut den Anfang der Woche vom „Handelsblatt“ veröffentlichten Bescheiden des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) eindeutig vor. Von bis zu fünf unzulässigen Abschalteinrichtungen bei der Motorsteuerung zur Abgasreinigung ist beispielsweise im KBA-Bescheid für den Porsche Macan die Rede.

Alle anderen Dokumente hält die Behörde unter Verschluss – gedeckt vom Bundesverkehrsministerium. Warum das Kraftfahrt-Bundesamt die anderen Unterlagen unter Verschluss hält und selbst auf Nachfrage von Rechtsanwälten nicht herausgibt, lässt sich nicht nachvollziehen. Und auch dass das Bundesverkehrsministerium dieses Vorgehen deckt und die Abschalteinrichtungen wie Betriebsgeheimnisse behandelt, hilft nur den Autoherstellern, nicht aber den Verbrauchern.

Einsicht in die Unterlagen verweigert

Das Ministerium verweist darauf, dass in Deutschland jeder über das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Akteneinsicht beim KBA beantragen könne. Das ist in vielen Fällen bereits geschehen. Doch nach monatelangem Warten folgte stets eine Ablehnung durch die Behörde. Anders dürfte es aussehen, wenn Gerichte die Herausgabe der Dokumente verlangen würden. Doch von dieser Möglichkeit wurde bislang kein Gebrauch gemacht (Siehe dazu: Kraftfahrt-Bundesamt hält Bescheide gegen Schummel-Diesel geheim)

 

Siehe dazu auch:

„Dieselgate“ oder die Erosion in das Vertrauen staatlicher Einrichtungen

Teilen mit: