Anwälte üben Kritik an Verwaltungs- und Höchstgerichten

Clemens Jabloner, Präs. VerwaltungserichtshofFoto: Clemens Fabry

Rechte von Betroffenen würden vor Gericht ignoriert, der Glaube an den Rechtsstaat gehe verloren.

Ein auf Asylverfahren spezialisierter Rechtsanwalt schließt seine Kanzlei und begründet das damit, dass er nicht mehr an den Rechtsstaat glaube. Es sei unmöglich geworden, eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof zu verfassen, die die formale Hürde erreicht, zugelassen zu werden. Immer wieder finde der Verwaltungsgerichtshof Aspekte, die nicht erfüllt seien, die Revision werde zu einer „Geheimwissenschaft“. Der Verwaltungsgerichtshof betreibe Rechtspolitik und agieren im vorauseilenden Gehorsam.

Ein anderer Anwalt stellt fest, Verwaltungsgerichte und Höchstgerichte würden die Rechte Betroffener ignorieren. Insbesondere Parteien ohne österreichische Staatsbürgerschaft sähen sich immer häufiger reiner Willkür ausgesetzt.

In der Praxis des VwGH scheitere eine Vielzahl an Revisionen an der Zulässigkeitshürde. Aber nicht etwa, weil mit ihnen keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung angesprochen wird, sondern deshalb, weil die Zulässigkeit nicht – wie es heißt – gesetzmäßig ausgeführt wurde. Was „gesetzmäßig“ ist, ergebe sich nicht aus dem Gesetz, sondern habe der VwGH in seiner Rechtsprechung der vergangenen viereinhalb Jahre entwickelt. Und dabei die formalen Anforderungen an eine Revision so hochgeschraubt, dass es selbst spezialisierten Anwältinnen und Anwälten nicht mehr möglich sei, ein mängelfreies Rechtsmittel zu verfassen.

 

Hier die Beiträge lesen:

Grazer Asyl-Anwalt gibt auf

 

Und:

Rechte von Betroffenen werden vor Gericht ignoriert

 

sowie:

Asylrecht: Die Hürde der Zulässigkeit

 

Teilen mit: