Treffen des DVVR mit Vizekanzler und Justizminister Jabloner

Am 12. August fand ein Treffen von Vertretern des Dachverbands der Verwaltungsrichter (DVVR) sowie der Europäischen Verwaltungsrichtervereinigung (AEAJ) mit Hrn. Vizekanzler und Justizminister (BMVRDJ) Univ.Prof. Dr. Clemens Jabloner statt, bei dem die Forderungen und Anliegen der Standesvertretungen der VerwaltungsrichterInnen vorgetragen wurden.

Der Vizekanzler kündigte an, einen Wahrnehmungsbericht über die Justiz verfassen zu wollen, in den auch Anliegen der Verwaltungsgerichtsbarkeit Eingang finden sollen.

Er stimmte dem von Markus Thoma (Vereinigung der Richterinnen und Richter des VwGH) eingangs hervorgehobenen Ziel eines einheitlichen Richterbildes und einer Vertiefung der gemeinsamen Aus- und Fortbildung von Justiz- und Verwaltungsrichtern zu, um die wechselseitige Durchlässigkeit zu erhöhen.

Im Hinblick auf die prekäre Belastungs- und Planstellensituation am Bundesverwaltungsgericht befürwortete der Vizekanzler von Michael Fuchs-Robetin vom Verein der Richter/innen des Bundesverwaltungsgerichtes geforderte Sofortmaßnahmen noch in dieser Legislaturperiode.

Sigrid Lammer von der Verwaltungsrichter-Vereinigung verwies auf den aktuellen GRECO-Bericht aus Dezember 2018 und das Gutachten des CCJE vom 29. März 2019 zur Situation am Verwaltungsgericht Wien, die ihrer Ansicht nach aufzeigen, dass Handlungsbedarf zur besseren Absicherung der Unabhängigkeit aller Verwaltungsgerichte bestehe.

Der Vizekanzler teilte die Einschätzung von Unzulänglichkeiten zu einzelnen Besetzungsverfahren.

Karin Winter verwies in ihrer Funktion als Generalsekretärin der AEAJ ebenfalls auf das Gutachten des CCJE vom 29. März 2019. Sie führte weiters aus, dass die österreichische Justiz vom reichen Erfahrungsschatz, den die Europäische Verwaltungsrichtervereinigung vermittle (Verwaltungsrichter aus allen Instanzen und nicht nur aus dem EU-Raum), enorm profitieren könne. Der Vizekanzler zeigte sich für einen Informationsaustausch zwischen dem BMVRDJ und der AEAJ offen.

Er stellte in Aussicht, dass Fortbildungsveranstaltungen des BMVRDJ künftig, wie von Ralf Schatzl von der Vereinigung der Finanzrichterinnen und Finanzrichter angeregt, auch Richterinnen und Richtern des BFG offen stehen, sofern eine entsprechende Ressortvereinbarung zwischen dem BMVRDJ und dem BMF zustande komme.

Teilen mit: