Rechtsreferendarinnen haben kein Recht darauf, bei ihrer Ausbildung im Gerichtssaal ein Kopftuch zu tragen. Ein grundsätzliches Kopftuchverbot ist aber nicht zwingend. So die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Januar 2020 (Az. 2 BvR 1333/17).
Das Gericht hatte bereits im Juni 2017 einen Eilantrag gegen das Kopftuchverbot für Referendarinnen im juristischen Vorbereitungsdienst des Landes Hessen abgewiesen.
Muslimischen Rechtsreferendarinnen darf auch künftig verboten werden, bei ihrer praktischen Ausbildung im Gerichtssaal Kopftuch zu tragen. Das entschied nun das Bundesverfassungsgericht (Az. 2 BvR 1333/17). Demnach sei die Entscheidung für eine Pflicht, sich in weltanschaulich-religiöser Hinsicht neutral zu verhalten, zu respektieren.
Eingriff in Glaubensfreiheit gerechtfertigt

Neben vielen Prominenten, angeführt von Bundeministerin Alama Zadić, Ex-Kanzlerin Brigitte Bierlein und dem Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes Christoph Grabenwarter, beim festlichen Einzug des Ehrenkomitees: unsere Kollegen Edith Zeller, Präsidentin der Europäischen Verwaltungsrichtervereinigung (vom Ball direkt zur Konferenz des Global Judicial Integrity Network in Doha, Qatar), Siegfried Königshofer, Präsident der Österreichischen Verwaltungsrichtervereinigung (im Frack!) und, trotz Gipsbein entschlossen und äußerst würdevoll, Gabriele Krafft, Präsidentin der Finanzrichtervereinigung.
Klaus Schröder, Präsident des Oberlandesgerichts (OLG) Innsbruck und langjähriger Vorsitzender der Richter-Gewerkschaft bezog klar Stellung zu den aktuellen Angriffen auf die Justiz. „Ich glaube, dass sie vordergründig politisch motiviert sind“, so Schröder. Er ortet dahinter „Taktik“.
Mit dem als historisch erachteten sogenannten
Die maltesische Nichtregierungsorganisation „Repubblika“ welche erst im November 2018 gegründet worden war, klagte vor dem nationalen Verfassungsgericht gegen das maltesische System der Richterernennung.
Aus Anlass des aktuellen Berichtes der Weltbank über die sogenannten