Der Unabhängige Verwaltungssenat Wien hat am Montag einer Berufung der WESTbahn Management GmbH gegen ein Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien betreffend Übertretung des Tabakgesetzes Folge gegeben.
In der mündlichen Begründung führte der Vorsitzende aus, der Auffassung der Erstbehörde, wonach in öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln die Einrichtung eines Raucherraumes grundsätzlich nicht möglich ist (es hätte hierfür eine explizite Ausnahme vom Rauchverbot vorgesehen werden müssen), könne nicht gefolgt werden. Die Erstbehörde habe nämlich bei ihren Überlegungen gänzlich § 13 Abs. 2 Tabakgesetz außer Acht gelassen.
Ein Lenker aus NÖ bildete auf der A2 die Rettungsgasse – und wurde bestraft. Jetzt droht der Führerscheinentzug.
Verbaut, nicht richtig verordnet oder falsch aufgestellt: Die Stadt muss an 25 Ortseinfahrten Korrekturen vornehmen.
Das Land Niederösterreich beabsichtigt, im Jahr 2012 Mitglieder des Unabhängigen Verwaltungssenates zu ernennen.