Das Land Niederösterreich beabsichtigt, im Jahr 2012 Mitglieder des Unabhängigen Verwaltungssenates zu ernennen.
Voraussetzungen für die Ernennung auf einen Dienstposten des Unabhängigen Verwaltungssenates sind neben der Österreichischen Staatsbürgerschaft, der körperlichen und geistigen Eignung und untadeligem Vorleben, der Abschluss der rechtswissenschaftlichen Studien und eine mindestens fünfjährige Berufsausübung, für die entweder der Abschluss der rechtswissenschaftlichen Studien vorgeschrieben ist, oder die jene Kenntnisse und Erfahrungen vermittelt hat, die für die Tätigkeit im Unabhängigen Verwaltungssenat erforderlich sind.
Durch die Einrichtung von Landesverwaltungsgerichten mit Wirksamkeit 1. Jänner 2014 erfolgt die Ernennung zu Mitgliedern des Unabhängigen Verwaltungssenates befristet bis Ablauf des 31. Dezember 2013.
Die Bewerbungen sind bis spätestens 30. September 2012 an das Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Personalangelegenheiten A, 3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, zu richten.
Ein Recht für Mitglieder des UVS NÖ auf Ernennung zum Mitglied des Landesverwaltungsgerichts besteht, wenn die persönliche und fachliche Eignung für die Aufgabenerfüllung gegeben ist.
Weitere Informationen auf niederoesterreich.gv.at …