Graz muss zahlreiche Ortstafeln verrücken

Verbaut, nicht richtig verordnet oder falsch aufgestellt: Die Stadt muss an 25 Ortseinfahrten Korrekturen vornehmen.

Denn: „Bei einer Abweichung von bereits 12 Metern zwischen Verordnung und Aufstellungsort des Straßenverkehrszeichens liegt ein Kundmachungsmangel vor“, erläutert der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS). Der besagte Mangel würde bewirken, dass Verkehrszeichen beziehungsweise Verordnung nicht rechtswirksam sind.

Folglich „unterliegt das Nichtbeachten keiner Sanktion“. Anders gesagt: Raser, die berufen, gehen straffrei aus. Dies sei freilich kein alltäglicher Fall, räumt UVS-Leiter Gerhard Gödl ein. Anwalt Rappold wittert indes weitere Kundmachungsmängel im Stadtgebiet.

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