Nach harscher Kritik ändert Wien den Gesetzesentwurf für ein Verwaltungsgericht.
(„Die Presse“, Print-Ausgabe, 26.11.2012)
Wien: Moderne Landesverwaltungsgerichte sollen künftig Entscheidungen von Landesbehörden überprüfen können: Das ist Teil der Verwaltungsgerichtsreform, die einhellig als wichtig gepriesen wird. Fast ebenso einhellig jedoch wurde die Novelle zur Umsetzung dieses Plans für das Bundesland Wien verrissen. Wie im Vorfeld (u. a. in der „Presse“) berichtet, brachte die Begutachtungsphase harsche Kritik.
Die Novelle sei „ein deutlicher Rückschritt“ gegenüber dem derzeitigen Rechtsschutzstandard, befand die Vereinigung der Mitglieder der Unabhängigen Verwaltungssenate. Der „überschießende Einsatz von Rechtspflegern“ führe eine erstinstanzliche Verwaltungsgerichtsbarkeit „ad absurdum“, so die Richtervereinigung. Auch der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts bemängelte Verfassungswidrigkeiten. Zu den zentralen Vorwürfen zählte, dass der (nach politischen Überlegungen bestellte) Präsident des Gerichts und sein Vizepräsident durch Vorschlagsrechte für die Besetzung jenen Ausschuss dominieren, der für die sensible Zuteilung der Geschäftsfälle an die einzelnen Richter zuständig ist.

Die Institute für Öffentliches Recht und Steuerrecht der Wirtschaftsuniversität Wien luden am 16. und 17. November 2012 zum Symposion „Die Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Instanz“. Namhafte Persönlichkeiten aus Lehre, Rechtsprechung und Verwaltung referierten und diskutierten über den Stand der Vorbereitungen zur Einrichtung der neuen Verwaltungsgerichte. Einmal mehr wurde deutlich, welche gravierenden Änderungen mit dieser Reform für die gesamte staatliche Verwaltung verbunden sind.