Landesverwaltungsgericht: Personelle Kontinuität sichert Qualität

Dekretverleihung an den Präsidenten und die Richterinnen und Richter des Burgenländischen Landesverwaltungsgerichtes Gestern, Mittwoch, übergaben Landeshauptmann Hans Niessl und Landeshauptmann Stellvertreter Mag. Franz Steindl dem Präsidenten des Landesverwaltungsgerichtes sowie den Richterinnen und Richtern die Ernennungsdekrete.  „Wir brauchen einen reibungslosen Übergang und höchstmögliche Rechtssicherheit. Durch die personelle Kontinuität ist auch die Qualität der Rechtsprechung gewährleistet. Diese …

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Die neue Verwaltungsgerichtsbarkeit: Verfahren vor den Verwaltungsgerichten und die Revision an den Verwaltungsgerichtshof

Vor zahlreichem Fachpublikum, allen voran der Präsident des Verfassungsgerichtshofes, Gerhart Holzinger, der Präsident des Verwaltungsgerichtshofes, Clemens Jabloner, und der Wiener Magistratsdirektor, Erich Hechtner, fand gestern Im Wiener Rathaus eine Veranstaltung der Wiener Juristischen Gesellschaft zum Thema „Die neue Verwaltungsgerichtsbarkeit: – Verfahren vor den Verwaltungsgerichten und die Revision an den Verwaltungsgerichtshof“ statt.

Der PräsidWiener Jur gesent der Gesellschaft, Walter Barfuß, zeigte sich in seiner Eröffnung erfreut über das große Interesse. Erstmals seit Bestehen der Gesellschaft sei es notwendig gewesen, in den großen Festsaal des Wiener Rathauses auszuweichen.

Der Vortragender, der Leiter des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt, Gerhard Hesse, skizzierte schwerpunktartig das Verfahrensrecht vor den Verwaltungsgerichten. Die Entscheidung, für das Verfahrensrecht der Verwaltungsgerichte das System des AVG beizubehalten, erachte er als sachlich richtig. Das neue Verfahrensrecht müsse sich nun auch im Massenverfahren bewähren. Die im Rahmen der Gerichtsreform und den damit verbundenen Rechtsanpassungen möglichen verwaltungsreformatorischen Maßnahmen seien leider weitgehend der kurzen Legisvakanz zum Opfer gefallen.

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Wien: Wesentliche Teile des Gesetzes über das Verwaltungsgericht Wien beim Verfassungsgerichtshof angefochten

Die Oppositionsparteien im Wiener Landtag haben ihre Ankündigung wahrgemacht und eine umfangreiche Anfechtung des Organisationsgesetzes des Verwaltungsgerichtes Wien beim Verfassungsgerichtshof eingebracht.

Es wurde nicht nur – wie bereits medial angekündigt – die Verfassungskonformität der Bestimmung über die Geschäftsverteilung in Zweifel gezogen, sondern darüber hinaus auch die Verfassungskonformität weiterer wesentlicher Organisationsbestimmungen, deren Überprüfung durch den VfGH auch für die Organisationsgesetze anderer Verwaltungsgerichte von Bedeutung sein könnte .

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Verwaltungsgericht Niederösterreich: Gravierende Bedenken der Rechtsanwaltskammer gegen Organisationsgesetz

In der Stellungnahme der Niederösterreichischen Rechtsanwaltskammer zum Organisationsgesetz für das Verwaltungsgericht NÖ werden schwerwiegende Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit einzelner Gesetzesbestimmungen geäußert.

NÖ RAKSo sei die im Entwurf vorgesehene Möglichkeit der Amtsenthebung eines Richters mit der richterlichen Unabhängigkeit nicht vereinbar, da die Abberufung eines Richters nur durch ein richterliches Disziplinarerkenntnis erfolgen dürfe. Die vorgesehene Regelung ermögliche aber ein Vorgehen gegen „unbotmäßige“ Richter.

Nach Auffassung der Rechtsanwaltskammer ist es schlicht mit der Unabhängigkeit des Richteramtes unvereinbar, wenn fixe Dienstzeiten sowie die Bindung der Dienstleistung an einen bestimmten Dienstort angeordnet werden können. Dies führe letztlich dazu, dass eine Fülle sachlich nicht gerechtfertigter Regeln für die Ausübung der richterlichen Arbeit aufgestellt würden, die zu nicht gerechtfertigtem Druck und somit zu einer Aushöhlung der richterlichen Unabhängigkeit führten.

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Salzburg: Konsequenzen aus der Finanzaffäre

Beschluss des Untersuchungsausschusses zum Thema „Überprüfung des Finanzmanagements des Landes Salzburg seit 2001“ Mit einem abschließenden Antrag zu Konsequenzen aus der Finanzaffäre wird  Landesregierung  auf Basis der Erkenntnisse des Untersuchungs-Ausschusses u. A.  beauftragt, das Objektivierungsgesetz unter Beachtung einer zeitlich befristeten Bestellung von Führungskräften und eines individuellen Beschwerderechts an das Landesverwaltungsgericht grundlegend zu novellieren. Salzubrger Landeskorrespondenz …

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Richter in Deutschland klagen gegen diskriminierende Gehälter

Für Angestellte hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in der Rechtssache C-144/04 bereits im Jahr 2005 entschieden, dass die Differenzierung der Verdiensthöhe nach Lebensalter diskriminierend und unzulässig ist.

Besolfung Richter

Für die Besoldungsstreitigkeiten bei Beamten sind in Deutschland – so wie künftig auch in Österreich – die Verwaltungsgerichte zuständig. Und sie hatten Klagen auf höhere Besoldung wegen Altersdiskriminierung bisher abgewiesen. Sie argumentierten: Die Besoldung sei gesetzlich geregelt und stehe nicht wie bei Angestellten bloß im Tarifvertrag.

Doch die Verwaltungsrichter in Frankfurt am Main und Halle sehen das jetzt anders. Sie meinen: Die direkt vom Alter abhängige Bezahlung verstößt auch bei Beamten gegen das Europarecht. Junge Beamte müssen genau so viel Geld erhalten wie ältere Mitarbeiter. Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtes Frankfurt am Main müssen sie jetzt zwischen 2 500 und 23 000 Euro pro Jahr mehr bekommen.

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Jabloner: besorgt über Situation in Wien

Als Sternstunde des Parlaments bezeichnete der Präsident des Verwaltungsgerichtshofes, Clemens Jabloner, die Einführung einer Verwaltungsgerichtsbarkeit in Österreich.

Jabloner UOhne die konstruktive Mitwirkung der Oppositionsparteien wäre die Schaffung der verfassungsrechtlichen Grundlagen nicht möglich gewesen, betonte Jabloner anlässlich der Präsentation der zweiten Auflage von Thanner/ Vogl,  SPG-Kommentar, gestern im gelben Salon der Böhmischen Hofkanzlei.

Alle Beteiligten an diesem Projekt, das in seinem Umfang nicht unterschätzt werden dürfe, hätten großartige Arbeit geleistet. Angefangen von der Bundesregierung und den Landesregierungen, zu den Administrationen und den Verfassungsdiensten des Bundes und der Länder. Er selbst habe seit zwanzig Jahren, trotz Phasen des Zweifelns,  an diesen Weg geglaubt und letztlich Recht behalten.

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Rechtsverbindliche elektronische Ausgabe des EU-Amtsblatts

Künftig gilt nur mehr die Online-Version des EU-Amtsblatts. Zum 1. Juli 2013 wird die elektronische Ausgabe des EU-Amtsblatts aufgrund einer neuen Verordnung des Rates (Nr. 216/2013 vom 7. März 2013) rechtsverbindlich. Das Amtsblatt kann über EUR-Lex aufgerufen und seine Echtheit überprüft werden.

Vergaberecht und Datenschutzgesetz angepasst

Der Verfassungsausschuss hat für die Novelle des Bundesvergabegesetzes und des Datenschutzgesetzes grünes Licht gegeben. Damit werden auch diese Rechtsbereiche an die Einführung der zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit anpassen werden. In Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofes vom 16.Oktober 2012, C‑614/10, wird im Bereich des Datenschutzes eine neue unabhängige Datenschutzbehörde eingerichtet werden, deren Bescheide beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden …

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