Nur Kontrolle schützt vor Strafe: Laut Urteil des Unabhängigen Verwaltungssenates muss ein Bürgermeister auch genau kontrollieren, was er an Bauvorhaben beauftragt.Foto: Hammerle
Christoph Mair (Tiroler Tageszeitung)
Innsbruck – Wie weit geht die Verantwortung eines Bürgermeisters bzw. einer Bürgermeisterin bei einem Bauvorhaben der Gemeinde? Ist das Gemeindeoberhaupt in Haftungsfragen aus dem Schneider, wenn es dem Planungsbüro bzw. der Baufirma aufträgt, ein Projekt „bescheidgemäß“ herzustellen? Oder ist Kontrolle doch besser als Vertrauen? Diese Frage beantwortete der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) kürzlich anhand eines Falls in der Gemeinde Oberperfuss eindeutig: Kontrolle ist unerlässlich.
„Die Einrichtung der Verwaltungsgerichte wird für die Bürger nur dann eine glaubwürdige Verbesserung des Rechtsschutzes bringen, wenn an der Unabhängigkeit der neuen Gerichte keine Zweifel bestehen“, so Hanschitz. Nach wie vor sei aber in einigen Ländern die dienstrechtliche Stellung der Landesverwaltungsrichter nicht ausreichend abgesichert und gebe es angreifbare Konstruktionen beim Disziplinarrecht und im Bereich der Justizverwaltung der Gerichte.

Ganz im Zeichen der Einrichtung der neuen Verwaltungsgerichte und des neuen Verfahrensrechts stand das diesjährige „MAIFORUM“ der UVS-Vereinigung am 26. April 2013 in Graz.