UVS Tirol: Bürgermeisterin haftet wegen fehlender Bauaufsicht

Nur Kontrolle schützt vor Strafe: Laut Urteil des Unabhängigen Verwaltungssenates muss ein Bürgermeister auch genau kontrollieren, was er an Bauvorhaben beauftragt.Foto: Hammerle

Christoph Mair (Tiroler Tageszeitung)

Innsbruck – Wie weit geht die Verantwortung eines Bürgermeisters bzw. einer Bürgermeisterin bei einem Bauvorhaben der Gemeinde? Ist das Gemeindeoberhaupt in Haftungsfragen aus dem Schneider, wenn es dem Planungsbüro bzw. der Baufirma aufträgt, ein Projekt „bescheidgemäß“ herzustellen? Oder ist Kontrolle doch besser als Vertrauen? Diese Frage beantwortete der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) kürzlich anhand eines Falls in der Gemeinde Oberperfuss eindeutig: Kontrolle ist unerlässlich.

Bürgermeisterin Johanna Obojes-Rubatscher als Vertreterin der Gemeinde hatte gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft berufen, wonach bei der Errichtung eines Regenwasserkanals eine Steinschlichtung beim Einlaufbauwerk in einen Bach bescheidwidrig mit Beton ausgeführt worden war und sie dafür verantwortlich sein soll.

Der Amtssachverständige der BH Innsbruck erklärte, dass das Projekt „nicht schonend“ ausgeführt worden sei. „Die haben den Bescheid nicht gelesen bzw. ihm nicht die entsprechende Beachtung geschenkt“, warf er der Gemeinde bzw. den ausführenden Firmen vor.

Auf die Frage des UVS-Richters antwortete Obojes-Rubatscher, dass sie regelmäßig über den Baufortschritt informiert worden sei. Eine eigene, von der Gemeinde engagierte Bauaufsicht habe es jedoch nicht gegeben. „Ich habe beauftragt, dass das Projekt bescheidgemäß ausgeführt wird. Wir hatten eine Bauaufsicht der Behörde und eine namhafte Baufirma“, rechtfertigte sich die Ortschefin.

Das sei allerdings zu wenig gewesen, betonte der Verhandlungsleiter. Derjenige, der für ein Projekt haftet, müsse auch ein Kontrollsystem etablieren. Nur dann sei er schuldfrei, wenn etwas nicht den Auflagen entspricht. Die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs sei dabei eindeutig.

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