Tabakgesetz lässt derzeit viele Interpretationen zu / UVS hebt oft Strafen wieder auf.
In der österreichischen Gastronomie herrscht zurzeit Chaos. Wie berichtet, steigt die Branche gegen den kürzlich verschärften Nichtraucherschutz auf die Barrikaden. So bringt etwa der Wiener Szenewirt Heinz Polischansky – unterstützt von der Wirtschaftskammer – eine Amtshaftungsklage gegen die Republik ein. Er fordert 30.000 Euro zurück, die er in Nichtraucherräume investierte hatte – bevor der Verwaltungsgerichtshof verfügte, dass Lokal-Gäste Toiletten erreichen können müssen, ohne durch Raucherbereiche zu gehen.
Doch die strengen Richtlinien des Höchstgerichts lassen offensichtlich (noch) zu viele Interpretationsmöglichkeiten zu – insbesondere, was Lokale in Einkaufszentren betrifft. Immer öfter werden Strafen, die das jeweilige Magistratische Bezirksamt wegen angeblicher Verstöße gegen das Tabakgesetz verhängt hat, vom Unabhängigen Verwaltungssenat aufgehoben. Allein heuer liegen dem Wiener UVS bereits 123 Verfahren dieser Art vor.
Dabei müssen sich die UVS-Richter zum Teil mit Fragen beschäftigen wie: Was macht einen Raum aus? Gehört ein Sitzbereich auch dann zu einem Lokal, wenn er nicht direkt daran anschließt? Und darf eine Tür offen sein?