Tierschützerprozess: UVS muss Rechtmäßigkeit verdeckter Ermittlungen überprüfen

Wie im Zuge des Tierschützerprozesses bekannt geworden war, hatte eine eingeschleuste Polizistin an Aktionen der Tierschützer teilgenommen und war sogar eine sexuelle Beziehung mit einem der Aktivisten eingegangen. Der solcherart Getäuschte und zwei weitere Tierschützer beschwerten sich beim Unabhängigen Verwaltungssenat Wien über die Methoden der verdeckten Ermittlerin. Das in der Menschenrechtskonvention garantierte Recht auf Privatleben …

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Ist die Verwaltung Österreichs aufgebläht?

öhlinger 23Anlässlich der Neuerscheinung des Buches „Österreich 2050“ denkt der Verfassungsrechtler Theo Öhlinger über Verfassung, Verwaltung und den Begriff Staat in der Zukunft nach.

Österreich ist – wie die USA, Deutschland, die Schweiz und seit einigen Jahren auch Belgien – ein Bundesstaat, das heißt ein Staat, der sich aus Gliedstaaten zusammensetzt. Diese juristische Terminologie bringt klar zum Ausdruck, dass die Länder nicht einfach nur Verwaltungsbezirke sind. Sie sind in den ihnen von der Bundesverfassung zugewiesenen Bereichen autonom und haben in diesen Bereichen selbständige Gesetzgebungs- und Verwaltungsbefugnisse, in die der Bund nur durch Bundesverfassungsgesetze – und auch das nur in beschränktem Ausmaß – eingreifen könnte. Demgemäß besitzen die Länder eigene Parlamente – Landtag genannt – und eigene Regierungen, die dem Nationalrat und der Bundesregierung nicht untergeordnet sind. Auf der Bundesebene selbst formieren sie eine zweite Kammer des Parlaments, den Bundesrat.

Teurer Luxus?

Viele meinen, dass eine so aufwendige Organisation für einen Staat von der Größe Österreichs ein teurer Luxus ist, den man sich ersparen sollte. Sie vergleichen Österreich gerne mit dem etwa gleich großen Bayern, das zwar seinerseits Glied eines Bundesstaates ist, sich selbst aber zentralistisch verwaltet. Der Föderalismus ist – so die gängige Argumentation – teuer, er erfordert eine aufgeblähte Bürokratie, er ist mühsam und schuld daran, dass Reformen nicht weitergehen. Insbesondere die Landeshauptleutekonferenz, ein in der Verfassung gar nicht vorgesehenes Organ, hat sich als das eigentliche Machtzentrum der Republik etabliert, das zwar nicht selbst zu Reformen fähig ist, aber eine für die Bundesregierung oft kaum überwindbare Reformbremse bildet. In ihrem Schatten führen die Länder ein eigenständiges Dasein, das die Republik finanziert und das deren Steuerzahlern schon mehrfach teuer zu stehen gekommen ist. (Die Länder selbst heben von ihren Bürgern ja kaum Steuern ein.) Vor allem seit es mit dem EU-Beitritt eine weitere Ebene der Gesetzgebung gibt, ist Föderalismus unnötig kompliziert und überflüssig geworden.

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Das Milliardengrab der Landesfürstentümer

presse-logoEine vernünftige Föderalismusreform könnte Einsparungen im Multimilliardenbereich bringen – und damit Steuerdiskussionen für längere Zeit obsolet machen. Ein echter Jammer, dass daraus wohl wieder nichts wird.

Josef Urschitz / Die Presse

Große Reformansätze sind nicht zu erwarten“, schrieb „Die Presse“ gestern angesichts des Koalitions-Verhandlungsteams zum Thema Staatsreform. Das wird so sein, ist aber ein Jammer. Denn Experten schätzen das Einsparungspotenzial einer vernünftigen Föderalismusreform (die große Kostenauswirkungen etwa in den Bereichen Bildung, Gesundheit und Förderwesen hätte) auf vier bis 16 Mrd. Euro jährlich. Wenn es vernünftig gemacht wird, dürfte das Potenzial eher nahe der höheren Ziffer liegen – und dann bräuchten wir wohl lange nicht mehr über neue und/oder höhere Steuern reden.

Im Konjunktiv steht dieser Satz deshalb, weil dieses mutwillig brachgelegte Potenzial in der derzeitigen Realverfassung nicht hebbar ist. Da stehen die gewachsenen, von den Ländern erbittert verteidigten Strukturen im Wege.

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EuGH: Fingerabdrücke in Reisepässen sind rechtmäßig, auch wenn damit ein Eingriff in das Privatleben und in personenbezogene Daten verbunden ist.

Herr S. hatte bei der Stadt Bochum die Erteilung eines Reisepasses beantragt, dabei jedoch die Erfassung seiner Fingerabdrücke verweigerte. Nachdem die Stadt seinen Antrag abgelehnt hatte, erhob er beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Klage mit dem Begehren, die Stadt zu verpflichten, ihm einen Pass zu erteilen, ohne Fingerabdrücke von ihm zu erfassen. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen legte dem …

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Höchstgericht: Kärntner Slowene hat Recht auf Bescheid auf Slowenisch

St. Kanzianer zahlte keine Gemeindeabgaben, weil man ihm slowenischsprachigen Bescheid verweigerte Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat Ende September eine Entscheidung in einem jahrelangen Rechtsstreit eines Angehörigen der slowenischen Volksgruppe gegen die Kärntner Gemeinde St. Kanzian (Bezirk Völkermarkt) getroffen. Die Gemeinde bzw. der Bürgermeister hatten sich seit 2003 geweigert, dem Mann Bescheide in slowenischer Sprache auszustellen, obwohl …

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Rewe-Hausdurchsuchung: UVS muss erneut prüfen

presse-logoDer Unabhängigen Verwaltungssenat ist für die Rewe-Hausdurchsuchung doch zuständig, sagt der Verwaltungsgerichtshof.

Auch bezüglich einer weiteren Hausdurchsuchung wegen Preisabsprachen – beim Lebensmittelkonzern Rewe – gab es eine Maßnahmenbeschwerde, hier an den Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) Niederösterreich. Der UVS wies sie wegen Unzuständigkeit zurück: Denn die Art, wie die Hausdurchsuchung vorgenommen wurde, sei im Rahmen des richterlichen Auftrages erfolgt und daher der Prüfungskompetenz der Verwaltungsbehörde entzogen.

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Richterliche Selbstverwaltung an den neuen Verwaltungsgerichten

richter_apaBereits die Organisationsgesetze der Unabhängigen Verwaltungssenate sahen vor, dass die Vollversammlungen durch die Erlassung einer Geschäftsordnung Rechte und Pflichten der UVS-Richter regeln und Teile des Dienstbetriebes mitgestalten. Damit gerieten die UVS – ebenso wie mit der Geschäftsverteilung – in Widerspruch zu jenen Beharrungskräften in den Ämtern der Landesregierung, welchen eine gerichtsförmige Ausgestaltung der UVS ein Dorn im Auge war.

Mit der Verwaltungsgerichtsbarkeits –Novelle 2012 erfolgte nun die Angleichung der Rechtsstellung der Vollversammlungen der Verwaltungsgerichte an jene der Vollversammlung des Verwaltungsgerichtshofes. Nur den Vollversammlungen – oder einem aus ihrer Mitte gewähltem Ausschuss – obliegt die Erlassung der Geschäftsverteilung (Art 135 Abs. 2 B-VG), ebenso obliegt die Erlassung der Geschäftsordnung nunmehr ausdrücklich den Vollversammlungen (Art 136 Abs.5 B-VG).

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Europäische Seminare im Umweltrecht

Die Europäische Rechtsakademie (ERA) veranstaltet in Kooperation mit der Rumänischen Richterakademie zwei Seminare zum Thema: „Interaction between the Environmental Impact Assessment and the Nature Directives“. Das erste Seminar findet in der Zeit vom 22. bis 24. Jänner 2014 in Bukarest statt, das zweite Seminar in der Zeit vom 17. bis 19. März 2014 am Sitz …

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„Ausgezeichnete Deutschkenntnisse“ diskriminierend

presse-logoTankstellenmitarbeiter müssen nicht perfekt Deutsch können, meint der Unabhängige Verwaltungssenat Steiermark – ein entsprechendes Stelleninserat diskriminiere Menschen mit Migrationshintergrund.

Müssen Tankstellenmitarbeiter „ausgezeichnete Deutschkenntnisse“ haben? Der Unabhängige Verwaltungssenat Steiermark (UVS) ist jedenfalls nicht dieser Meinung. Ein entsprechendes Stelleninserat sei demnach diskriminierend nach dem Gleichbehandlungsgesetz, wie aus einem aktuellen Rechtssatz hervorgeht.

Konkret geht es um einen Fall aus dem Jahr 2012. Eine Tankstellenbetreiberin suchte in einem Jobinserat „ein(e) Tankstellenmitarbeiter/in (brutto € 7,12)“. Dabei wären aber „gute“ Deutschkenntnisse ausreichend gewesen, meint der UVS. Er geht davon aus, dass Personen mit Migrationshintergrund im Inserat mittelbar diskriminiert wurden.

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UVS Salzburg: Beschwerde von „Spar“ gegen Hausdurchsuchung zurückgewiesen

sparDie Hausdurchsuchungen in Salzburg waren zulässig. Der Unabhängige Verwaltungssenat erteilt dem Handelskonzern eine Abfuhr

 Verena Kainrath, Der Standard

Spar prallt mit seinen Beschwerden gegen die Hausdurchsuchungen der Wettbewerbsbehörde ab. Der Unabhängige Verwaltungssenat Salzburg hat diese zur Gänze als unzulässig zurückgewiesen. Das geht aus dem aktuellen Bescheid der Behörde hervor, der dem Standard vorliegt.

Gut acht Monate währt das Kräftemessen des Konzerns mit den Kartellwächtern rund um den Verdacht auf Absprachen mit Konkurrenten und Lieferanten. Spar stattete sich nach ersten Razzien mit einer Armada von Anwälten aus. Die Behörden wiederum sparten in der Öffentlichkeit nicht mit emotionalen Ermittlungsdetails.

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