VfGH: Zuweisung einer bereits zugeteilten Rechtssache an ein neues Mitglied ist zulässig

In einem Verfahren gegen einen Berufungsbescheid des UVS Oberösterreich hatte der Beschwerdeführer vorgebracht, er sei in seinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt, da die belangte Behörde nicht durch das zuständige Mitglied entschieden habe.

Zum Zeitpunkt des Einlangens der Berufung bei der belangten Behörde im März 2011 sei ein anderes Mitglied zuständig gewesen. Die Neuzuteilung einer bereits zugeteilten Rechtssache widerspreche den Grundsätzen der festen Geschäftsverteilung, welche nach objektiven Kriterien zur erfolgen habe und keine Einzelfallentscheidung darstellen dürfe.

Der UVS Oberösterreich hatte im Verfahren vor dem VfGH geltend gemacht, die Abnahme und Neuzuteilung der Rechtssache sei erfolgt, da neue Mitglieder ernannt und andere überlastet gewesen seien.

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Wien hat ein Problem mit seiner Verfassung

landesgesetzblattWeder das Verwaltungsgericht noch die Landesrechtspfleger finden sich in der Wiener Stadtverfassung

Der aktuelle Entwurf zur Änderung der Wiener Stadtverfassung (MDR – 2846-2012, Stand: 2. September 2013) soll nach seinen Erläuterungen legistische Anpassungen an die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 bringen. Das stimmt nur insoferne, als bestehende Sonderbehörden aufgehoben werden. Die Existenz des Verwaltungsgerichtes Wien bleibt der Wiener Stadtverfassung verborgen. Damit ist das Land Wien das einzige Bundesland, welches seinem Verwaltungsgericht keine landesverfassungsrechtliche Grundlage gibt.

Diesen Umstand könnte man allenfalls als Ausdruck einer manifesten Mentalreservation der Wiener Stadtverwaltung gegenüber einer umfassenden gerichtlichen Kontrolle deuten, in der Praxis dürfte die fehlende Verankerung in der Stadtverfassung für die Rechtmäßigkeit der richterlichen Entscheidungen aber ohne Bedeutung bleiben.

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Österreich ist Schlusslicht bei Auskunftspflicht

In Österreich haben die Bürger und Steuerzahler kaum Rechte zu erfahren, wofür der Staat ihr Geld ausgibt.

In einem international anerkannten Ranking ist Österreich mit seinem Auskunftspflicht-Gesetz sogar Schlusslicht unter 95 vergleichbaren Staaten. Autoren dieses Rankings kritisieren nun, dass dadurch Korruption und intransparente Verwendung von Steuergeld begünstigt werden.

Morgenjournal, 7.11.2013

Österreich ist Schlusslicht und deshalb als einziges Land rot eingezeichnet – auf der Internet-Weltkarte des kanadischen Zentrums für Gesetz und Demokratie und der spanischen-britischen Organisation Access-Info Europe. Deren Direktorin Helen Darbishire sagt: „Es gibt bei Ihnen ein paar unglaublich schwache Regeln, die den Bürgern ein Auskunftsrecht ermöglichen sollten. Und auf der anderen Seite hat Österreich das Amtsgeheimnis in der Verfassung. Also insgesamt hat Österreich da die weltweit schlechteste Gesetzgebung.“

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Verwaltungsgerichte müssen unbequem sein

In seinem Eröffnungsvortrag setzte sich der Präsident des Bayrischen Verwaltungsgerichtshofes, Stephan Kersten, mit der Bedeutung der Verwaltungsgerichte im Staatsgefüge auseinander. Nach einem historischen Abriss über die Entwicklung der deutschen Verwaltungsgerichtsbarkeit stellte er fest, aus seiner Sicht seien funktionierende Verwaltungsgerichte für einen funktionierenden Rechtsstaat unabdingbar. Kersten betonte die Wichtigkeit von Leitentscheidungen der Verwaltungsgerichte als Richtschnur für …

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Staatssekretär Ostermayer: Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit bringt rasche und sachgerechte Entscheidungen

 Ostermayer2Staatssekretär eröffnete das Forum Verwaltungsgerichtsbarkeit in Wien 

„In 58 Tagen wird die größte Reform des Rechtsstaates der 2. Republik wirksam. Die vielen zersplitterten Verwaltungsgerichte, Sonderbehörden und Berufungsstellen werden vereinheitlicht und auf neun Landesgerichte plus zwei Bundesgerichte zusammengefasst“, sagte Staatssekretär Josef Ostermayer bei der Begrüßung zum Forum Verwaltungsgerichtsbarkeit, zu dem die Richterinnen und Richter der künftigen Gerichte geladen waren.

„Die Erwartungen der Bevölkerung, von Seiten der Unternehmen und auch der Politik sind groß, das Ziel ist hochgesteckt: Raschere Verfahren und sachgerechte Entscheidungen von hoher Qualität sollen höhere Akzeptanz bei den Verfahrensparteien bewirken und den Rechtsstaat damit insgesamt verbessern.“

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Cicero 2.0: Gerichtsprozesse im Auge der Öffentlichkeit

Durch die moderne Berichterstattung über Verfahren ergeben sich neue Herausforderungen für die Öffentlichkeitsarbeit.

von Patrick Minar  (Die Presse)

Durch die Unterstützung einer juristischen Strategie durch gezielt eingesetzte Medienarbeit wird dabei versucht, einerseits die Reputation der involvierten Personen zu schützen, andererseits Deutungshoheit über das Verfahren zu gewinnen und somit die juristische Auseinandersetzung zu beeinflussen.

Woche für Woche liest man aus geheimen Einvernahmeprotokollen, Beschlüssen zur Hausdurchsuchung oder anderen Akten in Medien. Jüngst konnte ein Beschuldigter im Telekom-Prozess seine Anklageschrift in einer Tageszeitung lesen, noch bevor sie ihm offiziell zugestellt war.

All das beeinflusst dramatisch Atmosphäre und Rahmenbedingungen, innerhalb derer dann später ein Prozess abläuft.

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Editorial ZUV 3/2013

zuv-deckblattLiebe Leserinnen und Leser,

die bevorstehende Umstrukturierung der österreichischen Verwaltung bringt mit sich, dass die Unabhängigen Verwaltungssenate ab 1. Jänner 2014 in den neuen Verwaltungsgerichten aufgehen. Die Verwaltungsrichtervereinigung wird künftig die Standesinteressen der bei den Verwaltungsgerichten der Länder tätigen Richter vertreten. Die UVS-Vereinigung als Herausgeberin der ZUV wird in dieser Form nicht mehr bestehen und die Zeitschrift 2014 daher nicht weitergeführt. Als „Nachfolgeprodukt“ wird vom Verlag Österreich ab nächstem Jahr „Die ZVG – Zeitschrift für Verwaltungsgerichtsbarkeit“ als neue juristische Fachzeitschrift erscheinen.

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Rechtspanorama am Juridicum – WAS MÜSSEN RICHTER HEUTE LEISTEN?

logo_smallZum Jahreswechsel treten elf neue Verwaltungsgerichte in Aktion. Welche Anforderungen müssen die dort entscheidenden Personen an der Schnittstelle zwischen Politik und Recht erfüllen, welche Erwartungen werden heute an die Richterinnen und Richter in der Zivil- und Strafjustiz gestellt?

Darüber diskutieren Betroffene aus allen Zweigen der Gerichtsbarkeit sowie Vertreter der Rechtsanwaltschaft und der Volksanwaltschaft.

Diskutierende

Brigitte Bierlein, Vizepräsidentin des Verfassungsgerichtshofs
Gertrude Brinek, Volksanwältin
Dieter Kolonovits, Verfassungsrechtler an der Uni Wien und Präsident des Verwaltungsgerichts Wien
Mia Wittmann-Tiwald, Fachgruppe Grundrechte der Richtervereinigung
Rupert Wolff, Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertags
 
Moderation: Benedikt Kommenda, „Die Presse“

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Verfassung: „Ein unbekanntes Wesen“ zum Nachlesen

Verfassungsgerichtshof-Präsident Holzinger und „Presse“-Redakteur Benedikt Kommenda stellten ihr neu aufgelegtes Handbuch über die Bundesverfassung vor.

(Die Presse)

„Die Verfassung ist so etwas wie ein unbekanntes Wesen“, etwas, was den Einzelnen nicht tangiert. Das sei, sagte Verfassungsgerichtshofs-Präsident Gerhart Holzinger am Mittwoch in Wien, eine ebenso weit verbreitete wie irrige Annahme. Denn tatsächlich gibt die Verfassung dem Einzelnen nicht nur die Möglichkeit, mit seiner Stimmabgabe bei Wahlen über die künftige Gestaltung der Politik mitzubestimmen; indem sie Grundrechte garantiert, sichert sie zudem Freiräume und Rechtsschutz auch gegenüber dem Staat.

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Landesverwaltungsgericht Kärnten: Von Ernennung der Präsidentengattin zur Richterin wird Abstand genommen

Zur aktuellen Diskussion rund um eine Bewerberin für eine Richterstelle im künftigen Landesverwaltungsgericht Kärnten erfolgte Mittwoch eine Klarstellung von Landesamtsdirektor Dieter Platzer. Bekanntlich handelt es sich bei der Bewerberin um die Ehefrau des derzeitigen Präsidenten des Unabhängigen Verwaltungssenates, der mit Wirkung 1.1.2014 zum Präsidenten des Landesverwaltungsgerichtes ernannt worden ist. Platzer verweist auf die Verwendungsbeschränkung des …

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