Nach Parkräumung: Obdachlose zeigen Polizei an

KURIERWien: Kritik an der Vorgehensweise von Polizei und MA 48 mündet in Rechtsstreit.

Vor knapp einem Monat wurde Herr Friedrich von seinem temporären Wohnort, einer Parkbank im Stadtpark, vertrieben . Lediglich 30 Minuten habe er Zeit gehabt, sein Hab und Gut zu packen. Durch eine offene Wunde am Bein ist Friedrich jedoch auf Krücken angewiesen. Das Gehen fällt schwer, mit Gepäck ist es fast nicht möglich. Diese Räumungsaktion sei nicht rechtens gewesen, findet Friedrich – und setzt sich nun zur Wehr.

Gemeinsam mit zwei weiteren Betroffenen – Herbert B. und der Griechin Vasiliki S. – brachte er am Freitag zwei Beschwerden beim Unabhängigen Verwaltungssenat in Wien (UVS) ein. Die Anzeigen richten sich gegen die städtische Müllentsorgung (MA 48) und die Landespolizeidirektion Wien.

Ohne Rücksicht

Zum einen wird die Vorgehensweise der Polizei kritisiert. Denn die Räumungsaktion sei laut Kläger ohne Rücksicht auf Verluste abgelaufen. Eine halbe Stunde hätten sie Zeit zum Packen gehabt. Noch dazu, seien nicht alle Obdachlosen zu diesem Zeitpunkt anwesend gewesen.

Oberstleutnant Johann Golub von der Wiener Polizei will das nicht auf sich sitzen lassen: „Die Kollegen wurden auf den Plan gerufen, um die rechtmäßige Ordnung wiederherzustellen – und genau das haben sie auch getan.“

Friedrichs Anwalt ist jedoch ganz anderer Meinung: ‚‚Ich habe kein Verständnis dafür, auf welche Weise diese Aktion vonstatten ging. Die Kampierverordnung ist hier keine passende Rechtsgrundlage.“

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