Keine Veröffentlichung von Verwaltungsstrafbescheiden des Parteien-Transparenz-Senates?

Nach dem neuen Parteien-Transparenz-Gesetz kann der nach diesem Gesetz eingerichtete Senat über eine politische Partei mit Bescheid Geldbußen verhängen.

Der Senat fungiert als Verwaltungsstrafbehörde erster Instanz, gegen dessen Bescheide kann Berufung an den Unabhängigen Verwaltungssenat (ab 1.1.2014 Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht) erhoben werden. Nun ist strittig geworden, ob die Öffentlichkeit bereits über die Strafbescheide des Senates informiert werden darf oder dem „Gebot der Volksöffentlichkeit“ erst im Berufungsverfahren entsprochen werden muss. Dazu wird auf die vom Senat veröffentlichten Leitlinien verwiesen.

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